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Wahl der Schöffen für die Arbeitsperiode von 2024 bis 2028

Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr steht auch in der Stadt Lindau (B) wieder die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Lindau (B) bzw. Landgericht Kempten für die Arbeitsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 an.

Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre ist und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bewerbungen/Vorschläge* für das Schöffenamt können bis zum 17.03.2023 bei der Stadt Lindau (B), Bürger- und Ordnungsamt, Bregenzer Straße 12, 88131 Lindau (B) eingereicht werden.

Die einzureichenden Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer, Beruf, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Alle nötigen Formulare finden Sie in der rechten Spalte.

Vor Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgt nochmals eine Prüfung der Amtsvoraussetzungen. Die Vorschlagsliste wird nach der Sitzung des Stadtrates am 26.04.2023 eine Woche lang öffentlich am Aushang des Hauptgebäudes der Stadtverwaltung in der Bregenzer Str. 6 ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekanntgemacht.

Personen, die in der Vorschlagsliste enthalten sind und durch das Amtsgericht Lindau (B) bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt wurden.

* Gerne können auch geeignete Personen durch Dritte vorgeschlagen werden. Sofern geeignete Personen von Dritten vorgeschlagen werden, erhalten diese im Anschluss das Bewerbungsformular zugesandt, damit u.a. die persönlichen Daten erhoben werden können und der eigene Wille zur Bewerbung bekundet und dokumentiert wird.

Dokumente

Das Schöffenamt in Bayern (PDF, 2.9 MB)

Merkblatt_für_Schöffen (PDF, 129 kB)

Bewerbungsformular Schöffenwahl (PDF, 316 kB)