Kommunales Organisationsmanagement; Informationen
Die allgemeine innerbetriebliche Organisation ist eine wichtige interne Verwaltungsaufgabe von Behörden.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 01.10.2025
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
- Online Terminvergabe Bürgerbüro
Seit Mitte Juli 2024 können Lindauerinnen und Lindauer Termine für Bürgerservices buchen und erhalten dabei klare Informationen, welche Unterlagen für den jeweiligen Bürgerservice notwendig sind. Wer zu Hause keinen Internetzugriff hat, kann auch vor Ort im Bürgerbüro einen Termin ausmachen. Dafür steht dort ein Terminal zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können Anliegen im Bürgerbüro nur noch bearbeitet werden, wenn zuvor ein Termin vereinbart wurde. - Antrag zur Ausstellung eines Lindaupasses
Der Lindau-Pass bietet Lindauer Bürgerinnen und Bürgern mit finanziell geringem Einkommen die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen kostenlos oder zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen. Hierfür füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus. - Beantragung Bewohnerparkausweis
Beantragen Sie hier online Ihren Bewohnerparkausweis für Lindau (B). - Vollmacht zur Abholung meines Ausweisdokuments
Sie haben keine Zeit, um Ihr Ausweisdokument selbst abzuholen? Dann nutzen Sie gerne unser Onlineformular. Erstellen Sie ganz einfach eine Abholvollmacht und schicken Sie die im Formular angegebene Person Ihres Vertrauens bei uns vorbei. Wichtig: Bei Abholung durch Vollmacht ist ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen und im Falle einer Neuausstellung das alte Ausweisdokument des Antragstellers mitzubringen. - Wohnungsgeberbestätigung - Anmeldung in Lindau (Bodensee)
Wird eine Wohnung neu bezogen, besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber hat bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen. - Wohnungsgeberbestätigung - Ummeldung in Lindau
Auch bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde muss man sich bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Ummeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.
