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Soziales / Behinderung

Lindaupass

Was ist der Lindau-Pass?

  • Ein Pass, der bedürftigen Lindauer Einwohnern die Möglichkeit bietet, Leistungen städtischer und sozialer Einrichtungen vergünstigt in Anspruch zu nehmen. 

  • Gültigkeitsdauer: 1 Jahr nach Ausstellung

Wer kann den Lindau-Pass beantragen? 

  • Bürger mit Hauptwohnsitz in Lindau (Bodensee), die zusätzlich eine der nachstehenden Leistungen erhalten: 

  • Hilfe zum Lebensunterhalt 

  • Sozialgeld oder Bürgergeld 

  • Grundsicherung 

  • Bürgergeld/ Grundsicherungsgeld 

  • Asylbewerberleistungen

Wo erhalte ich den Lindau-Pass? 

  • Abteilung Soziales im Bürgerbüro der Stadt Lindau (Bodensee)

Hier erhalten Sie Vergünstigungen: 

  • Stadtmuseum 

  • Stadttheater 

  • Stadtbücherei 

  • Volkshochschule 

  • Stadtbus 

  • Sport- und Familienbad sowie Strandbad der Therme Lindau 

  • Freibad Oberreitnau 

  • Eislaufbahn in der Eissportarena 

  • Mittagsmenü im Treffpunkt Zech e.V. 

  • ZAK Kaufhaus Lindau 

 
Online Beantragung Lindau-Pass 

Link: https://form.stadtlindau.de/formcycle/form/alias/1/lindaupass/


Kontaktdaten 

Bürger- und Ordnungsamt 

Abteilung Soziales und Obdachlosenwesen 

Bregenzer Straße 12 

Telefon: 08382/918-306 

E-Mail: soziales@lindau.de

www.stadtlindau.de 


Obdachlosigkeit

Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder bereits obdachlos sind (z.B. durch Kündigung, Androhung einer Zwangsräumung o.ä.) wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig mit der Stadt Lindau (B) in Verbindung zu setzen.

Dort können Maßnahmen geprüft werden und die Stadtverwaltung kann Sie zusätzlich über die zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt, wenn Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses bereits obdachlos geworden sind.

Hinweis:

Eine Unterbringung durch die Gemeinde ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine "wohnungsmäßige Versorgung" verlangen. 

Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro (Abteilung Obdachlosenwesen) unter der Telefonnummer

+49 8382-918-306 oder 382 zur Verfügung

Weitere Hilfestellungen

Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe

Lindau – Landkreis Lindau
Wohnraumsicherung und -prävention
Beratung in kommunalen Notunterkünften; aufsuchende Beratung
Diakonie Allgäu e. V.
Steigstraße 36
88131 Lindau
Tel. 08382 6089574
ilka.thurau@diakonie-allgaeu.de
https://www.diakonie-allgaeu.de/

Wohnberechtigungsschein

3 Schritte zu Ihrem neuen Zuhause

1. Vorabberechnung für den Wohnberechtigungsschein beantragen

Um eine geförderte Wohnung mieten zu können, benötigen Sie zunächst eine Vorabberechnung für den Wohnberechtigungsschein.

*gerundetes Bruttojahreseinkommen: Eine verbindliche Berechnung der Einkommensgrenzen wird im Rahmen Ihrer Antragsprüfung zum Wohnberechtigungsschein erstellt.

Was benötigen Sie?

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller im Haushalt lebenden Personen (Gehaltsnachweise, Rentenbescheide, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.)
  • Gültiges Ausweisdokument/ gültige Ausweisdokumente
  • Sofern vorhanden: Schwerbehindertenausweis(e)

Den Wohnberechtigungsschein können Sie persönlich

im Bürgerbüro der Stadt Lindau (Bodensee), Abteilung Soziales, Bregenzer Straße 12, beantragen

oder online

per Mail an soziales@lindau.de

oder über den Online-Dienst des Bayernportals

https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/3976064422340?plz=88131&behoerde=61109050444&gemeinde=389190681680

Sollten Sie berechtigt sein, wird Ihnen die Vorabberechnung nach Bearbeitung postalisch an ihre aktuelle Wohnanschrift übersendet. 


2. Auf Wohnung bewerben

Nach Erhalt Ihrer Vorabberechnung können Sie sich für eine geförderte Wohnung online bewerben.

Z.B. bei folgenden Wohnbaugesellschaften:

  • GWG Lindau:

https://gwg.immomio.online/

  • GKWG:

https://www.gkwg.de/wohnungsangebot/

  • BayernHeim:

https://bayernheim.de/lindau/

 

3. Gezielter Wohnberechtigungsschein beantragen

 Sobald Sie eine Wohnungszusage erhalten haben, können Sie gegen eine Gebühr von 15 € einen gezielten WBS für ihre neue Wohnung beantragen.

Diesen müssen Sie nach Erstellung persönlich abholen, um den Ihren neuen Mietvertrag unterzeichnen zu können.





Sozialversicherungsausweis online

Sie können die Neuausstellung eines Sozialversicherungsausweises wegen Verlust / Zerstörung / Unbrauchbarkeit online beantragen.

Sozialversicherungsausweis online beantragen

Schwerbehindertenausweis online

Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.

Schwerbehindertenausweis online beantragen