Ausschreibung Schützinger Promenade
Ausschreibungsunterlagen Pachtfläche zur gastronomischen Nutzung mit einem Kulturkonzept für die Stadt Lindau (B)
(hier weiterbezeichnet als Pachtfläche Schützinger Promenade)
I. Verfahrensinformationen
Auftraggeber ist die Stadt Lindau (B) vertreten durch die Oberbürgermeisterin. Beim Verfahren handelt es sich um eine freie Ausschreibung ohne Vergabeordnung.
Ihr Angebot richten Sie bitte schriftlich an:
Stadt Lindau (B)
Abt. 201/ Liegenschaftsabteilung
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau
Tel.: 08382/918-220
Oder per E-Mail an die Liegenschaftsabteilung.
Bitte kennzeichnen Sie den Briefumschlag, bzw. den Betreff der E-Mail mit der Aufschrift „Bewerbung Pachtfläche Schützinger Promenade”
II. Ausschreibungsunterlagen
Die Stadt Lindau (B) bietet direkt am stark frequentierten Seeufer des Bodensees eine Fläche für Außen-Gastronomiekonzession zur Pacht an.
Die Fläche liegt an der Schützinger Promenade, Schützingerweg und bietet die Möglichkeit für die Erstellung von bis zu zwei Verkaufsstellen, welche über eine gemeinsame Außenbestuhlung und Toilettenanlage verfügen sollen.
Eine Bühne für kulturelle Zwecke ist ebenfalls vorhanden und muss Teil des Betreiberkonzeptes sein.
Auf der angebotenen Fläche soll eine moderne, leistungsfähige Außengastronomie für die Bevölkerung und die Besucher der Stadt Lindau entstehen.
Vertragslaufzeit: 01.04.2025 bis 31.10.2029
Die Außen-Gastronomiefläche im öffentlichen Bereich umfasst
520 m² gastronomische Nutzfläche
120 m² Kultur-Bühnenfläche
108 m² Sondernutzungsfläche hierfür ergeht eine separate Kostenrechnung
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden.
a) Lageplan:
Legende zum Lageplan:
3x rote Teilflächen = Sondernutzungsfläche
2x blaue Teilflächen = Gastronomiefläche mit WC-Anlagen
1x grüne Teilfläche = Kulturfläche
b) Bauliche Anlagen mit Ausstattung und Sitzmöglichkeiten
Zur Pachtfläche gehört die bereits vorhandene Kulturbühne, alle weiteren zum Betrieb notwendigen baulichen Anlagen und Ausstattungsgegenstände hat der Pächter zu stellen.
Für das Bauvorhaben von Verkaufsstellen und WC-Anlagen sind die Auflagen und Hinweise der DB AG aus der Stellungnahme vom 11.11.2022 zu beachten, da diese Bestandteil der künftigen Baugenehmigung sind. Diese Unterlagen erhält der Bieter auf direkte Anfrage beim Auftraggeber.
Gemäß der geplanten Gästeplätze ist eine ausreichende Anzahl an Toiletten mit fließendem warmen Wasser und gesundheitlich einwandfreie Handtrockungs-einrichtungen vom Pächter bereitzustellen. Zudem ist prinzipiell eine gesonderte Personaltoilette erforderlich.
Die vom Pächter zu erstellenden Verkaufsstellen müssen stand- und verkehrssicher sein, aber auch gestalterisch anspruchsvolle Kriterien erfüllen. Es ist darauf zu achten, dass neben der Möblierung auch eine ansprechende Dekoration und die Anordnung von Ausstattungsgegenständen einen wohlfühlenden Gesamteindruck bei den Besuchern vermitteln. Es darf kein Kunststoffmobiliar zum Einsatz kommen. Alle Ausstattungsgegenstände müssen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden können (Ketten oder Stahlseil).
Die notwendigen Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse sind bereits für zwei Verkaufsstellen vorhanden. Um die Ansicht vom See aus nicht zu stören, dürfen für die Verkaufsstellen u.dgl. keine weiße, silbrig-reflektierende oder hell bunte Farbgebung verwendet werden.
Die künftige Baugenehmigung beinhaltet die stets widerruflich erteilte Sondernutzungserlaubnis für die Freischankfläche auf öffentlich gewidmeten Raum. Die Abrechnung der Sondernutzungsgebühren erfolgt jährlich und wurde bisher am Schützingerweg entlang der Wasserkante bemessen und abgerechnet:
Gebühren für das Jahr 2025 = 11.016,00 €
Gebühren für das Jahr 2026 = 12.312,00 €
Der Monat Oktober ist gebührenfrei.
c) Auflagen zum Betrieb und Betriebseinschränkungen
Auf der angebotenen Fläche ist eine Freiluftgaststätte mit Kulturprogramm zum Ausschank aller alkoholischen und nicht alkoholischen Getränke sowie zur Zubereitung von kalten und warmen Speisen vorgesehen.
Die Lärmimmissionen, ausgehend von einer Außengastronomie mit Kulturprogramm, dürfen an den maßgeblichen Immissionsorten der bestehenden bzw. bauplanungsrechtlichen zulässigen Umgebungsbebauung die nachstehenden Immissionswerte nicht überschreiten:
tagsüber/nachts 60/45 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen tagsüber/nachts 90/65 dB(A) nicht überschreiten.
Weitere Auflagen sind mit dem Betrieb der Außenbewirtung verbunden:
1. Die Sperrzeit für die Außenbewirtung ist auf 23 Uhr festgesetzt.
2. Die Beschallung der Gastronomiefläche ist im regulären Betrieb auf dezente Hintergrundmusik zu beschränken. Ab 22 Uhr ist auf die Nachtruhe (gemäß aktuell gültiger TA-Lärm) Rücksicht zu nehmen.
3. Die Durchführung von Veranstaltungen mit lauten Musikdarbietungen (z.B. Live-Musik, DJ mit Beschallungsanlage) ist nur im Zeitraum von 17 bis 22 Uhr zulässig. Anzahl der Darbietungen ist mit dem Bürger- und Ordnungsamt abzustimmen.
4. Nächtliche Ruhestörungen in der Nachbarschaft sind durch geeignete organisatorische Maßnahmen des Pächters zu vermeiden.
5. Himmelstrahler und Strahler/Scheinwerfer, die in Richtung Bodensee oder der Bäume gerichtet sind, sind nicht erlaubt.
6. Beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen sind unzulässig.
7. Durch den Betrieb der Anlagen (inkl. der Toilettenanlagen) dürfen keine wassergefährdenden Stoffe (z.B. biozide Chemie) in den Bodensee gelangen. Bei Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (größere Gebinde Reinigungsmittel) ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einzuhalten.
8. Sollten Unterhaltsarbeiten am Bodenseeufer bzw. an der Ufermauer mit entsprechendem Platzbedarf erforderlich sein, so müssen die Anlagen auf Kosten des Pächters ausreichend weit von der Ufermauer abgerückt werden.
9. Der Betreiber ist verpflichtet, sich vor Beginn der Bewirtung bei einem anerkannten Wetterinstitut über die aktuelle Wetterlage sowie deren voraussichtlichen Verlauf während der Bewirtungsdauer zu informieren und gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen oder die Bewirtung abzubrechen.
10. Im Hinblick auf die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, die sich durch die Wohnbebauung des Rahmenplans „Hintere Insel Lindau“ ergeben, bleiben ausdrücklich weitere Auflagen sowie Einschränkungen des Betriebs vorbehalten.
d) Speisen- und Getränkeangebot
Hier ist der Schwerpunkt auf das vielfältige und genussreiche Produktangebot der Region zu legen. Die Speisen müssen einen hohen saisonalen Bezug haben und sind rezeptgerecht zuzubereiten und anzurichten. Auch vegetarische und vegane Gerichte sollten angeboten werden.
Ein gleichbleibend hohes Niveau der Speisenqualität ist unabhängig von besucherstarken oder besucherschwachen Zeiten zu halten.
Lebensmittelsicherheit muss HACCP-Standards der Hygieneverordnung erfüllen.
III. Form der Angebote
Das von Ihnen einzureichende Angebot ist wie folgt zu gliedern und hat folgende Unterlagen zu beinhalten:
1. Aussagekräftiges Betreiberkonzept mit Berücksichtigung der vorhandenen Kulturbühne sowie die Verwendung von regionalen Waren
Umfang mit 2 bis 5 Seiten
in Schriftgröße 12,
einspaltig auf DIN A4,
Zeilenabstand 1,5
Seitenränder 2,5 cm
2. Anzahl der geplanten Gästeplätze
3. Angaben zur beruflichen Qualifikation des Betreibers mit entsprechenden Nachweisen sowie evtl. vorhandene Referenzen der letzten 5 Jahre
4. Vorlage der SCHUFA-Selbstauskunft
5. Pachtpreisvorschlag (netto), zzgl. Sondernutzungsgebühren
Die vollständigen Angebote sind bis zum 04.10.2024, 12 Uhr, per Post oder per E-Mail abzugeben.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Verwendung notwendiger englischer Fachbegriffe ist zulässig. Die Eintragungen im Angebot müssen dokumentenecht und zweifelsfrei sein (keine Verwendung von Bleistiften, Tipp-Ex o.ä.).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Angaben, Nachweise, Erklärungen oder sonstige Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung.
Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Angeboten enthalten sind, behält sich der Auftraggeber in seinem Ermessen vor, die betreffenden Bieter zur Aufklärung über ihr Angebot aufzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Aufklärung besteht nicht.
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Die Angebotsunterlagen werden Eigentum des Auftraggebers und werden nur zur Angebotsauswertung verwendet.
IV. Bewerberfragen
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens 19.09.2024 um 12 Uhr gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Telefonische Auskünfte sowie Auskünfte per E-Mail sind nicht verbindlich.
V. Fristen
Bewerberfragen bis: 19.09.2024, 12 Uhr
Ablauf Angebotsfrist: 04.10.2024, 12 Uhr
Bindefrist bis: 09.12.2024
VI. Nebenangebote
Nebenangebote sind ausgeschlossen.
VII. Wertung der Angebote
Nach einem betriebsinternen Auswahlverfahren werden die Bewerber informiert und unter Umständen auch zu einer Präsentation vor dem Auswahlgremium eingeladen.
VIII. Sonstiges
Für die Erstellung der Angebote ist eine Vergütung ausgeschlossen.
IX. Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13/14 DSGV
1. |
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit |
Durchführung von Vergabeverfahren |
2. |
Verantwortliche |
Oberbürgermeisterin der Stadt Lindau (B) |
3. |
Datenschutzbeauftragter |
Herr Christian Köhler |
4. |
Rechtsgrundlage |
Der Bieter willigt der Datenverarbeitung ein, mit Angebotsabgabe. |
5. |
Zweck |
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6. |
Datenkategorien |
Name, Vorname, Telefonnummer, Anschrift, Emailadresse |
7. |
Empfängerkategorien |
|
8. |
Übermittlung an ein Drittland |
Eine Übermittlung an ein Drittland ist nicht geplant. |
9. |
Speicherdauer |
Die Daten werden so lange gespeichert, wie diese unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich und die Verjährungsfrist potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen ist. |
10. |
Pflicht zur Bereitstellung / Folge bei Nichtbereitstellung |
Erforderliche personenbezogene Daten müssen dem öffentlichen Auftraggeber bereitgestellt werden. Erfolgt keine Bereitstellung, so kann das Angebot im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden. |
11. |
Rechte der betroffenen Pers |
|