Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe
BayernPortal)
Stand: 29.07.2020