Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Information über rechtliche Verfahren zur Verfügbarmachung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe
BayernPortal)
Stand: 15.11.2024
Kurzbeschreibung
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.