Pressemitteilung: Tests vor städtischen Sitzungen
Die Stadt Lindau bittet alle Teilnehmer an öffentlichen Sitzungen wie des Stadtrats oder der Fachausschüsse, sich vorher einem Coronatest zu unterziehen. Diese Bitte geht auch an die Zuhörerinnen und Zuhörer.
Die Verwaltung begründet dies durch die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts vom 31. März. Das RKI hat die Vorgaben zur Einstufung von Kontaktpersonen verschärft. Hintergrund sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur deutlich höheren Ansteckungsgefahr insbesondere der britischen Virusmutation, die inzwischen auch das Infektionsgeschehen im Landkreis Lindau dominiert.
Die Verschärfung der Vorgaben betrifft die Herabsetzung der relevanten Kontaktdauern von 15 auf zehn Minuten bei Kontakten im Nahfeld (unter 1,5 Metern, Risiko der Tröpfcheninfektion) und von 30 auf zehn Minuten bei Kontakten in geschlossenen Räumen (Risiko der Aerosolinfektion).
Dies ist auch in Bezug auf Gremiensitzungen wichtig. Das Tragen von FFP2-Masken verhindert jetzt nicht mehr die Einstufung als enge Kontaktperson und damit die Verhängung einer Quarantäne bei Aufenthalten in geschlossenen Räumen mit relevanter Aerosolbelastung. Anders als bisher müssen Sitzungsteilnehmer also trotz FFP2-Maske in Quarantäne, wenn sich eine infizierte Person mit ihnen im Sitzungsraum aufgehalten hat.
Natürlich reduzieren FFP2-Masken weiterhin, wie alle Schutz- und Hygienemaßnahmen, das konkrete Ansteckungsrisiko und sind damit weiterhin sinnvoll. Es bleibt aber ein so hohes Ansteckungsrisiko, dass das RKI nunmehr hier keine Quarantäneausnahme mehr vorsieht.
Tests bedeuten zusätzliche Sicherheit, infizierte Personen frühzeitig zu erkennen und die Infektionsgefahr zu minimieren.
Einen Überblick der Testmöglichkeiten bietet die Internetseite des Landkreises:
https://www.landkreis-lindau.de/Coronavirus/Testmöglichkeiten-im-Landkreis/Schnelltests/