Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Beschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie objektiv die Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.
Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist die Wohnung, die im Zeitraum eines Jahres vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in den jeweiligen Wohnungen zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Wesentliche Kriterien hierfür können sein: Die Art der Wohnung, persönliche Bindungen oder gesellschaftliche Aktivitäten (z.B. die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen).
Hauptwohnung einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Ehe- bzw. Lebenspartner oder der Familie.
Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.
Bei Minderjährigen ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.
Voraussetzungen
Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.
Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können, neben der zeitlichen Nutzungsdauer, sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.
Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)
- ggf. Fahrtenbuch
- ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 22.07.2025
Kosten
keine
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
- Vollmacht zur Abholung meines Ausweisdokuments
Sie haben keine Zeit, um Ihr Ausweisdokument selbst abzuholen? Dann nutzen Sie gerne unser Onlineformular. Erstellen Sie ganz einfach eine Abholvollmacht und schicken Sie die im Formular angegebene Person Ihres Vertrauens bei uns vorbei. Wichtig: Bei Abholung durch Vollmacht ist ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen und im Falle einer Neuausstellung das alte Ausweisdokument des Antragstellers mitzubringen. - Online Terminvergabe Bürgerbüro
Seit Mitte Juli 2024 können Lindauerinnen und Lindauer Termine für Bürgerservices buchen und erhalten dabei klare Informationen, welche Unterlagen für den jeweiligen Bürgerservice notwendig sind. Wer zu Hause keinen Internetzugriff hat, kann auch vor Ort im Bürgerbüro einen Termin ausmachen. Dafür steht dort ein Terminal zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können Anliegen im Bürgerbüro nur noch bearbeitet werden, wenn zuvor ein Termin vereinbart wurde.
Online Termin im Bürgerbüro nötig
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Dienstleistungen des Bürgerbüros einen Online-Termin benötigen.
Fristen
Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dieser Änderung der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
