Bekanntmachung
Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B)
Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) stellt gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lindau wurde im Jahr 2013 wirksam.
Nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung im Wege der Berichtigung anzupassen.
8. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “myos“ (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Oberes Rennerle“) in Aeschach
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 24.03.2021 den vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan Nr. 62 „Oberes Rennerle“, 3. Änderung “myos” als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist am 08.05.2021 ortsüblich bekannt gemacht worden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes überein. Mit dieser Bekanntmachung der 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (B) wird diese Anpassung wirksam. Maßgebend ist die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 23.04.2021.
Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender Grafik Sondergebiet „Büro-, Geschäfts- und Wohnhaus“ statt Wohnbaufläche dargestellt.
Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich und Art der Berichtigung
9. Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 “4-Linden-Quartier“ in Reutin
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.04.2021 den vorhabenbezogenen Bebau-ungsplan Nr. 124 “4-Linden-Quartier” als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist am 08.05.2021 ortsüblich bekannt gemacht worden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes überein. Mit dieser Bekanntmachung der 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (B) wird diese Anpassung wirksam. Maßgebend ist die 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 23.04.2021.
Mit der Berichtigung wird gemäß nachstehender Grafik Wohnbaufläche und gemischte Baufläche statt gewerblicher Baufläche und Sondergebiet „Einkaufszentrum“ dargestellt.
Ausschnitt aus dem berichtigten FNP mit Geltungsbereich und Art der Berichtigung
9. Berichtigung des FNP, Fassung vom 23.04.2021