Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe
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Stand: 27.01.2023