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23.09.2021

Informationen zur Bundestagwahl unter COVD-19-Pandemiebedingungen

Bei der Durchführung von Wahlen unter Pandemiebedingungen gilt es, die beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern.

Das Wahlamt möchte die Wählerinnen und Wähler der Großen Kreisstadt Lindau (B) über folgende Hygienemaßnahmen informieren und um Beachtung bitten:

  • Die sog. 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt nicht für den Zutritt und die Wahlhandlung im Wahlraum.
  • Im Wahlgebäude und im Wahlraum besteht jedoch Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske).
  • Wahlberechtigte, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können und daher nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen von der Maskenpflicht befreit sind, haben dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält, gegenüber dem Wahlvorstand nachzuweisen.
  • Gerne können eigene Stifte zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitgebracht werden, natürlich werden im Wahlraum desinfizierte Stifte zur Verfügung stehen.
  • Die Möglichkeit zur Handdesinfektion im Wahlraum ist gewährleistet.
  • Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.
  • Um Warteschlangen bzw. Personenansammlungen zu minimieren oder ganz zu vermeiden, werden Wählerinnen und Wähler gebeten, nach der Stimmabgabe zügig den Wahlraum wieder zu verlassen.

Denken Sie bitte an die allgemein empfohlenen Schutzregeln (Maske, Hygieneregeln, Abstandhalten).

Kontakt

Presse & Kommunikation »
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-102
Telefon:08382 918-104
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