Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 09.01.2024
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
- Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals
Um ein Grabmal aufzustellen, müssen Sie zuerst eine schriftliche Genehmigung von der Stadt einholen. Dies ist in § 20 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) festgelegt. Die Genehmigung müssen Sie beantragen, bevor das Grabmal hergestellt wird. Dafür sollten Sie eine Fachfirma wie ein Steinmetzbetrieb kontaktieren. Diese Firma wird alle notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Grabmalgenehmigung vorbereiten und Ihnen helfen, den Antrag gemeinsam einzureichen. Nutzen Sie hierfür dieses Online-Formular.