Japankäfer: Allgemeinverfügung der LfL vom 04.09.2026
In der Stadt Lindau sowie in den Gemeinden Sigmarszell und Weißensberg wurde ein Befall durch den Quarantäneschädling Japankäfer (Popillia japonica) festgestellt. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft – Institut für Pflanzenschutz als zuständige Pflanzenschutzbehörde hat die Aufgabe, den Befall zu erfassen und zu bekämpfen sowie eine weitere Vermehrung und Ausbreitung des Schädlings zu verhindern.
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1584 vom 01.08.2023 hat die EU-Kommission Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung von Popillia japonica und über Maßnahmen zur Tilgung und Eindämmung dieses Schädlings festgelegt.
Die Vorschriften der EU-Kommission werden mit der Allgemeinverfügung der LfL vom 04.09.2026 für das Offenland umgesetzt. Darin wird ein abgegrenztes Gebiet (Quarantänezone) festgelegt. Dieses besteht aus den beiden Befallszonen Lindau/Sigmarszell und Lindau/Weißensberg, die jeweils einen Radius von einem Kilometer um die fängigen Fallen umfassen, sowie einer daran anschließenden, fünf Kilometer breiten Pufferzone. Innerhalb des abgegrenzten Gebiets gelten besondere Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern.
