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07.12.2017

Pressemitteilung: Höhere Gewerbesteuer sichert Lindaus Attraktivität

„Die geplante Gewerbesteuererhöhung wird sich für einen Großteil der Betriebe nicht negativ auswirken", begründet Lindaus OB Dr. Gerhard Ecker die anstehende Gewerbesteuererhöhung.

„Im Gegenteil: So sichern wir die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt und können dringend notwendige Investitionen tätigen, die den Wirtschaftsstandort Lindau nachhaltig stärken“, fügt er noch an. Damit reagiert Dr. Ecker auch auf Kritik seitens der IHK Schwaben.

Der Finanzausschuss der Stadt Lindau hatte eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 380 auf 410 beschlossen. Dies soll 700.000 Euro jährlich zusätzlich in die Stadtkasse bringen.

Im Stadtgebiet Lindau sind lediglich rund 20 Prozent der angemeldeten Gewerbebetriebe betroffen. Denn von den fast 3000 angemeldeten Gewerbebetrieben zahlen nur ungefähr 670 Gewerbesteuer. Dabei bringen die 100 größten Gewerbesteuerzahler rund 70 Prozent des Aufkommens auf, die anderen ungefähr 570 Zahler teilen sich 30 Prozent des Aufkommens und circa 80 Prozent der Gewerbebetriebe bezahlen überhaupt keine Gewerbesteuer.

OB Dr. Ecker hat in einem Brief an den IHK-Vorsitzenden Regionalversammlung Lindau-Bodensee darauf hingewiesen, dass zu berücksichtigen ist, welche zahlreichen stark defizitären Einrichtungen die Stadt, im Gegensatz zu anderen Kommunen, vorhält. Er nennt dabei unter anderem Theater, Stadtbus, Archiv, Museen, Stadtbücherei, Volkshochschule, Musikschule, Bäder, Sport- und Parkanlagen. Zusammen mit unserem Wohnungsbau sowie unseren Schulen und Kindergärten sind dies wichtige Standortfaktoren für die heimische Wirtschaft, wenn es zum Beispiel um die Anwerbung von Fachkräften geht.

Die Stadt hat in den vergangenen Jahren wichtige Investitionsprojekte auf den Weg gebracht, welche zum Teil über Jahrzehnte nicht angegangen wurden (u.a. Bahnquerungen, Inselhalle, Therme Lindau). „Vor allem die Gewerbetreibenden und Unternehmen profitieren von dieser Entwicklung“ so Dr. Ecker weiter.

Er weist darauf hin, dass bloße Gewerbesteuermehreinnahmen ohne Hebesatzerhöhung nur zu rund 30 Prozent bei der Stadt verbleiben. Von der hebesatzbedingten Erhöhung bleiben hingegen ungefähr 92 Prozent bei der Stadt.

Wir sehen die Gewerbesteuerhebesatzerhöhung als notwendig an, da nur so die auch gesetzlich geforderte finanzielle Leistungsfähigkeit gewährleistet ist. Die jahrzehntelang nicht realisierten Investitionen in unsere Infrastruktur bewerben den Wirtschaftsstandort Lindau, was an erhöhter Nachfrage nach Gewerbeflächen zu erkennen ist. Da in den vergangenen fünf Jahren ungefähr 70 Millionen Euro an Fördergeldern generiert wurden, muss mit der Hebesatzanhebung auch nur ein vergleichsweise geringer Teil der erheblichen Investitionen aus eigenen Einnahmen finanziert werden.

Zusatzinformation:

Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (ungefähr die Hälfte der gemeldeten Unternehmen) kann die Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags angerechnet werden. Das heißt bei einem Gewinn in Höhe von 10.000 Euro können 1.330 Euro mit der Einkommensteuer verrechnet werden. 

Die tatsächliche Steuermehrbelastung (Einkommensteuer + Gewerbesteuer) durch die Hebesatzanpassung bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften beträgt daher lediglich 2,6 Prozent bei einem angenommenen Einkommensteuersatz von 40 Prozent.

Somit bei einem Gewerbeertrag von 200.000 Euro 2.100 Euro, bei einem Gewerbeertrag von 300.000 Euro 3.150 Euro höhere Belastung pro Jahr.

 

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