Direkt zu:

04.04.2022

Pressemitteilung: Stadt Lindau setzt weiter auf den Schutz der Bürger und Mitarbeiter - FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regel bleiben bestehen

Corona und die damit verbundenen Regelungen und Maßnahmen haben alle in den vergangenen zwei Jahren ziemlich gefordert. Am 2. April sind die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz ausgelaufen.

Um dem aktuell besorgniserregenden Infektionsgeschehen mit seiner großen Zahl an Erkrankungsfällen weiterhin Rechnung zu tragen, gelten bei der Stadt Lindau und den anderen Verwaltungsgebäuden zum Schutz der Beschäftigten sowie der Besucherinnen und Besucher seit dem 4. April deshalb folgende Regelungen:

Auf Grundlage des Hausrechts gilt weiterhin in allen Gebäuden der Verwaltung, auch in allen Außenstellen, eine FFP2-Maskenpflicht mit Bedeckung von Mund und Nase.

Die Türen der Stadtverwaltung und der anderen Verwaltungsgebäude bleiben geschlossen, um die Besucherzahl zu steuern und den Zutritt zu kontrollieren. Für Besucherinnen und Besucher der Verwaltung und aller Außenstellen gilt weiterhin die 3G-Regel. Der Zutritt ist auch künftig nur mit einem gültigen 3G-Nachweis möglich.

Die Klärung und Erledigung der Bürgeranliegen sollte wo möglich telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen. Anliegen, bei denen es nötig ist, dass Bürgerinnen und Bürger persönlich in die Stadtverwaltung kommen, müssen zuvor telefonisch oder per Mail abgestimmt werden. Ausnahmen gelten für das Gebäude der Stadtverwaltung in der Bregenzer Straße 12 mit Bürgerbüro, Standesamt, Verkehrsbehörde und Rechtsamt. Hier regelt ein Sicherheitsdienst den Besuchereinlass. Für die Außenstellen gelten unter Umständen ebenfalls Sonderregelungen.

Kontakt

Presse & Kommunikation »
Bettina Wind
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-102
E-Mail