Konzessionsabgabe; Zahlung
Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe
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Stand: 10.07.2023