Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen
Beschreibung
Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören unter anderem:
- der Vollzug des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts
- das Führen von Personalakten
- die Bearbeitung der Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
- die Personaldatenverwaltung und die Stellenbewirtschaftung
- die Tätigkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und beim Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 14.03.2023