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09.12.2021

Pressemitteilung: Winterklappbeschilderung: Halteverbote beachten / Nur so können enge Straßen geräumt werden

Damit der Winterdienst der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) mit seinen Schneepflügen und Räumfahrzeugen bei entsprechender Witterung die Verkehrswege und insbesondere die engen Straßen zuverlässig räumen kann, wird in der kalten Jahreszeit bei Bedarf die sogenannte Winterklappbeschilderung aktiviert.

Im Bereich der Klappbeschilderung gilt dann ein (absolutes) Haltverbot, das andere Parkregelungen in seinem Geltungsbereich ersetzt.

Die Lindauer Bürgerinnen und Bürger werden daher darauf hingewiesen, dass sie

ihre Fahrzeuge bei aktiver Winterklappbeschilderung in den markierten Parkflächen nicht parken dürfen. Gleiches gilt bei zeitlich begrenzten Halteverbotsschildern wie zum Beispiel von November bis März an Wendeanlagen. Auf diese Weise können Lindauerinnen und Lindauer den Winterdienst unterstützen, denn nur so ist das Räumen enger Straßen möglich.

Kontakt

Presse & Kommunikation »
Bettina Wind
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-102
E-Mail