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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Information über rechtliche Verfahren zur Verfügbarmachung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023

Kurzbeschreibung

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Zuständig

Stadtplanung »
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-615
E-Mail

Zuständig

Liegenschaften »
Bregenzer Straße 4
88131 Lindau (B)

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