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17.02.2020

Kumulieren, Panschieren... so funktioniert das mit dem Wählen
Die „Betriebsanleitung“ zur Kommunalwahl am 15. März

Am Sonntag, 15. März, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Zum ersten Mal seit 1962 werden die Lindauer den Oberbürgermeister und den Stadtrat wieder gleichzeitig wählen. 1964 verstarb der damals amtierende Oberbürgermeister Josef Haas während seiner Amtszeit, weswegen Neuwahlen notwendig wurden. Deshalb wich in Lindau der Termin der Oberbürgermeister-Wahl vom üblichen Termin ab. Da Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker sein Amt vorzeitig zur Verfügung stellt, können die beiden Wahlen wieder zeitgleich stattfinden.

Für die Lindauer bedeutet das: Sie wählen den Oberbürgermeister, den Landrat und die Mitglieder des Stadtrats und Kreistags, die dann jeweils für die nächsten sechs Jahre im Amt sein werden.

Bei jeder Wahl stellen sich viele Wähler erneut die Frage: Wie ging das nochmal mit dem Wählen? Wie viele Stimmen darf ich insgesamt verteilen? Wir bringen Licht ins Dunkel und haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Wer darf überhaupt wählen?

(Aktives Wahlrecht)

Aktiv wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der

• das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag hin vollendet hat,

• sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält (in der Regel der Hauptwohnsitz),

• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jede Person, die eine Wahlbenachrichtigung in der Post vorfindet, ist im Wählerverzeichnis der Stadt Lindau eingetragen und somit auch wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis spätestens 22. Februar im Briefkasten sein. Wer bis dahin noch keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt, beziehungsweise dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.

Wie funktionieren die Stadtrats- und Kreistagswahl?

Anders als zum Beispiel bei der Bundestagswahl, muss man über den Wahlvorschlag einer Partei/Wählergruppe entscheiden. So kann man seine Stimmen ganz gezielt auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber seines Vertrauens verteilen. Person geht hier also vor Partei.

Auf dem großen, hellgrünen Zettel wählen Sie die Kandidaten für den Stadtrat (maximal 30 Stimmen können auf die Kandidaten verteilt werden).

Auf dem großen, weißen Zettel wählen Sie die Kandidaten  für den Kreistag (maximal 60 Stimmen).

Bei der Wahl haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre Stimmen zu verteilen

Ankreuzen einer Liste:

Jeder Wähler kann den kompletten Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe annehmen, indem er ein Kreuz oben auf der Liste macht. Das Kreuz kommt in diesem Fall vor den Namen der Partei oder Wählergruppe.

Dadurch erhält jeder in dieser Liste aufgezählte Kandidat eine Stimme. Kandidaten die zwei- oder dreimal aufgeführt sind, erhalten dementsprechend zwei oder drei Stimmen. Sollten in der Liste der jeweiligen Partei/ Wählergruppe weniger Personen aufgeführt sein, können diese Reststimmen zusätzlich auf weitere Personen/ Wahlvorschläge verteilt werden. So verfällt keine Stimme. Sollen Personen auf der Liste keine Stimme erhalten, können diese gestrichen werden.

• Panaschieren:

Beim Panaschieren muss man sich an keine Liste halten. Man sucht sich einfach auf dem gesamten Stimmzettel diejenigen Kandidatinnen oder Kandidaten aus, die man wählen möchte. Vor dem jeweiligen Namen macht man dann sein Kreuz. Dieses Verfahren nennt sich Panaschieren. Man kann maximal 30 Kreuze bei der Stadtratswahl und 60 Kreuze bei der Kreistagswahl vergeben.

• Kumulieren:

Man hat bei der Wahl auch die Möglichkeit, einzelnen Personen maximal drei Stimmen zu geben. Dazu macht man anstelle des Kreuzes vor dem Namen der Kandidatin/des Kandidaten eine Zahl. Drei Stimmen sind übrigens die höchste Stimmenzahl, die eine Person bekommen kann, selbst wenn sie mehrmals in der Liste aufgeführt ist. Damit man bei der Stadtratswahl nicht mehr als 30 Stimmen und bei der Kreistagswahl nicht mehr als 60 Stimmen vergibt,muss man genau mitzählen.

• Kombination aus Panaschieren, Kumulieren und

Listenkreuz:

Wenn man seine Stimmen in gewünschter Weise panaschiert und kumuliert hat und noch Stimmen zum Verteilen übrig sind, kann man diese durch ein Listenkreuz auf eine Partei/ Wählergruppe verteilen.

So werden die restlichen Stimmen in dem jeweiligen Wahlvorschlag den – noch nicht einzeln gekennzeichneten – Personen von oben nach unten zugerechnet. Auch in diesem Fall erhalten mehrfach aufgeführte Personen wieder nur bis zu maximal drei Stimmen.

Gültig wählen – damit die Wahl nicht umsonst war.

Für alle Wahlen gilt, der Stimmzettel ist ungültig, wenn

• er mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichen versehen ist,

• die Gesamtstimmenzahl überschritten wird,

• der Stimmzettel leer abgegeben wird (Streichen von Namen allein genügt nicht!),

• nicht eindeutig zu erkennen ist, für wen die Stimme abgegeben wurde.

OB- und Landratswahl

Auf einem kleinen gelben Zettel wird der/die Oberbürgermeister/in gewählt (1 Stimme).

Auf einem kleinen, hellblauen Zettel wird der Landrat gewählt (1 Stimme).

 

Briefwahl – Stimmabgabe vor dem Wahltag

Vorab: Das Briefwahlamt öffnet am 24. Februar 2020. Erst ab diesem Tag ist es möglich im Wahlamt der Stadt Lindau (Bregenzer Straße 12) Briefwahlunterlagen zu erhalten.

Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme durch Briefwahl abzugeben. Sie können den Wahlscheinantrag ausfüllen, diesen findet man auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die man per Post erhalten hat. Dort kann man angeben, dass man sich die Briefwahl-Unterlagen per Post zuschicken lassen möchte, selbst abholen will oder eine Person zur Abholung bevollmächtigt. Als nächsten Schritt schickt man den ausgefüllten Wahlscheinantrag mit der Post zum Wahlamt oder wirft ihn in den Briefkasten der Stadtverwaltung.

Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 13. März, um 15 Uhr beim Wahlamt der Stadt Lindau angekommen sein. Wer seine Wahlunterlagen selbst abholen und eventuell bereits vor Ort wählen möchte, kann direkt ins Wahlamt beim Bürgerbüro in der Stadtverwaltung, Bregenzer Straße 12 kommen.

Man kann die Wahlunterlagen auch ab dem 24. Februar 2020 über das Internet anfordern. Mehr Informationen gibt es dann auf der der Homepage www.stadtlindau.de.

Wenn der Wahlscheinantrag rechtzeitig angekommen ist, bekommt man die Wahlunterlagen, je nachdem welche Option man angekreuzt hat, entweder nach Hause geschickt oder man kann sie in im Wahlbüro abholen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 15. März, um 18 Uhr bei der Stadt abgegeben werden.

 

Wer sind die Kandidaten?

Für die Oberbürgermeisterwahl  am 15. März wurden folgende Wahlvorschlagsträger zugelassen:

Mathias Hotz, Rechtsanwalt / Stadtrat, Kreisrat

Christlich-Soziale Union (CSU)/

Freie Bürgerschaft Lindau (FB)/

Junge Aktive Lindau e.V. (JA)

Claudia Halberkamp, Oberrechtsrätin bei Großer Kreisstadt

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)/

Freie Wähler Lindau e.V. (FW)

Dr. Claudia Alfons, Richterin am Landgericht

Freie Demokratische Partei (FDP)/

Lindau Initiative (LI) e.V. (LI)/

Bürgerunion Lindau (BU)

Dipl.-Ing. (FH) Daniel Obermayr, Entwicklungsingenieur 

Bunte Liste Lindau (Bunte)    

• Dipl.-Ing. (FH) Kai Kattau, Leiter eines städtischen Eigenbetriebs

Menschen in Lindau (MiL)

 

Für die Stadtratswahl am 15. März wurden folgende Wahlvorschlagsträger zugelassen:

• Christlich-Soziale Union

(CSU)

• Sozialdemokratische Partei

Deutschlands (SPD)

• Bunte Liste Lindau (Bunte)

• Freie Bürgerschaft Lindau

e.V. (FB)

• Freie Wähler (FW)

• Ökologisch-Demokratische

Partei (ÖDP)

• Freie Demokratische Partei

(FDP)

• Junge Alternative Lindau

(JA)

• Lindau Initiative e.V. (LI)

• Bürger Union Lindau

(BU)

• Alternative für Deutschland

(AfD)

Jede dieser Parteien und Gruppierungen hat für die Stadtratswahl Wahlvorschläge mit bis zu 30 Stadtratskandidaten eingereicht.

Ablauf am Wahltag

Die Wahl findet am Sonntag, 15. März, statt. Von 8 Uhr bis 18 Uhr haben die Wahllokale in den verschiedenen Stadtteilen geöffnet. In welches Wahllokal man gehen muss, steht auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben.

Zur Wahl sollte man folgendes dabei haben:

• das Wahlbenachrichtigungsschreiben,

• den Ausweis oder Reisepass.

Präsentation der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Wahlen werden in der Inselhalle präsentiert. Saalöffnung ist um 18 Uhr. Auch auf der Homepage der Stadt Lindau werden die Ergebnisse veröffentlicht. Ausgezählt wird in folgender Reihenfolge: Oberbürgermeister, Landrat, Stadtrat, Kreistag.

Verwaltung nach der Wahl geschlossen

Da davon auszugehen ist, dass die städtischen Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 15. März mit dem Auszählen der Wahlen (OB, Landrat, Stadtrat und Kreistag) deutlich in die Nacht hinein beschäftigt sein werden, bleibt die Stadtverwaltung am Montag, 16. März 2020, geschlossen. Davon ausgenommen sind die Feuerwehr, die städtischen Kindertageseinrichtungen, die Theaterkasse, der Kursbetrieb der Volkshochschule und die Friedhofsverwaltung.