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Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2025

Verfahrensablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):

Wichtiger Hinweis: * Die Bewerbungsfrist für eine Teilnahme am Lindauer Jahrmarkt 2025 ist vorbei. Gerne können Sie sich im nächsten Jahr bewerben. Sobald die Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stehen, können Sie diese genau hier finden! Wichtiger Hinweis: Wir bitten davon abzusehen uns vorher schon Bewerbungen zukommen zu lassen, da wir nur das von uns erstellte Bewerbungsformular zulassen. Stand 16.06.2025

Zuständig

Marktamt »
Bregenzer Straße 12
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-319
Fax:08382 918-328
E-Mail