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8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“
Erneute öffentliche Auslegung vom 16.10.2026 bis 30.10.2026

Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) hat am 30.09.2026 in öffentlicher Sitzung die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ mit Stand vom 29.08.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die erneute öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Was ist geplant?

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Absicht eines privaten Investors, auf ca. 2,4 ha eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau erfolgt im Parallelverfahren.

Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt nördlich sowie nordöstlich des Weilers Waltersberg in der Gemarkung Oberreitnau. Das Stadtgebiet der Stadt Lindau liegt ca. 6 km entfernt in südlicher Richtung. Das Plangebiet wird durch einen von Gitzenweiler im Süden nach Sauters im Norden verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg geteilt.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberreitnau mit den Flurstücksnummern: 799 (Teilfläche), 821 (Teilfläche) sowie 832/6 (Teilfläche). Der vorgesehene Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ ist in der unten aufgeführten Skizze weiß umrandet unmaßstäblich dargestellt.

Abbildung 1: Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf mit Stand 29.08.2024

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Freitag, 16. Oktober 2026 bis einschließlich Freitag, 30. Oktober 2026 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen / Alle Stellungnahmen enthalten umweltrelevante Informationen
  2. Planzeichnung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
  3. Begründung mit Umweltbericht
  4. Kriterienkatalog mit Anlage

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung

Bregenzer Straße 8

88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt, wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden eingearbeitet:

  • Eingegangen Stellungnahmen des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurden erneut geprüft und die vorgenommene Abwägung angepasst
  • Anpassung der Begründung

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:

  • zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen
  • zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang
  • zu Wildtieren, Nahrungs- und Ruhehabitaten und deren Schutz
  • zum Biotopschutz, zu Pflanzlisten, den zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege
  • zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung sowie Oberflächengewässer
  • zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz
  • zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild
  • zu Blendwirkungen der installierten Anlagen
  • zu Lärmimmissionen

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Flächennutzungsplanänderung führt.

Hinweis bzgl. des Verbandklagerechts von Umweltverbänden (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.

Lindau (B), den 13.10.2026

STADT LINDAU (Bodensee)

gez. Dr. Claudia Alfons

Oberbürgermeisterin