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29.07.2021

Pressemitteilung: Poller verändern die Zufahrt kaum - Übersicht nach Nutzergruppen

Mit dem Einbau der versenkbaren Poller und der Sperrpfosten in den Seitengassen hat die Stadtverwaltung einen Beschluss des Stadtrats vom 24. Juni 2021 umgesetzt.

Historie:

Die fixen Sperrpfosten in den Seitengassen waren bereits Bestandteil der Planung der Freien Wähler, welche im September 2018 den Antrag auf Errichtung versenkbarer Poller in der Fußgängerzone (und am Hafen) beantragten. Vorschlag damals unter anderem: „Nicht benötigte Zufahrten werden mit Sperrpfosten oder Kübeln gesperrt.“ Hierüber fand im Gasthof Stift eine Informationsveranstaltung der Freien Wähler statt. Über den Antrag wurde erstmals am 12. Februar 2020 in öffentlicher Sitzung beraten. In dieser Amtszeit haben sowohl der Hauptausschuss am 4. Mai 2021 sowie der Stadtrat am 24. Juni 2021 jeweils in öffentlicher Sitzung beraten.

Grund für die versenkbaren Poller:
Die Einfahrtsverbote für Fahrzeuge in die Fußgängerzone sollen konsequent eingehalten werden. Fußgänger sollen vor gewalttätigen verkehrsfremden Eingriffen mit Fahrzeugen in der Fußgängerzone bestmöglich geschützt werden.

Grund für die festen Pfosten:
Es soll verhindert werden, dass es zu Schleich- oder Ausweichverkehr in die engen Seitengassen kommt.

Rechtslage:
Die Poller setzen das bislang schon geltende Recht um: In der Fußgängerzone dürfen keine Autos fahren, die nicht über eine entsprechende Sondergenehmigung verfügen.

Für die meisten Nutzer (Anwohner, Lieferanten, Handwerker, Speditionen, Gehbehinderte, Paketdienste etc.) hat sich daher kaum etwas geändert - außer, dass eine Umgehung der Einfahrtsregeln nicht mehr möglich ist.

Übersicht:

Kunden von Einzelhandel oder Gastronomie durften auch bislang nicht in die Fußgängerzone fahren. Das heißt: Die Erreichbarkeit der Geschäfte und Gastronomiebetriebe für Kunden besteht unverändert fort.

Bewohner/innen können täglich zu den Lieferzeiten ihre Wohnungen zum Be-/Entladen anfahren. Außerhalb der Lieferzeiten können Bewohner für notwendiges Be- und Entladen - wie schon in der Vergangenheit -  telefonisch unter 08382 / 918 – 323 oder – 340, sowie per Mail ag-verkehr@lindau.de Ausnahmegenehmigungen beantragen und erhalten eine PIN  zum Absenken des Einfahrtspollers. Um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, bekommen Bewohner eine PIN mit mehrmaliger Berechtigung, so dass sie gegebenenfalls auch außerhalb der Servicezeiten der Stadtverwaltung, beispielsweise in einem Notfall, kurzfristig einfahren können.

Private Stellplatzinhaber können weitestgehend in ihre Gasse weiterhin von den Längsverbindungen „In der Grub“ und „Ludwigstraße“ einfahren. Die festen Sperrpoller wurden mit Augenmaß so platziert, dass möglichst kurze Strecken zum rückwärts Ausfahren entstehen und so wenig Pfosten wie möglich installiert werden mussten.

Handwerker, Umzugsfirmen, Lieferanten, Zusteller und sonstige Gewerbetreibende, können täglich zu den Lieferzeiten einfahren. Außerhalb der Lieferzeiten müssen sie – wie auch in der Vergangenheit  - vorab schriftlich eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die Handwerker erhalten mit der Handwerkerparkkarte einen PIN. Alle Handwerker mit gültiger Handwerkerparkkarte haben ein Schreiben mit einer PIN bekommen. Bei den neu beantragten Parkkarten steht der PIN im Bescheid. Wer keine Handwerkerparkkarte hat, kann, wie in der Vergangenheit auch, eine Einzelgenehmigung bei uns beantragen. Auch Paketdienste können weiterhin mit Ausnahmegenehmigung einfahren.Sie wurden vor über einem Jahr über die debattierte Änderung informiert. Einige Dienste, wie z.B. DPD haben sich auf die neue Situation eingestellt und entsprechende Genehmigungen eingeholt.

Die IHK wurde im Vorfeld informiert und angehört.

Gehbehinderte oder gebrechliche Patienten der Arztpraxen in der Fußgängerzone sowie Taxen, die gehbehinderte oder gebrechliche Personen transportieren, erhalten bei vorheriger Anmeldung einen PIN zum Absenken der Poller. Arztpraxen können auf Nachfrage auch eine mehrfach gültige PIN bekommen, die sie den Patientinnen und Patienten mitteilen können.

Gäste von Ferienwohnungen oder Hotels können künftig weiterhin innerhalb der Lieferzeiten in die Maximilianstraße und Cramergasse einfahren; eine Ausfahrt ist über die Kontaktschleife vor den Pollern jederzeit möglich.

Die Zufahrtsregelung für Rettungsdienste wurde mit Polizei, Feuerwehr und Rotem Kreuz fachlich abgestimmt. Die Rettungsdienste können jederzeit einfahren, wobei sie über verschiedene Einfahrtsmöglichkeiten verfügen: Dreikantschlüssel, PIN oder telefonische Ansteuerung.

Die versenkbaren Poller wurden am 14. Juni in Betrieb genommen. Die festen Pfosten in den Seitengassen wurden zwischen dem 14. und 20. Juli eingebaut.

Für Rückfragen insbesondere von Anwohnern, Lieferanten, Handwerkern steht die Straßenverkehrsabteilung, Sachgebiet Straßenbenutzungen der Stadt Lindau jederzeit gerne telefonisch unter 08382 / 918 – 338 oder – 340, sowie per Mail ag-verkehr@lindau.de zur Verfügung.

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