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Informationen zur Hundesteuer

Die Stadt Lindau (B) weist darauf hin, dass sämtliche Hunde, die im Stadtgebiet Lindau (B) gehalten werden und über vier Monate alt sind, bei der Stadt zur Sicherung der Hundesteuer angemeldet werden müssen. Anmeldepflichtig ist der Halter des Hundes.

Anmeldungen nimmt die Steuerabteilung (Stadtverwaltung – Bregenzer Straße 4 - Zimmer 4.1.09, Telefon 08382 918-207) entgegen. Die Anmeldeverpflichtung entfällt für Hundebesitzer, die für ihren Hund bereits im abgelaufenen Jahr Hundesteuer in Lindau (B) entrichteten.

Wenn ein über vier Monate alter Hund abhandengekommen oder verstorben ist, muss ihn der bisherige Halter bei der Steuerabteilung abmelden. Das ausgehändigte Steuerzeichen ist an die Stadt Lindau (B), Steuerabteilung, zurückzugeben.

Wechselt ein Hund den Halter, so hat der bisherige Halter bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben. Wenn ein über vier Monate alter Hund künftig in einer anderen Gemeinde gehalten wird, so ist dies der Steuerabteilung der Stadt Lindau (B) zeitnah mitzuteilen.

Hundesteuersatzung - gültig ab 01.01.2022 [PDF-Dokument: 186 kB]