Direkt zu:

09.02.2026

Ausschreibung zur Verpachtung eines Fischereirechts an der Oberreitnauer Ach

Die Stadt Lindau beabsichtigt, den nachfolgend beschriebenen Abschnitt der Oberreitnauer Ach zur fischereilichen Nutzung neu zu verpachten.

Ziel ist eine nachhaltige Bewirtschaftung des Gewässers unter besonderer Berücksichtigung ökologischer, fischereilicher und naturschutzrechtlicher Anforderungen.

1. Allgemeine Angaben

Gewässer: Teilabschnitt der Oberreitnauer Ach
Lage: Von der Straßenbrücke K 6 bei der Eisenbahnunterführung in Knechtenthal bis zum Ende des Fischwassers in Schwatzen
Gemeindegebiet: Lindau (Bodensee) – Ortsteil Oberreitnau
Länge des Pachtabschnitts: ca. 2240 Meter

Pachtbeginn: 01.04.2026

2. Gewässerbeschreibung

Die Oberreitnauer Ach ist ein typisches Fließgewässer der Voralpenregion mit naturnaher Struktur, abwechslungsreichen Strömungsverhältnissen und sehr guter Wasserqualität.
Der Fischbestand umfasst unter anderem Bachforelle, Äsche und verschiedene Weißfischarten - Ein Lageplan ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

3. Pachtbedingungen

Mindestpachtgebot: 900,00 Euro jährlich, mit Bonitätsnachweis
Pachtberechtigte: Anglervereine, Fischereigenossenschaften oder Einzelpächterinnen/-pächter mit gültigem Fischereischein gemäß Bayerischem Fischereigesetz (BayFiG)
Zulässige Fischereimethoden: gemäß BayFiG und der gültigen Gewässerordnung
Vertragsdauer: fünf Jahre

4. Verpflichtungen des Pächters

Der Pächter verpflichtet sich zu einer nachhaltigen, fischereilich und ökologisch verantwortungsvollen Bewirtschaftung. Dazu gehören insbesondere:

  • Erhaltung und Förderung eines gesunden, standortgerechten Fischbestandes
  • Durchführung fischereilicher Maßnahmen (z. B. Besatz, Laichplatzpflege, Strukturverbesserung) im Einvernehmen mit der zuständigen Fischereibehörde
  • Erstellung eines jährlichen Kurzberichts über durchgeführte Maßnahmen und Beobachtungen zur Bestandsentwicklung
  • Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (BayFiG, AVBayFiG, Naturschutzrecht)

5. Pflege- und Umweltschutzvereinbarung

Zur Sicherung des natürlichen Zustands des Gewässers verpflichtet sich der Pächter zu folgenden Maßnahmen:

  • Erhaltung der Uferbereiche in ihrem naturnahen Zustand und Schutz vor Erosion
  • Verzicht auf den Einsatz chemischer oder umweltschädlicher Stoffe im Gewässernahbereich
  • Regelmäßige Entfernung von Treibgut und Unrat, ohne Beeinträchtigung des Gewässerökosystems
  • Unverzügliche Meldung von Hochwasserschäden, Verunreinigungen oder anderen Beeinträchtigungen an die zuständige Stelle; eigenmächtige Eingriffe sind unzulässig
  • Mitarbeit an geplanten ökologischen Pflege- oder Renaturierungsmaßnahmen der Stadt Lindau

6. Bewerbungsverfahren

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 07.03.2026 schriftlich oder per E-Mail an die untenstehende Adresse zu richten.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Kurzvorstellung der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Vereins
  • Nachweis eines gültigen Fischereischeins
  • Darstellung bisheriger fischereilicher Erfahrungen (z. B. Bewirtschaftung anderer Gewässer)
  • Bewirtschaftungs- und Pflegekonzept mit geplanten Maßnahmen und Zielsetzungen

Vergabekriterien:
Die Auswahl des künftigen Pächters erfolgt auf Grundlage der fachlichen Eignung, der ökologischen Zielsetzung sowie der Wirtschaftlichkeit des Pachtangebots.

Kontakt:

Stadt Lindau (Bodensee) -Abt. Liegenschaften

Bregenzer Str. 4 – 88131 Lindau 
liegenschaften@lindau.de
08382-918 221

Hinweis:
Die Stadt Lindau behält sich vor, das Vergabeverfahren jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Ein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Pachtvertrages besteht nicht.

Kontakt

Presse & Kommunikation »
Bettina Wind
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau (B)

E-Mail