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Lindau-Pass

Der Lindau-Pass bietet Lindauer Bürgerinnen und Bürgern mit finanziell geringem Einkommen die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen kostenlos bzw. zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen. Der Lindau-Pass ist maximal für ein Jahr gültig.

Der Lindau-Pass ist zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass gültig. Er kann im Bürgerbüro der Stadt Lindau (Bodensee) beantragt werden. Es wird dazu kein Lichtbild benötigt. Der Lindau-Pass ist kostenlos.

Voraussetzung:

Lindauer Bürgerinnen und Bürger, die mit Hauptwohnsitz in Lindau (Bodensee) gemeldet sind und Sozialhilfe, Wohngeld, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen usw. erhalten bzw. den Einkaufsschein der Caritas vorlegen können.

Ebenso besteht die Möglichkeit, sich auf Grund von geringem Einkommen einen Lindau-Pass ausstellen zu lassen, auch wenn keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen werden.

Erforderliche Unterlagen:

Gültiger Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde oder Einkommens- und Mietnachweise.

Für den Lindau-Pass ist kein Formular auszufüllen. Hier finden Sie ein Merkblatt für Lindaupass-Inhaber.

Hier erhalten Sie mit dem Lindau-Pass ermäßigten Eintritt (Stand April 2022)

Stadtmuseum Lindau
Stadttheater Lindau
Stadtbücherei Lindau
Volkshochschule Lindau
Stadtbus Lindau
Freizeitzentrum Oberreitnau
Sport- und Familienbad in der Therme Lindau
Frei- und Strandbad in der Therme Lindau
Kunsteisbahn
Unternehmen Chance gGmbH
Kaiser Malerbetrieb GmbH
Thomann GmbH
TW Bodensee - Thomas Wörsching Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die Rechtsgrundlage für den Lindau-Pass ist die Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass vom 13. Dezember 2000 und erste Änderungssatzung vom 28. März 2007.

Kontakt

Abt. 321 - Bürgerdienste »
Anne Karpf
Bregenzer Straße 12
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-333
Fax:08382 918-394
E-Mail

Dokumente

Lindau Pass Version 04 22-4 (PDF, 85 kB)