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Meldebescheinigungen / Auskunftssperre

Sie wissen nicht genau, welche Art von Meldebescheinigung Sie benötigen? Dann wenden Sie sich direkt an das Bürgerbüro. Bitte beachten Sie, dass Online-Aufträge nicht storniert werden können.

Hinweis: Die Meldebescheinigung wird am gleichen Tag des Versands bearbeitet und per Post zugestellt.

Einfache Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

Hinweis: Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat  und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Hier können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/rsp/meldebescheinigung/start

Erweiterte Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

Hinweis: Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören unter anderem Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft etc.

Hier können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/rsp/aufenthaltsbescheinigung/start

Einfache Melderegisterauskunft

Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

Hier können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.

Link: https://melderegister.komuna.net/lindau/auskunft/start

Auskunftssperre

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre).

Voraussetzungen: Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen glaubhaft machen. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn die Überprüfung Ihrer Angaben durch die Gemeinde die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, werden die zuständigen Meldebehörden über die Auskunftssperre informiert.

Wichtige Information: Bei diesem Online-Service ist zusätzlich noch eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Hier können Sie eine Auskunftssperre beantragen.

Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/rsp/auskunftssperre/start

Übermittlungssperre

In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

Hinweis: Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.

Wichtige Information: Bei diesem Online-Service ist zusätzlich noch eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Hier können Sie eine Übermittlungssperre beantragen.

Link: https://serviceportal.komuna.net/lindau/rsp/uebermittlungssperre/start

Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen

Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer

Rubrik “Dienstleistungen A-Z“.