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Befriedung im Eichwaldquartier (Phase I)


Der Prozess rund um das Eichwaldquartier wurde im Juli 2024 neu aufgerollt. Denn die wichtigste Erkenntnis, die die Beteiligten aus dem Prozess mitgenommen haben, ist:

Erst muss der entstandene Konflikt aufgearbeitet und ausgeräumt werden, bevor eine Entwicklung erfolgen kann.

Erst, wenn es eine Konfliktlösung gibt, können miteinander konstruktive Verhandlungen geführt werden.

Dafür gab es als ersten Prozessschritt die Phase der Befriedung (Phase I) zur Entwicklung im Eichwaldquartier. 


Alle News zur Befriedung 

Was hat in dieser Phase der Befriedung stattgefunden? 

  1. Nicht-öffentliche Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses am 1. Juli 2024
  2. Sitzung des Bau - und Umweltausschusses am 12. November 2024 (2 Beschlüsse) 
  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21. Januar 2025 (Sachstandsbericht, kein Beschluss)
  4. Im Gespräch mit Verwaltung, Politik und den fachlich zuständigen Behörden Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) am 04.03.2025 (Protokoll zum Gespräch) wurde über die Rodungen gesprochen, die der Thermenbetreiber auf der FLäche hat vornahmen lassen. Über die rechtlichen Vorgaben der Wiederaufforstung der vorab nicht genehmigten Rodung auf der Fläche bestanden unterschiedliche Auffassungen.
  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.03.2025 (Sachstandsbericht, kein Beschluss)
  6. moderierter Austausch (nicht-öffentlich): Um die Aufarbeitung des Konflikts im Kreis der unmittelbar Betroffenen zu ermöglichen, gab es im März 2025 einen moderierten, nicht öffentlichen Austausch. Unter der Moderation der beiden Prozessbegleiter bekamen der Vorhabenträger, Kleingarten-Vertreter, sowie betroffene Anwohner (ermittelt per Losverfahren) die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen auszusprechen. Mit dabei waren die Vertreter der Steuerungsgruppe.
  7. Stakeholder-Anhörung (nicht-öffentlich): Im April 2025 wurden die Interessensvertreter gemeinsam in der Steuerungsgruppe (ebenfalls im geschützten Rahmen) angehört, was sie sich für das Gebiet wünschen. Eingeladen waren dazu zusätzlich zur Steuerungsgruppe der Bund Naturschutz, der städtische Standortförderer Hr. Ringeisen, Vertreter der Eissporthalle, Vertreter des DAV sowie Hr. Schauer als Eigentümer.
  8. Zusätzlich zum moderierten Austausch und der Stakeholder Anhörung wurde eine schriftliche Befragung sämtlicher Anrainer und Betroffener im Gebiet durchgeführt. So wird gewährleistet, dass ein noch breiteres Bild zum Eichwaldquartier entstehen kann. Gleichzeitig hat die Abteilung Stadtplanung alle zum Gebiet vorliegenden fachlichen Gutachten und Konzepte gesichtet und bewertet, sowie eine Bestandsaufnahme im Quartier durchgeführt, um möglichst alle Informationen über das Gebiet zusammenzutragen.
  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.05.2025 (Sachstandsbericht, kein Beschluss)
  10. Termin zur Sachstandsklärung mit Herrn Schauer (nicht-öffentlich) 
  11. Vorstellungsrunde mit dem Bahn-Landwirtschafts e.V. 
  12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.07.2025 (Sachstandsbericht, kein Beschluss)
  13. Aus all diesen Informationen wurde, ebenfalls durch die Stadtplanung, ein sogenanntes Strukturkonzept erstellt. Dieses Strukturkonzept zeigt einen groben Planungsrahmen des Gebietes auf. Wie könnte die Erschließung aussehen (mit Auto, Fuß und Rad)? Wo liegen Grünflächen? Wo könnte Bebauung stattfinden? Hier gab es verschiedene Varianten.
  14. Nicht-öffentlichen Workshop am 23.09.2025. Zum Workshop eingeladen wurden Anwohnende, Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, relevante Stakeholder, die Stadträtinnen und Stadträte sowie die Mitglieder der Steuerungsgruppe. Das ist die Präsentation sowie der Kurzvortrag der CIMA die am Abend gezeigt wurden. Die Ergebnisse der Widerstandsmessung sowie die Kommentare dazu finden Sie ebenfalls zum Nachlesen. 
  15. Sitzung des Stadtrates am 24.09.2025 mit Vorstellung der Varianten im Stadtrat sowie eine Widerstandsmessung sowie die dokumentierten Akzeptanzhebel finden Sie hier. Beschluss zur Variante G 
  16. Sitzung des Stadtrates am 29.10.2025 (Sachstandsbericht, Kein Beschluss) 
  17. Sitzung des Stadtrates am 26.11.2025 (mehrere Beschlüsse). Beschlüsse zu Eckpfeilern und Start in den städtebaulichen Wettbewerb (Phase II) 

Wer hat an der Befriedung am Projekt Eichwaldquartier gearbeitet? 

Als Arbeitsgremium, das den Prozess begleitete, wurde eine Steuerungsgruppe ins Leben gerufen. Die Gruppe war als Gremium konzipiert, in dem transparent und konstruktiv an dem Prozess zur Bürgerbeteiligung gearbeitet wurde. 

Mitglieder der Steuerungsgruppe waren:  

  • Politische Vertretung durch durch Herrn 2. Bürgermeister Hotz (CSU), Frau 3. Bürgermeisterin Dorfmüller (SPD), Frau Bandte-Gebhard (Bunte Liste)
  • Vertretung der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner durch Herrn Braatz
  • Vertretung des Vorhabenträgers durch Herrn Sorg als Projektleiter
  • Vertretung des Stadtbauamts durch Herrn Koschka, Frau Möller, Frau Höntsch
  • Vertretung Kommunikation durch Frau Wind

Moderiert und begleitet wurde der Prozess von Herrn Pakleppa sowie Frau Lutz.

Was ist bis 2023 passiert? 

2016-2018: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung der Therme Lindau (vBP Nr. 110 »Therme und Freizeitbad, Eissporthalle«) erfolgte von 2016 bis 2017/18. Problematisch war hierbei die Verfügbarkeit der notwendigen Stellplatzflächen für die Therme, da entgegen der damaligen städtischen Ausschreibung für die Investorensuche keine geeigneten Stellplatzflächen seitens der Stadt vorhanden waren. Die Verhandlungen der Stadt mit dem damaligen Flächeneigentümer scheiterten. Der heutige Thermenbetreiber, die Schauer & Co GmbH ist dennoch eine Partnerschaft für den Bau und Betrieb des Bades mit der Stadt eingegangen. Grundlage war der Kostenübernahmevertrag vom 23.11.2015 (ergänzt nochmalig im März und September 2016). Hierin gab es keine Regelungen zu den Stellplatzflächen.

Während des BPlan-Verfahrens wurden verschiedene Möglichkeiten für die Realisierung von Stellplatzflächen – die für eine Baugenehmigung der Therme und des städtischen Sport- und Familienbades zwingend waren – im Umfeld des Eichwaldbads untersucht. Es standen jedoch entweder bahnrechtliche oder naturschutzrechtliche Belange entgegen. Damit blieben nur die Flächen nördlich der Eichwaldstraße als geeignete Stellplatzflächen übrig. Während die Stadt bzw. die Stadtwerke die Flächen vom damaligen Eigentümer nicht kaufen konnten (v.a. wegen der Höhe des Kaufpreises und der Gefahr von Altlasten), erwarb die Schauer & Co GmbH schließlich die Flächen nördlich der Eichwaldstraße, des sog. „Eichwaldquartiers“, um so den erforderlichen Stellplatznachweis erbringen zu können.

2017: Absichtserklärung und widersprüchliche Aussagen der Stadt

Für den Neubau der Therme und des zugehörigen Parkplatzes wurde der Flächennutzungsplan (FNP) aus 2013 erstmalig geändert (genehmigt am 13.12.2017). Statt der Darstellung als Grünfläche mit Zweckbestimmung "Badeplatz, Freibad" wurde für das Gebäude selbst eine Sonderbaufläche "Thermal- und Freizeitbad“ dargestellt. Ebenso verhielt es sich mit den nördlichen Flächen. Hier wurden statt der Sonderbaufläche S4 "Festplatz/Auffangparkplatz" die Darstellungen als Grünfläche mit „Dauerkleingärten“ und „Ruhender Verkehr“ statt „Grünflächen und Bahnflächen“ vorgenommen. (Details siehe Frage 10)

Die Kleingärtner durften die seinerzeitige Änderung des Flächennutzungsplans so verstehen, dass damit ihr Verbleib am jetzigen Standort gesichert werden solle – auch wenn ein Flächennutzungsplan keine parzellenscharfen Festsetzungen trifft. Fakt ist: Es liegen unterschiedliche Aussagen vor, die sich jedoch widersprechen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.01.2017 eine Absichtserklärung für Herrn Schauer ausgestellt, wonach über eine Entwicklung der Flächen des Eichwaldquartiers (nach Abschluss der ISEK-Maßnahmen) beraten werden soll. Anlass war der Kauf notwendiger Flächen für Stellplätze durch Herrn Schauer, welcher die Absichtserklärung für die Finanzierung benötigte.

Zu den Stellplätzen wurde vereinbart: „Dies beinhaltet die Bereitschaft [der Stadt Lindau], zu gegebener Zeit die Möglichkeit eines von den vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 110 „Thermal- und Freizeitbad, Eissporthalle“ abweichendes, verbessertes Parkplatzkonzept innerhalb der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. (…) der Gemarkung Reutin zu prüfen.“ Die Absichtserklärung ist rechtlich nicht bindend. In einem entsprechenden Schreiben der Stadt an die Schauer & Co GmbH wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Dennoch entstand durch die Absichtserklärung eine nachvollziehbare Erwartungshaltung zur Entwicklung der Flächen „Eichwaldquartier“ durch die Stadt Lindau.

2017: Bürgerentscheide zur Therme

Im Juli 2017 fanden zwei Bürgerentscheide statt. Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid 1 „Erhalt des Strandbades Eichwald“ wurde mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet. Diese Mehrheit hatte das Abstimmungsquorum der Stimmberechtigten jedoch nicht erreicht. Das bedeutet, es haben sich nicht genügend Personen an der Abstimmung beteiligt. Der Bürgerentscheid entfaltete damit keine Bindungswirkung. Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid 2 „Therme Lindau“ wurde mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet. Die Mehrheit hatte das Abstimmungsquorum erreicht. Der Bürgerentscheid entfaltete damit Bindungswirkung.

2021: Eröffnung der Therme und des städtischen Sport- und Familienbades

Im Rahmen des Bauvorhabens der Therme hat der Thermenbetreiber Rodungen auf der Fläche vornehmen lassen. Diese waren zum Zeitpunkt der Rodung nicht genehmigt. Im Nachgang konnte eine der Flächen genehmigt werden, die andere nicht. Über die rechtlichen Vorgaben der Wiederaufforstung der illegal gerodeten Fläche bestehen unterschiedliche Auffassungen. Weitere Informationen dazu stehen in Frage 5. 

Ab 2022: Ideen zur Entwicklung

Am 13.05.2022 stellte der Thermenbetreiber den Antrag zur Entwicklung des Quartiers an die Stadt. Die hier vorgeschlagenen Nutzungsabsichten wurden gemeinsam mit der CIMA Beratung + Management GmbH geprüft und in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 19.09.2022 vorgestellt.

Im September 2023 lud Herr Schauer die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sowie Vertreter aus Stadtverwaltung und Stadtrat zu einem Beteiligungstermin ein. Dieser Termin verlief zwischen den Beteiligten nicht konstruktiv und hat der Stadt Lindau nochmal ihre Verantwortung in diesem Konflikt aufgezeigt. Daraufhin entschied die Stadt Lindau, den Prozess zu übernehmen.

Dass Stadtverwaltung und Stadtrat hier zwei unterschiedliche Aussagen zu der Fläche „Eichwaldquartier“ getätigt haben, war ein Fehler. Dieser muss bereinigt bzw. ausgeräumt und aufgearbeitet werden. Der Stadtrat bildete daraufhin eine Vorbereitungsgruppe und leitete den ersten Prozess ein, bei dem sich der Bau- und Umweltausschuss mit dem Thema befassen sollte, um zu klären, wie eine friedliche und weitgehend einvernehmliche Entwicklung des Eichwaldquartiers gelingen kann.

Inwieweit hängt die Prosperität der Therme von der Entwicklung des Geländes ab?  

Diese Frage hat der Thermenbetreiber beantwortet:

  • Die jährlichen Finanzierungskosten für die Fläche, die wegen der Parkplätze angekauft wurde, betragen rund 500.000 Euro. Diese 500.000 Euro müssen durch die Therme getragen werden. Damit fehlt dieses Geld im Betrieb der Therme, also z.B. für Verbesserungen oder Investitionen.
  • Die Pachteinnahmen aus den Kleingärten und die Grundsteuerkosten gleichen sich nahezu aus.
  • Für die Prosperität ist langfristig eine Entwicklung / Bebauung notwendig. Das hat auch der Stadtrat 2017 so gesehen und daher eine Absichtserklärung zur künftigen Entwicklung des Geländes erstellt.

Zu ausführlichen Erläuterung der Historie siehe Frage "Was ist bis 2023 passiert?"

Warum soll die Fläche der Dauerkleingärten zwingend bei der Entwicklung des Bereiches südlich der Gleise mit einbezogen werden, sprich, warum muss zwingend das gesamte Areal einschließlich der Dauerkleingärten überplant werden?

Frage eingereicht durch die Initiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau im Rahmen der Steuerungsgruppe:

In seiner Sitzung vom 12.11.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss (BUA) einstimmig beschlossen, dass es auf der Fläche zwischen Bahnlinie und Therme eine Entwicklung geben soll. Damit konnte die Frage beantwortet werden, ob grundsätzlich eine Entwicklung stattfinden soll. Wie diese gesamthafte Entwicklung aussehen kann und was zum Beispiel mit den Kleingärten passiert, soll mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam erarbeitet werden und wird mit jedem Schritt neu durch den Stadtrat begleitet und beschlossen. Ob dies jedoch bedeutet, dass die Kleingärten „wegkommen“ / die Festsetzung als Kleingärten aufgehoben oder aber deren Bestand gesichert wird, ist damit nicht vorweggenommen, sondern ist im zweiten Schritt politisch zu erörtern und zu entscheiden

Welche Nutzungen vorstellbar sind, wird erst im Laufe des Prozesses erarbeitet werden. Das Strukturkonzept, das auf dem Freiraumkonzept basiert, soll den Rahmen festsetzen bzw. die Basis bilden. Hier wird es vermutlich verschiedene Varianten geben, über die am Ende der Stadtrat entscheiden wird. Es ist aber kein rechtlich bindendes Dokument. Das Konzept wird Grundlage sein für die anschließenden Planungsprozesse.

Übrigens: Auch Sicherung eines Bestandes benötigt Bauleitplanung.

Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten (§ 1 BauGB). Werkzeuge der Planung sind der Flächennutzungsplan (FNP; vorbereitender Plan) sowie der Bebauungsplan (BP; verbindlicher Plan). Mit diesen beiden Plänen kann die Stadt steuern, was in ihrem Gebiet geschehen darf und was nicht. Was der konkreten Situation am besten gerecht wird, hängt vom Einzelfall ab. Dabei steuern nicht nur abstrakte Überlegungen der Städtebaulehre die Planaufstellung, vielmehr muss die Stadtpolitik Belange gewichten, Interessen ausgleichen und Entscheidungen treffen.

Warum sind die festgeschriebenen Ziele der Stadtentwicklung im Bereich der Dauerkleingärten wie unten beschrieben heute nicht mehr gültig?

Frage eingereicht durch die Initiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau im Rahmen der Steuerungsgruppe. Ergänzt durch folgende Erläuterung:

Welche Flächen entwickelt werden sollen, also einer „intensiveren baulichen Nutzung“ zugeführt werden sollen und welche Flächen nicht, wurde schriftlich festgehalten. Diese Frage bezieht sich auf Auszug aus: „Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110 „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ 

Aufgrund der geplanten intensiveren baulichen Nutzung auf dem Gelände des Eichwaldbades soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden. Zukünftig sollen eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ dargestellt werden. Des Weiteren soll entlang der Bahntrasse eine Fläche für den Ruhenden Verkehr (Parkplatzfläche) dargestellt werden. Die im FNP enthaltene Sonderbaufläche S4 „Festplatz / Auffangparkplatz“ soll zukünftig entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingartenanlage“ dargestellt werden. Diese Darstellungen spiegeln die Ziele der Stadtentwicklung in diesem Bereich wieder [sic] und eröffnen die Möglichkeit einer intensiveren baulichen Nutzung.


Antwort:

Wie die Fläche entwickelt werden könnte, wird im nun anstehenden Prozess erarbeitet. Die Entscheidung bewegt sich in folgendem Rahmen:

Grundsätzlich kann die Gemeinde eigenverantwortlich, frei und zu jeder Zeit entscheiden, ob und wie sie bestehendes Planungsrecht in Bebauungsplänen ändert, ergänzt oder neu schafft. Geänderte städtische Zielvorstellung können jederzeit in neues Planungsrecht umgesetzt werden (sog. Planungshoheit). Die planerische Gestaltungsfreiheit findet ihre Grenze insbesondere in der Bindung der Bauleitplanung an den Zielen der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB). Besonderer Steuerungsbedarf besteht immer dann, wenn Bereiche ihre früheren Funktionen nicht mehr erfüllen z.B. brachgefallene Gewerbestandorte, Bahn- oder Militärflächen.

Um dies für das Eichwaldquartier zu erklären, haben wir uns die bisherigen städtebaulichen Ziele in der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBP) angesehen:

Der FNP zeigt entlang der Eichwaldstraße viele verschiedene Nutzungen:

Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Sonderbaufläche “Ehemaliger Festplatz / Auffangparkplatz” (linker Ausschnitt in orange dargestellt) in eine “Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten” (nun in grün, rechter Ausschnitt) geändert. Die Sonderbaufläche “Ehemaliger Festplatz / Auffangparkplatz” wurde also in ihrer Nutzung, nicht aber in ihrer Ausdehnung geändert. Der westliche Teil der Kleingärten sowie der äußerste östliche Teil der Kleingärten blieben unverändert als “Grünfläche” ohne zusätzliche Zweckbestimmung festgesetzt.

Beide Darstellungen, also Grünfläche mit und ohne Zweckbestimmung Kleingarten, stimmen mit dem tatsächlichen Bestand der Kleingärten nicht überein. Die anderen, an Eichwaldstraße und Ladestraße liegenden Kleingärten sind im FNP ebenfalls nicht mit einer besonderen Zweckbestimmung für Dauerkleingärten versehen.

Die lila dargestellten Flächen sind “Flächen für die Eisenbahn”. Sie erstrecken sich entlang der Bahnlinie, über Teile des Thermenparkplatzes und treiben im westlichen Teilbereich eine Art “Keil” in die Grünflächen.

Der Parkplatz der Therme ist in Teilen zeichnerisch in Ocker dargestellt. Diese Darstellung entspricht dem Geltungsbereich des vBPs, jedoch nicht dem tatsächlich vorhandenen Bestand. Die Zufahrt zum Parkplatz ist im FNP nicht zu erkennen.

Die Wohnhäuser zwischen Therme und Kleingartenanlage liegen ebenfalls in als Grünflächen gekennzeichneten Flächen.

Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist datiert auf den 17.08.2017 und gibt auf Seite 4 der Begründung als Ziel der Planung an:

„Ziel und Zweck der Planung

Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt das „Eichwaldbad“ und die angrenzende Eissporthalle entsprechend der heutigen Nutzung als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Badeplatz, Freibad“ sowie „Eislaufbahn“ dar. Aufgrund der zukünftig vorgesehen stärkeren baulichen Nutzung ist die Darstellung im Flächennutzungsplan zu ändern.“  Weitere städtebauliche Ziele werden nicht angeführt.

Die Begründung zur Änderung des FNPs erklärt die Änderung von Festplatz zu Dauerkleingärten nicht tiefer als oben zitiert. Ein Ziel für die Dauerkleingärten wird nicht genannt. Es wird auch nicht begründet, weshalb nur ein kleiner Teil der gesamten Kleingartenanlage mit einer besonderen Zweckbestimmung gesichert wird und die anderen Kleingärten nicht mit aufgenommen werden.

Es wird nur beschrieben, dass eine Umwidmung stattfinden soll (Seite 11). Es wird z.B. nicht erläutert, weshalb kein Festplatz oder Auffangparkplatz mehr vorgesehen ist. Die Gestaltung der Therme, das Naturschutzrecht sowie Stellplatzfragen stehen im Vordergrund. Die Begründung zum parallel aufgestellten vBP Nr. 110 “Therme und Freizeitbad, Eissporthalle” (Seite 14) ist etwas ausführlicher. Hier wird der zeitgleich zu ändernde FNP erläutert:

„Aufgrund der geplanten intensiveren baulichen Nutzung auf dem Gelände des Eichwaldbades soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden. Zukünftig sollen eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ dargestellt werden. Des Weiteren soll entlang der Bahntrasse eine Fläche für den Ruhenden Verkehr (Parkplatzfläche) dargestellt werden. Die im FNP enthaltene Sonderbaufläche S4 „Festplatz / Auffangparkplatz“ soll zukünftig entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingartenanlage“ dargestellt werden. Diese Darstellungen spiegeln die Ziele der Stadtentwicklung in diesem Bereich wieder und eröffnen die Möglichkeit einer intensiveren baulichen Nutzung.“

Auch die Begründung zum vBP erwähnt im Kapitel „Ziele“ die Kleingartenflächen nicht, da diese nicht im Geltungsbereich des vBP liegen. Insofern können nur die Worte: „entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als Grünfläche“ hilfsweise als städtebauliches Ziel gewertet werden. Der Zusatz “Möglichkeit einer intensiveren baulichen Nutzung” kann nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden, es sind jedoch erkennbar die Flächen der Therme selbst gemeint.

Es kann daher festgehalten werden, dass verbal höchstens als Ziel gewertet werden kann, die Kleingärten im Bestand als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Kleingärten erhalten zu wollen. Eine Begründung für dieses Ziel wurde nicht genannt.

Dieses Ziel bleibt im FNP so lange gültig, bis der Stadtrat eine andere Entscheidung getroffen hat oder der FNP fortgeschrieben wird. Es gibt derzeit nur die Übereinstimmung im Stadtrat, dass die Fläche entwickelt werden soll, aber keine konkrete Richtung der Entwicklung.

Für den Projektentwickler als Grundstückseigentümer entfaltet das Ziel des FNP keine Bindungswirkung. Der FNP hat nur Bindungswirkung gegenüber Verwaltungen und Behörden. Eine rechtliche Bindungswirkung hingegen hat der vBP Nr. 110, der die Flächen aber gerade nicht beinhaltet. Es gab für diese Flächen 2017 keine Notwendigkeit, sie in einen vBP aufzunehmen, da der Bestand der Kleingärten für die Entwicklung der Therme nicht überplant werden mussten. Sie waren kein Teil der Planung und die Erschließung der Kleingärten wurde nicht verändert.

Der Umweltbericht wurde gemeinsam für beide Verfahren erstellt. Er enthält jedoch nur den Satz: „Da die Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt, wird für beide Verfahren ein gemeinsamer Umweltbericht erstellt.“

Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar und ist daher nicht parzellenscharf.

Dass die Begründungen zum FNP und zum vBP nicht so ausführlich wie heute erwünscht auf das Thema der Kleingärten eingehen, ist keine Planungslücke. Das Hauptaugenmerk der Planfertiger lag damals auf der Thematik des Naturschutzes, der Baukörper der Therme, die Lage der Stellplätze und der Erschließung. Die Kleingärten, die nicht im Geltungsbereich gefasst sind, sind offensichtlich eher in den Hintergrund getreten.

Der städtebaulicher Wettbewerb und das Bauleitplanverfahren finden in den Prozessschritten 2 und 3 statt. 

Welche Argumente rechtfertigen die Beseitigung solcher zusammenhängenden Grünflächen welche der Verbesserung des innerstädtischen Klimas in Zeiten des Klimawandels mit den offensichtlich zu beobachteten Effekten, dienen? 

Frage eingereicht durch die Initiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau im Rahmen der Steuerungsgruppe. Ergänzt durch folgende Erläuterung: Durch das Wachstum der Stadt wird dieser Bereich sich zu einem innerstädtischen entwickeln. (Stichworte: Temperaturerhöhung, Starkregenereignisse, Insektensterben.)

Antwort:

Wie die Fläche entwickelt werden könnte, wird im nun anstehenden Prozess erarbeitet. Eine Beschreibung des Prozesses steht bei Frage 3. Die Entscheidung bewegt sich in folgendem Rahmen:

In seiner Sitzung vom 12.11.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss (BUA) einstimmig beschlossen, dass es auf der Fläche zwischen Bahnlinie und Therme eine Entwicklung geben soll. Damit konnte die Frage beantwortet werden, ob grundsätzlich eine Entwicklung stattfinden soll. Wie diese Entwicklung aussehen kann, soll mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam erarbeitet werden und wird mit jedem Schritt neu durch den Stadtrat begleitet und beschlossen.

Ein großer Bestandteil des Planungsprozesses ist es, alle Belange und Interessen der Stadtgesellschaft gerecht untereinander abzuwägen. Dazu werden alle vorliegenden Gutachten wie die Klimaschutzstudie, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), die Studie zum Wohnungsbedarf, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEFEK) und auch das Freiraumkonzept (FRK) in ihren Zielaussagen miteinander vergleichen. Die Wertigkeit der bestehenden Grünflächen werden zusätzlich durch eine Bestandsaufnahme vor Ort erhoben. Und durch bereits vorliegende Gutachten ergänzt.

In den Prozesschritten 2 und 3 wird abgewogen werden müssen, inwieweit die Einzelinteressen von Eigentümer der Flächen sowie den Pächtern der Gärtner den Interessen der Stadtgesellschaft gegenüberstehen. Eine Entscheidung trifft der Stadtrat.

Wie ist weitere Grünflächenversiegelung im seenahen Erholungsraum mit der vorliegenden Eza Klimaschutzstudie und dem Freiflächenkonzept ISEK 2030, vereinbar?

Frage eingereicht durch die Initiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau im Rahmen der Steuerungsgruppe. Die Initiative hat sich eine Antwort der städtischen Klimaschutzbeauftragten gewünscht. Dabei handelt es sich um eine Einordnung zum jetzigen Zustand. Neben dieser Einordnung werden auch alle Träger öffentlicher Belange in den Prozessschritten 2 und 3 beteiligt werden.

Wie die Fläche entwickelt werden könnte, wird im nun anstehenden Prozess erarbeitet. Eine Beschreibung des Prozesses steht bei Frage 3. Die Entscheidung bewegt sich in folgendem Rahmen:

In seiner Sitzung vom 12.11.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss (BUA) einstimmig beschlossen, dass es auf der Fläche zwischen Bahnlinie und Therme eine Entwicklung geben soll. Damit konnte die Frage beantwortet werden, ob grundsätzlich eine Entwicklung stattfinden soll. Wie diese Entwicklung aussehen kann, soll mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam erarbeitet werden und wird mit jedem Schritt neu durch den Stadtrat begleitet und beschlossen.

Zum Klimaschutz liegt eine Stellungnahme der Klimaschutzbeauftragen vor, die unter "Dokumente" am Rand einsehbar ist. 

Auszug daraus:

Kleingärten erfüllen wichtige ökologische Funktionen in der Stadt. Sie tragen zur lokalen Biodiversität bei, wirken als Kohlenstoffspeicher und haben eine kühlende Wirkung auf das Mikroklima.

Der aktuelle Bereich der Kleingärten ist in Parzellen unterteilt. Die Parzellen sind klein und dicht angeordnet, was zu einer hohen Fragmentierung der Fläche führt. Auf den Parzellen befinden sich kleine Gartenhäuschen, die überwiegend keine Dachbegrünung oder andere klimaaktive Elemente aufweisen. Die Vegetation besteht größtenteils aus niedrigem Bewuchs wie Zierpflanzen, Rasenflächen und vereinzelten Sträuchern. Es fehlen größere Bäume, die eine signifikante kühlende Wirkung oder einen Beitrag zur CO₂-Bindung leisten könnten.

Aufgrund des Fehlens von großen Bäumen und der kleinteiligen Bebauung leisten die Kleingärten nur einen eingeschränkten Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas. Sie bieten zwar etwas Grünfläche, jedoch keine großflächige Verdunstungskühlung oder signifikante Verschattung. Die Gartenhäuschen und Wege erhöhen den Versiegelungsgrad der Fläche, wenn auch in geringem Maße. Diese Versiegelung reduziert die natürliche Infiltration von Regenwasser und trägt nur bedingt zur Klimaanpassung bei.

Die kleinteilige Struktur der Parzellen hat sowohl Vor- als auch Nachteile im Hinblick auf die angedachte Entwicklung in diesem Bereich.

Der Verlust bestehender, wenn auch kleiner Grünflächen und der Wegfall von dezentralen Nahrungsproduktionenflächen sowie die Reduzierung lokaler Biodiversitätsstrukturen werden als Nachteile angesehen.

Die geringe klimatische Funktion der bestehenden Kleingartenfläche bedeutet, dass eine Umnutzung weniger klimatische Nachteile mit sich bringt als bei hochfunktionalen Grünflächen (z.B. Wald oder Park). Eine Verlagerung der Kleingärten bietet eine Chance für eine qualitativ hochwertige, klimaangepasste Stadtentwicklung, was als Vorteil gesehen wird.

Die angedachte Entwicklung im Bereich des Eichwaldquartieres erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vorteilen einer verbesserten Infrastruktur für Naherholung und den klimatischen Auswirkungen einer eventuell weiteren Flächenversiegelung. Um die angedachte Entwicklung mit den Zielen der Klimawandelstudie und des Freiraumkonzepts in Einklang zu bringen, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Reduktion der versiegelten Fläche auf das notwendige Minimum. Einsatz durchlässiger Beläge. Integration eines Schwammstadt-Konzepts zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser. Bau von Retentionsflächen oder Zisternen zur Entlastung der Kanalisation.
  2. Kompensation durch Begrünung, Dach- und Fassadenbegrünung an allen neuen Gebäuden und Schaffung zusätzlicher Grünflächen als Ausgleichsmaßnahme.
  3. Pflanzung neuer Bäume als Klimabäume gemäß den Empfehlungen des Lindauer Klimabeirats. Schutz bestehender Bäume.
  4. Verwendung nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. Integration erneuerbarer Energien in die Gebäudeplanung (z.B. Photovoltaik).

Fazit:

Die Entwicklung im Eichwaldquartier kann unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen mit den Zielen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel vereinbar gestaltet werden. Es ist jedoch essenziell, dass die Planung nicht nur wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, sondern auch die langfristigen klimatischen Auswirkungen auf das Quartier und seine Umgebung einbezieht. Eine enge Abstimmung mit dem Freiraumkonzept sowie eine transparente Kommunikation mit allen beteiligten Akteuren einschließlich der Kleingärtner sind entscheidend, um ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen.

Warum kann der Erhalt der Kleingärten nicht als eine konkrete Maßnahme der Klimaschutzstudie abgeleitet werden? Es wäre genau betrachtet keine Maßnahme, sondern ein schlichtes Beibehalten, welches keine Kosten verursacht. 

Frage eingereicht durch die Initiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau im Rahmen der Steuerungsgruppe.

Die Initiative hat sich mit Einreichung der Frage eine Stellungnahme durch Klimaschutz gewünscht. Dabei handelt es sich um eine Einordnung zum jetzigen Zustand. Darüber hinaus werden alle Träger öffentlicher Belange in den Prozesschritten 2 und 3 beteiligt werden.

Wie die Fläche entwickelt werden könnte, wird im nun anstehenden Prozess erarbeitet. In seiner Sitzung vom 12.11.2024 hat der Bau- und Umweltausschuss (BUA) einstimmig beschlossen, dass es auf der Fläche zwischen Bahnlinie und Therme eine Entwicklung geben soll. Damit konnte die Frage beantwortet werden, ob grundsätzlich eine Entwicklung stattfinden soll. Wie diese Entwicklung aussehen kann, soll mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam erarbeitet werden und wird mit jedem Schritt neu durch den Stadtrat begleitet und beschlossen.

Zum Klimaschutz liegt eine Stellungnahme der Klimaschutzbeauftragen vor, die unter "Dokumente" am Rand einsehbar ist.

Auszug daraus:

Die Studie konzentriert sich auf übergreifende klimatische Veränderungen wie zunehmende sommerliche Wärme, Trockenheit, Starkregenereignisse und sturmbedingte Auswirkungen. Sie zielt darauf ab, großflächige Anpassungsstrategien zu entwickeln, nicht einzelne Flächen zu bewerten.

In einem Workshop mit verschiedenen Fachbereichen wurden Maßnahmen für unterschiedliche Sektoren / Handlungsfelder erarbeitet. Im Bereich Landwirtschaft und Stadtentwicklung wurde unter anderem Urban Gardening und die Ausweitung des Stadtgrüns als Maßnahme identifiziert: Der klimabedingte Temperaturanstieg ist im Innenstadtbereich besonders extrem. Diesem Problem kann mit üppigen Bepflanzungen von Dächern, Balkonen, Fassaden und Innenhöfen entgegengewirkt werden. Aus diesem Grund lautet eine Empfehlung, Urban Gardening, Fassadenbegrünungen, Dachbegrünungen sowie die Ausweitung des Stadtgrüns sollten Elemente von zukünftigen Bau- und Stadtprojekten sein.

Obwohl die betreffende Fläche mit den Kleingärten nicht in einem verdichteten Bereich liegt, wurden die Belange von Grünflächen und kleinteiligen Gärten indirekt berücksichtigt. Die Studie betrachtet das Stadtgebiet ganzheitlich und nicht auf der Ebene einzelner Parzellen.

Die in der Klimawandelstudie vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die gesamte Stadt resilient gegen Klimaveränderungen zu machen.

Rechtsverbindlichkeit

Die Klimawandelstudie wurde im Stadtrat vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Dies allein begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf spezifische Maßnahmen. Der Klimabeirat hat basierend auf der Studie konkrete Maßnahmen empfohlen, unter anderem:

  • Das Konzept Schwammstadt
  • Pflanzung von 50 Klimabäumen im Jahr
  • Konzepterstellung, um den Hitzeinseln entgegenzuwirken
  • Waldumbau hin zu einem klimaangepassten Mischwald

Der Stadtrat hat die Umsetzung dieser empfohlenen Maßnahmen beschlossen, was ihnen einen verbindlicheren Charakter verleiht. Kleingärten wurden in diesen beschlossenen Maßnahmen nicht explizit erwähnt, auch wenn das Schwammstadtkonzept die Bedeutung von Grünflächen für Versickerung und Verdunstung unterstreicht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Erhalt der Kleingärten zwar nicht explizit als Maßnahme in der Klimawandelstudie genannt wird, die Bedeutung von Grünflächen und kleinteiligen Gärten für das Stadtklima jedoch durchaus anerkannt und berücksichtigt wurde. Die Studie bietet einen übergeordneten Rahmen, innerhalb dessen die Rolle von Kleingärten für die Klimaanpassung durchaus positiv bewertet werden kann. Kleingärten tragen zur grünen Infrastruktur bei und erfüllen wichtige ökologische und soziale Funktionen.

Die aktuelle Situation der Kleingärten bietet die Chance, diese Flächen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung neu zu gestalten und aufzuwerten. Während die bestehenden Strukturen bisher nur einen eingeschränkten Beitrag zum Klimaschutz leisten, können durch gezielte Maßnahmen und Synergien zwischen der Entwicklung des Eichwaldquartieres und klimaaktiven Kleingärten das volle Potenzial ausgeschöpft werden.

Auch wenn die Stadt zwar konkrete Klimaschutzmaßnahmen beschlossen hat, lässt sich kein spezifischer Rechtsanspruch auf den Erhalt von Kleingärten begründen.

Wie kann bei Wegfall der bestehenden Gärten die Bereitstellung neuer Gartenflächen inclusive [sic] Infrastruktur nachhaltig, mit zeitlicher Festlegung der Umsetzung und juristisch unumstößlich versichert werden? Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Plänen und angekündigten Bestrebungen nicht getraut werden kann. 

Frage eingereicht durch die Initiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau im Rahmen der Steuerungsgruppe.

Wie die Fläche entwickelt werden könnte, wird im nun anstehenden Prozess erarbeitet.  Je nachdem wie die städtebauliche Entwicklung auf dem Gebiet aussehen wird, sind Ausgleichsflächen notwendig. Diese werden im Planungsprozess erarbeitet und anschließend über städtebauliche Verträge gesichert. Eine Entscheidung trifft der Stadtrat

Wer wird die Herstellung neuer Gartenflächen sowie die Herstellung der Infrastruktur mit Wasser, Strom und Wegen, finanzieren?

Frage eingereicht durch die Initiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau im Rahmen der Steuerungsgruppe.

Für die Herstellung der Ausgleichsflächen ist der Vorhabenträger verantwortlich.

Wie werden die Flächengrößen der etwaigen neue bereitgestellten Gärten ermittelt, um realistisch nutzbare Flächen zu erhalten, welche einer sinnvollen kleingärtnerischen Nutzung zugeführt werden können?

Frage eingereicht durch die Initiative zum Erhalt der Kleingärten und Grünflächen in Lindau im Rahmen der Steuerungsgruppe.

Je nachdem wie die städtebauliche Entwicklung auf dem Gebiet aussehen wird, sind Ausgleichsflächen notwendig. Diese werden im Planungsprozess erarbeitet und anschließend über städtebauliche Verträge gesichert. Eine Entscheidung trifft der Stadtrat.

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