Abgaben / Beiträge / Steuern / Ferienunterkunft
Fremdenverkehrsbeitrag
Die Stadt Lindau (B) erhebt von allen Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, einen Fremdenverkehrsbeitrag.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Beitragspflicht und Beitragsrechnung finden Sie hier. Das PDF-Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier.
Anmeldung einer Ferienunterkunft
Sie möchten eine Ferienunterkunft im Stadtgebiet Lindau (Bodensee) zur Vermietung anbieten? Dann füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus.
Kurbeitrag / Gästekarte / Echt-Bodenseecard
Der Kurbeitrag ist eine Abgabe der Übernachtungsgäste, die pro Person und je Übernachtung in Lindau (B) ganzjährig erhoben wird. Deshalb hat die Stadt Lindau (B) eine Kurbeitragssatzung. Weitere Informationen finden sie hier. Für die Abrechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Gastgeber.
Um die zahlreichen Vorteile der Echt – Bodensee – Card, die Sie als Gast erhalten, genießen zu können, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrem Gastgeber.
Sie sind Gastgeber und wollen eine Übernachtungsmöglichkeit anmelden? Dann wenden Sie sich bitte zur Anmeldung Ihrer Unterkunft per E-Mail an die Steuerabteilung der Stadt Lindau
Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer
Sie haben eine Immobilie in Lindau erworben / angemietet / nutzen eine Immobilie zu Wohnzwecke? Herzlich Willkommen in Lindau (B)!
Für Ihren Nebenwohnsitz haben Sie die Möglichkeit, eine Jahrespauschale an die Stadt Lindau (B) zu entrichten. Falls Sie und Ihre Gäste weniger als 40 Übernachtungen (pro Person) in einem Jahr nachweisen, ist eine individuelle Abrechnung möglich.
Hierzu wenden Sie sich bitte an die Steuerabteilung der Stadt Lindau (B). Auch um die Echt – Bodensee – Card zu empfangen, wenden Sie sich bitte an die Steuerabteilung.
Das PDF-Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier.
Hier können Sie den PDF-Antrag für die Pauschalierung des Kurbeitrags Ausfüllen und Ausdrucken.
Anmeldung eines Hundes
Die Gemeinden legen fest, in welchen Fällen Hunde an- und ggf. wieder abzumelden sind.
Hier können Sie Ihren Hund anmelden.
Link: https://formular.komuna.net/intelliform/forms/lindau/verwaltung/pool/hundesteuer-anmeldung/index
Das PDF-Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier.
Abmeldung eines Hundes
Die Gemeinden legen fest, in welchen Fällen Hunde an- und ggf. wieder abzumelden sind
Hier können Sie Ihren Hund abmelden.
Link: https://formular.komuna.net/intelliform/forms/lindau/verwaltung/pool/hundesteuer-abmeldung/index
Das PDF-Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier.
SEPA-Lastschriftmandat
Sie müssen die Grund-, Gewerbe- oder Hundesteuer noch bei der Stadt Lindau bezahlen oder haben offene Forderungen z.B. als Zweitwohnungsbesitzer den Fremdenverkehrsbeitrag? Das funktioniert ganz einfach Online über den «Antrag zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats«
Wichtiger Hinweis: Bitte unbedingt beachten, dass Sie im Formular die richtige PK-Nummer angeben.
Stadt Lindau (B) bucht automatisch zum fälligen Zeitpunkt der Zahlungen bzw. den ausstehenden Betrag von Ihrem Konto ab. Für folgenden Forderungsarten ist das SEPA-Lastschrift Mandat möglich
- Gewerbesteuer
- Zweitwohnungssteuer
- Grundsteuer
- Fremdenverkehrsbeitrag
- Hundesteuer
- Kurbeitrag
Zu Ihrer Sicherheit: Die Online-Beauftragung funktioniert nur mit der Online-Ausweisfunktion. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit das Formular Online auszufüllen und auszudrucken. Dieses können Sie wie gehabt unterschreiben und bei der Stadtkasse der Stadt Lindau (Bodensee), Bregenzer Straße 12, Briefkasten vor der Türe links abgeben oder zusenden.
Das PDF-Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie hier.
Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen
Einen Überblick über weitere Dienstleistungen aller Lebenslagen (analog sowie digital) finden Sie in unserer