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23.10.2018

Pressemitteilung: Verwaltungsgericht weist Edeka-Klage ab

Mit Urteil vom 15. Oktober 2018 wurde die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens „Pro Einzelhandelstandort Bahlsenareal“ (Edeka) abgewiesen.

Die Stadt Lindau hatte das Bürgerbegehren seinerzeit nicht zugelassen, da es auf ein unzulässiges Ziel gerichtet ist.

Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgericht Augsburg, 7. Kammer, bestätigt.

Das Ziel des Bürgerbegehrens sei nicht mit der Rechtsordnung vereinbar, da es insbesondere gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB verankerte Abwägungsgebot verstoße. Die im streitgegenständlichen Bürgerbegehren formulierte Fragestellung ziele nicht auf eine Rahmenfestlegung ab, welche noch einen verbleibenden Planungsspielraum von substantiellem Gewicht belasse und genügend Alternativen zur Abwägung der konkreten Belange offen halte und sei somit unzulässig.

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