Lindau-Pass
Der Lindau-Pass bietet bedürftigen Lindauer Bürgern die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften kostenlos bzw. zu ermäßigten Gebühren in Anspruch zu nehmen. Der Lindau-Pass ist maximal für ein Jahr gültig bzw. endet die Gültigkeitsdauer immer am 31.01. des Jahres, egal wann er beantragt wurde.
Voraussetzung:
Lindauer Bürger, die mit Hauptwohnsitz in Lindau (Bodensee) gemeldet sind und Sozialhilfe, Wohngeld, Grundsicherung, Arbeislosengeld II, Asylbewerberleistungen usw. erhalten bzw. den Einkaufsschein der Caritas vorlegen können.
Ebenso besteht die Möglichkeit sich auf Grund von geringem Einkommen einen Lindau-Pass ausstellen zu lassen, wenn keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen werden.
Erforderliche Unterlagen:
Gültiger Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde oder Einkommens- und Mietnachweise.
Für den Lindau-Pass ist kein Formular auszufüllen. Hier finden Sie ein Merkblatt für Lindaupass-Inhaber.
Die Rechtsgrundlage für den Lindau-Pass ist die Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass vom 13. Dezember 2000 und erste Änderungssatzung vom 28. März 2007.