Gewerbe
Hinweis zur Zuständigkeit des Gewerbeamts Lindau
Bitte beachten Sie dass das Gewerbeamt Lindau ausschließlich für Gewerbemeldungen einer Betriebsstätte im Stadtgebiet Lindau zuständig ist. Möchten Sie eine Gewerbemeldung mit Betriebsstätte im Kreis Lindau melden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Gewerbeamt Ihrer Gemeinde.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung muss Online oder schriftlich erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert.
Hier können Sie eine Gewerbeanmeldung Online vornehmen.
Wichtiger Hinweis für Einzelunternehmen:
Wenn Sie NICHT im Handelsregister eingetragen sind, achten Sie bitte darauf achten, dass bei Rechtsform des Gewerbebetriebs „Nicht eingetragenes Einzelunternehmen“ ausgewählt wird.
Ansonsten führt es im weiteren Verlauf zu Problemen beim Ausfüllen der Gewerbeanzeige.
Gewerbeummeldung
Die Gewerbeummeldung muss Online oder schriftlich erfolgen. Der Empfang der Gewerbeummeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Hier können Sie eine Gewerbeummeldung Online vornehmen.
Wichtiger Hinweis für Einzelunternehmen:
Wenn Sie NICHT im Handelsregister eingetragen sind, achten Sie bitte darauf achten, dass bei Rechtsform des Gewerbebetriebs „Nicht eingetragenes Einzelunternehmen“ ausgewählt wird.
Ansonsten führt es im weiteren Verlauf zu Problemen beim Ausfüllen der Gewerbeanzeige.
Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeabmeldung muss Online oder schriftlich erfolgen. Der Empfang der Gewerbeabmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Hier können Sie eine Gewerbeabmeldung Online vornehmen.
Wichtiger Hinweis für Einzelunternehmen:
Wenn Sie NICHT im Handelsregister eingetragen sind, achten Sie bitte darauf achten, dass bei Rechtsform des Gewerbebetriebs „Nicht eingetragenes Einzelunternehmen“ ausgewählt wird.
Ansonsten führt es im weiteren Verlauf zu Problemen beim Ausfüllen der Gewerbeanzeige.
SEPA-Lastschriftmandat
Sie müssen die Gewerbe- oder Hundesteuer noch bei der Stadt Lindau bezahlen oder haben offene Forderungen z.B. als Zweitwohnungsbesitzer den Fremdenverkehrsbeitrag? Das funktioniert ganz einfach Online über den “Antrag zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“
Stadt Lindau (B) bucht automatisch zum fälligen Zeitpunkt der Zahlungen bzw. den ausstehenden Betrag von Ihrem Konto ab. Für folgenden Forderungsarten ist das SEPA-Lastschrift Mandat möglich
- Gewerbesteuer
- Zweitwohnungssteuer
- Grundsteuer
- Fremdenverkehrsbeitrag
- Hundesteuer
Zu Ihrer Sicherheit: Die Online-Beauftragung funktioniert nur mit der Online-Ausweisfunktion. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit das Formular Online auszufüllen und auszudrucken. Dieses können Sie wie gehabt unterschreiben und bei uns abgeben / uns zusenden.
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs nach § 12 GastG
Sie planen ein Fest, Konzert oder eine andere Veranstaltung und möchten dort alkoholische Getränke ausschenken?
Dann stellen Sie sich vielleicht die Frage: Brauche ich dafür eine Genehmigung?
In den meisten Fällen ja, wenn Sie alkoholische Getränke dauerhaft ausschenken, die direkt vor Ort getrunken werden, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes.
Wenn es sich nur um einen besonderen Anlass handelt, etwa ein Vereins-, Stadt- oder Musikfest, können Sie eine vereinfachte, zeitlich befristete Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz bekommen.
Was müssen Sie dafür wissen?
- Die Genehmigung gilt nur für den Zeitraum und Ort Ihrer Veranstaltung.
- Sie wird auf die Person ausgestellt, die für den Ausschank verantwortlich ist.
Wie funktioniert die Beantragung?
Ganz einfach: Füllen Sie dieses Online-Formular zur vorübergehenden Gaststättenerlaubnis aus und senden Sie es an die Stadt Lindau (Bodensee).
Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag
Seit dem 1. August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz, das den Geschäften mehr Flexibilität bietet.
Verkaufsstellen dürfen an bis zu vier frei gewählten Werktagen im Jahr ihr Geschäft bis Mitternacht öffnen. Zum Beispiel, um nach Veranstaltungen wie einer Lesung noch Bücher zu verkaufen und so das gemeinschaftliche Erlebnis zu stärken.
Bitte beachten Sie: Nicht genutzt werden können hierfür die folgenden besonderen Tage: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend, Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.
Wenn Sie als Geschäftsinhaber einen solchen verkaufsoffenen Abend planen, ist eine kurze Anzeige bei der Stadt Lindau (Bodensee) notwendig. Spätestens zwei Wochen vor dem Termin. Geben Sie dabei einfach den gewünschten Tag und die geplante Öffnungszeit an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, bringen Sie Leben in Ihre Stadt und machen Sie Ihren Laden zu einem Treffpunkt für Kunden, Nachbarn und Freunde!
Das Online-Formular für die Anzeige finden Sie hier. Wichtiger Hinweis: Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie ein Unternehmenskonto. Falls Sie noch keines haben, können Sie sich ganz unkompliziert unter diesem Link https://info.mein-unternehmenskonto.de/ registrieren.
Sondernutzung für Gastronomie und Einzelhandel
Ihnen gehört ein Restaurant in der Fußgängerzone auf der Insel und Sie möchten im Sommer draußen Tische und Stühle aufstellen?
Oder Sie besitzen ein Einzelhandelsgeschäft und wollen vor Ihrem Geschäft Warenständer platzieren?
Jetzt können Sie online den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Gastronomie und Einzelhandel ausfüllen.
Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen
Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer Rubrik “Dienstleistungen A-Z“.
