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Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Voraussetzungen

Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Kosten

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.01.2024

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
  • Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals
    Um ein Grabmal aufzustellen, müssen Sie zuerst eine schriftliche Genehmigung von der Stadt einholen. Dies ist in § 20 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) festgelegt. Die Genehmigung müssen Sie beantragen, bevor das Grabmal hergestellt wird. Dafür sollten Sie eine Fachfirma wie ein Steinmetzbetrieb kontaktieren. Diese Firma wird alle notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Grabmalgenehmigung vorbereiten und Ihnen helfen, den Antrag gemeinsam einzureichen. Nutzen Sie hierfür dieses Online-Formular.

Zuständig

Friedhofsverwaltung »
Ludwig-Kick-Straße 49
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-355
Fax:08382 918-354
E-Mail