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Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Online Termin im Bürgerbüro nötig

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2024

Zuständig

Abt. 321 - Bürgerdienste »
Anne Karpf
Bregenzer Straße 12
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-333
Fax:08382 918-334
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