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Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 23.01.2024

Verfahrensablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Rechtsgrundlagen

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
  • Antrag zur Teilnahme am Lindauer Jahrmarkt
    Der Jahrmarkt in Lindau mit Krämermarkt und Vergnügungspark findet in einzigartiger Kulisse auf der Insel statt. Um an dem Jahrmarkt teilnehmen zu können, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.

Zuständig

Marktamt »
Bregenzer Straße 12
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-319
Fax:08382 918-328
E-Mail