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Gewerbe

Hinweis zur Zuständigkeit des Gewerbeamts Lindau

Bitte beachten Sie dass das Gewerbeamt Lindau ausschließlich für Gewerbemeldungen einer Betriebsstätte im Stadtgebiet Lindau zuständig ist. Möchten Sie eine Gewerbemeldung mit Betriebsstätte im Kreis Lindau melden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gewerbeamt Ihrer Gemeinde.

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung muss Online oder schriftlich erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert.

Hier können Sie eine Gewerbeanmeldung Online vornehmen.

Wichtiger Hinweis für Einzelunternehmen:

Wenn Sie NICHT im Handelsregister eingetragen sind, achten Sie bitte darauf achten, dass bei Rechtsform des Gewerbebetriebs „Nicht eingetragenes Einzelunternehmen“ ausgewählt wird.

Ansonsten führt es im weiteren Verlauf zu Problemen beim Ausfüllen der Gewerbeanzeige.

Gewerbeummeldung

Die Gewerbeummeldung muss Online oder schriftlich erfolgen. Der Empfang der Gewerbeummeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Hier können Sie eine Gewerbeummeldung Online vornehmen.

Wichtiger Hinweis für Einzelunternehmen:

Wenn Sie NICHT im Handelsregister eingetragen sind, achten Sie bitte darauf achten, dass bei Rechtsform des Gewerbebetriebs „Nicht eingetragenes Einzelunternehmen“ ausgewählt wird.

Ansonsten führt es im weiteren Verlauf zu Problemen beim Ausfüllen der Gewerbeanzeige.

Gewerbeabmeldung

Die Gewerbeabmeldung muss Online oder schriftlich erfolgen. Der Empfang der Gewerbeabmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Hier können Sie eine Gewerbeabmeldung Online vornehmen.

Wichtiger Hinweis für Einzelunternehmen:

Wenn Sie NICHT im Handelsregister eingetragen sind, achten Sie bitte darauf achten, dass bei Rechtsform des Gewerbebetriebs „Nicht eingetragenes Einzelunternehmen“ ausgewählt wird.

Ansonsten führt es im weiteren Verlauf zu Problemen beim Ausfüllen der Gewerbeanzeige.

SEPA-Lastschriftmandat

Sie müssen die Gewerbe- oder Hundesteuer noch bei der Stadt Lindau bezahlen oder haben offene Forderungen z.B. als Zweitwohnungsbesitzer den Fremdenverkehrsbeitrag? Das funktioniert ganz einfach Online über den “Antrag zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“

Stadt Lindau (B) bucht automatisch zum fälligen Zeitpunkt der Zahlungen bzw. den ausstehenden Betrag von Ihrem Konto ab. Für folgenden Forderungsarten ist das SEPA-Lastschrift Mandat möglich

  • Gewerbesteuer
  • Zweitwohnungssteuer
  • Grundsteuer
  • Fremdenverkehrsbeitrag
  • Hundesteuer

Zu Ihrer Sicherheit: Die Online-Beauftragung funktioniert nur mit der Online-Ausweisfunktion. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit das Formular Online auszufüllen und auszudrucken. Dieses können Sie wie gehabt unterschreiben und bei uns abgeben / uns zusenden.

Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen

Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer Rubrik

«Was erledige ich wo?«