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Bekanntmachung des Beginns der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner Sitzung vom 25.09.2014 den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Das Untersuchungsgebiet ist im angefügten Plan vom 15.09.2014, der auch Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Als Ergebnis eines Vergabeverfahrens hat der Stadtrat der Stadt Lindau (B) in seiner Sitzung vom 25.09.2014 außerdem beschlossen, die Vorbereitenden Untersuchungen durch die Stadtverwaltung bei Bedarf ganz oder teilweise an ein oder an mehrere externe Büros zu vergeben bzw. die zur weiteren Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit ggf. erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Dies erfolgt als erster Schritt im Rahmen der Beauftragung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) an das Büro UmbauStadt.

Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Gem. § 138 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind hiernach die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung erforderlich ist.

Der Lageplan des Untersuchungsgebietes kann im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, während der allgemeinen Dienststunden bei Herrn Zöhler  (Zimmer 8.0.02) eingesehen werden.