Märkte / Gaststätten / Veranstaltungen
Orientierungshilfe zur Planung einer Veranstaltung
Sie planen eine Veranstaltung in Lindau? Dann füllen Sie bitte ganz einfach und unverbindlich dieses Online-Formular aus, damit sich der richtige Ansprechpartner mit Ihnen in Verbindung setzen kann, um Sie bei den administrativen Angelegenheiten zu unterstützen.
Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zu öffentlichen Veranstaltungen.
Alle öffentliche Veranstaltungen müssen angezeigt werden:
Was ist eine öffentliche Veranstaltung?
- eine Veranstaltung ohne namentliche Einladung und ohne ausgeschriebene Teilnehmerbegrenzung.
- ein Treffen zu dem jeder eingeladen ist. Beispiele sind Stadtfeste, Konzerte im Park oder Informationsabende in der Stadt.
- alles was öffentlich beworben wird z. B. Plakatierung und auch Vereinsfeiern.
Eine Genehmigung ist ebenso erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, auf öffentlichen Grund oder Privatgrund der Stadt Lindau (Bodensee) stattfinden soll und der normale Gebrauch der Straße eingeschränkt wird. In der Regel geht es hierbei um private Veranstaltungen, die in Grünanlagen, Fußgängerzonen oder auf Gehwegen stattfinden.
Beispiele hierfür sind:
- Straßenfeste
- Festzüge und Umzüge
- Fahrzeugrennen, Rallyes
- Laufveranstaltungen oder Radsportveranstaltungen
Sind Sie unsicher, ob Ihre Veranstaltung angezeigt werden muss? Dann wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt Lindau (Bodensee).
ACHTUNG! Wenn es sich um eine politische Versammlung handelt, wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Lindau (Bodensee), Fachbereich Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Katastrophenschutz.
Lindauer Jahrmarkt
Der Jahrmarkt in Lindau (Bodensee) mit Krämermarkt und Vergnügungspark findet in einzigartiger Kulisse auf der Insel statt.
Sie möchten sich als Aussteller auf dem Lindauer Jahrmarkt bewerben?
Dann füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Bitte beachten Sie: Mit dem Absenden des Formulars entsteht kein Anspruch auf Teilnahme am Lindauer Jahrmarkt.
Sie bekunden lediglich Ihr Interesse, als Aussteller berücksichtigt zu werden.
Lindauer Wochenmarkt
Der Wochenmarkt auf der Lindauer Insel findet ganzjährig von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr vor der Inselhalle statt.
Leider gibt es momentan keine freien Standplätze, so dass eine Bewerbung derzeit nicht möglich ist. Schauen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt nochmal vorbei.
Lindauer Abendmarkt
Der Abendmarkt in Lindau findet jährlich von Mitte April bis Ende September mittwochabends von 17.00 bis 21.30 Uhr vor einzigartiger Kulisse am Kleinen See statt.
Um am Abendmarkt teilnehmen zu können, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Lindauer Hafenweihnacht
Die Lindauer Hafenweihnacht findet in einzigartiger Kulisse am Hafen auf der Insel statt. Vor dem Panorama von Bodensee und Alpen lädt der stimmungsvolle Weihnachtsmarkt mit Kunsthandwerk, Geschenkideen und regionalen Köstlichkeiten zum Bummeln und Genießen ein.
Sie interessieren sich für einen Stand oder Standplatz auf der Lindauer Hafenweihnacht?
Dann folgen Sie bitte diesem Link um das Online-Bewerbungsformular auszufüllen.
Der Bewerbungszeitraum ist bis einschließlich 12. April 2026.
Bitte lesen Sie die Zulassungsrichtlinien sorgfältig durch.
Bitte beachten Sie: Mit dem Absenden eines Bewerbungsformulars entsteht kein Anspruch auf Teilnahme bei der Lindauer Hafenweihnacht. Sie bekunden damit lediglich ihr Interesse, dass Sie Aussteller werden möchten.
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs nach § 12 GastG
Sie planen ein Fest, Konzert oder eine andere Veranstaltung und möchten dort alkoholische Getränke ausschenken?
Dann stellen Sie sich vielleicht die Frage: Brauche ich dafür eine Genehmigung?
In den meisten Fällen ja, wenn Sie alkoholische Getränke dauerhaft ausschenken, die direkt vor Ort getrunken werden, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes.
Wenn es sich nur um einen besonderen Anlass handelt, etwa ein Vereins-, Stadt- oder Musikfest, können Sie eine vereinfachte, zeitlich befristete Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz bekommen.
Was müssen Sie dafür wissen?
• Die Genehmigung gilt nur für den Zeitraum und Ort Ihrer Veranstaltung.
• Sie wird auf die Person ausgestellt, die für den Ausschank verantwortlich ist.
Wie funktioniert die Beantragung?
Ganz einfach: Füllen Sie dieses Online-Formular zur vorübergehenden Gaststättenerlaubnis aus und senden Sie es an die Stadt Lindau (Bodensee).
Veranstaltungsanzeige in einer Gaststätte
Sie planen, eine öffentliche Vergnügung in ihrer Gaststätte (z.B. Musikdarbietung, Faschingsball,…) zu veranstalten, so ist dies bei der Stadt Lindau (B) unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Hier geht’s zum Antrag.
Erfolgt die Anzeige nicht fristgemäß, so bedarf die Veranstaltung der öffentlichen Vergnügung einer kostenpflichtigen Erlaubnis.
Veranstaltungserlaubnis
Neben der nicht fristgemäßen Anzeige bedarf es einer Erlaubnis, wenn es sich um eine motorsportliche Veranstaltung oder um eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Besuchern handelt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag
Seit dem 1. August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz, das den Geschäften mehr Flexibilität bietet: Verkaufsstellen dürfen an bis zu vier frei gewählten Werktagen im Jahr ihr Geschäft bis Mitternacht öffnen. Zum Beispiel, um nach Veranstaltungen wie einer Lesung noch Bücher zu verkaufen und so das gemeinschaftliche Erlebnis zu stärken.
Bitte beachten Sie: Nicht genutzt werden können hierfür die folgenden besonderen Tage: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend, Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.
Wenn Sie als Geschäftsinhaber einen solchen verkaufsoffenen Abend planen, ist eine kurze Anzeige bei der Stadt Lindau (Bodensee) notwendig. Spätestens zwei Wochen vor dem Termin. Geben Sie dabei einfach den gewünschten Tag und die geplante Öffnungszeit an.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, bringen Sie Leben in Ihre Stadt und machen Sie Ihren Laden zu einem Treffpunkt für Kunden, Nachbarn und Freunde! Das Online-Formular für die Anzeige finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie ein Unternehmenskonto. Falls Sie noch keines haben, können Sie sich ganz unkompliziert unter diesem Link https://info.mein-unternehmenskonto.de/ registrieren.
Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR
Sie können die Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR an die Gemeinde des Veranstaltungsortes online übermitteln. Bei einem Spielkapital über 5000 EUR wählen Sie bitte das dafür vorgesehene Online-Verfahren hier.
Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes
Sie können eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes im Einzelerlaubnisverfahren außerhalb der Allgemeinverfügung bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts online beantragen. Das Online-Formular für den Antrag finden Sie hier.
Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR
Sie können die Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis 5.000 EUR online an die Gemeinde des Veranstaltungsortes online übermitteln. Liegt das Spielkapital unter 650 EUR, ist keine Anzeige erforderlich. Das Online-Formular für die Anzeige finden Sie hier.
Anbringung / Aufstellung von Plakaten oder Transparenten
Sie haben eine Veranstaltung geplant und möchten dafür mit Plakaten oder Transparenten im Lindauer Stadtgebiet Werbung machen?
Dann können Sie einfach und schnell unseren Online-Antrag zum Anbringen von Transparenten oder Plakaten ausfüllen.
Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen
Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer Rubrik “Dienstleistungen A-Z“.
