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14.06.2017

Pressemitteilung: Stadt schreibt Hoyerbergschlössle erneut aus

Der Finanzausschuss hat in seiner Mai-Sitzung nicht-öffentlich beschlossen, das Hoyerbergschlössle nochmals zum Verkauf und alternativ im Erbbaurecht auszuschreiben. Diesmal soll es jedoch keine Vorgabe mehr für die Nutzung geben.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass auch die Ausschreibung im vergangegen Jahr kein zufriedenstellendes Ergebnis erbracht hatte. Es gab einige Kaufangebote, und nur wenige Angebote zum Erbbaurecht. Letztere wurden vom Finanzausschuss damals favorisiert und von der Verwaltung weiterverfolgt. Diese Angebote beinhalteten eine öffentliche Nutzung und wollten zum Teil eine Gastronomie im Hoyerbergschlössle umsetzen.

Im Laufe der Gespräche und Verhandlungen sagten Interessenten jedoch ab oder konnten kein schlüssiges Konzept vorlegen. Weitere, vielversprechende Vorschläge in Sachen Gastronomie ergaben das gleiche Bild. Wie bereits in Gutachten von 2014 festgestellt, erscheint eine gastronomische Nutzung vor dem Hintergrund der zu tätigenden Investitionen in Gebäude und Ausstattung nicht umsetzbar.

Im Mai wurden dem Finanzausschuss die Ergebnisse vorgetragen. Vor diesem Hintergrund entschied sich das Gremium, ein nochmaliges Ausschreibungsverfahren mit geänderten Vorgaben zu beginnen. Ein öffentliches Nutzungskonzept wird von den Interessenten nicht mehr verlangt, wohl aber wurde ein Mindestgebot bei Kauf in Höhe von 2 Millionen Euro festgelegt. Alternativ können wie auch schon zuvor, Angebote für ein Erbbaurecht abgegeben werden. Die Ausschreibung erfolgt am 17. Juni 2017 in der Bürgerzeitung, das entsprechende Exposé ist aber bereits hier abrufbar. Die Angebotsfrist läuft bis zum 31. Juli 2017.

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