Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15. März 2020
Die Sitzung des Beschwerdeausschusses findet am Montag, den 17.02.2020 um 09.00 Uhr im Rokokosaal der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg, statt.
Der Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Schwaben entscheidet auf Antrag des Beauftragten einer betroffenen Partei oder Wählergruppe bis spätestens 24.00 Uhr des 27. Tages vor dem Wahltag, also Montag, 17.02.2020, letztendlich über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Wahlleiter, Parteien oder Wählergruppen sind nicht antragsberechtigt. Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses können nur bis Donnerstag, 13.02.2020, 18.00 Uhr (31. Tag vor dem Wahltag) schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter eingereicht werden.
Der Beschwerdeausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Lindau (B), 29. Januar 2020
gez.
Bohnert
Gemeindewahlleiterin
