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11.05.2020

Pressemitteilung: Bayerisches Staatsministerium ordnet Mundschutzpflicht auf Wochenmärkten an

Wer auf den Wochenmärkten einkaufen möchte, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darauf weist Dieter Winklmeier vom Marktamt in Lindau hin. Auch die Händler sind von dieser Maßnahme, die das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 5. Mai veröffentlicht hat, betroffen. Natürlich gelten auch weiterhin die bekannten Regeln: Kundinnen und Kunden sollten sich möglichst kurz auf dem Markt aufhalten. Sie sollten auf das Händeschütteln verzichten und möglichst 1,5 bis zwei Meter Abstand zu anderen Menschen halten.

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