Pressemitteilung: Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Die seit 18. Januar geltende FFP2-Maskenpflicht für den Einzelhandel gilt auch für die Wochenmärkte.
Darauf weist die Stadtverwaltung Lindau hin. Das heißt, dass die Kunden und ihre Begleitpersonen auf den Wochenmärkten FFP2- oder FFP3-Masken tragen müssen. Für das Verkaufspersonal gilt die bisherige Maskenpflicht weiter.
