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Flächennutzungsplan

Die Bauleitplanung wird in einem zweistufigen amtlichen Verfahren vollzogen. Sie ist im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die erste Stufe dar. Er wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5-7 BauGB).

In der zweiten Stufe werden dann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8-10 BauGB).

Der Flächennutzungsplan (FNP)

Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan stellt der FNP die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde mit generellen Zielen dar. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Bodennutzungen im gesamten Stadtgebiet. Der FNP ist das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, da die Stadt hier die grundsätzliche Entscheidung trifft, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Ein Flächennutzungsplan besteht aus einer Planzeichnung und einer dazugehörenden Begründung.

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Dargestellt werden unter anderem:

  • für Bebauung vorgesehene Flächen nach Art der Baulichen Nutzung (wie z.B. Wohnbauflächen oder gewerbliche Bauflächen),
  • Grünflächen,
  • Flächen für Landwirtschaft und Wald,
  • Flächen für den überörtlichen Verkehr,
  • Flächen für Gemeindebedarf (wie z.B. Schulen) und
  • Flächen für Versorgungsanlagen

Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet welche Flächen wie geplant sind. In der Begründung werden dann die Darstellungen des Flächennutzungsplans erklärt.

Der FNP ist Leitlinie für die Verwaltung und die Behörden (behördenverbindlich); für die Bürgerinnen und Bürger ist er aber nicht verbindlich. Das heißt auch, aus dem FNP kann kein Recht zur Bebauung eines Grundstücks abgeleitet werden. Dafür ist die zweite Stufe, die Aufstellung eines Bebauungsplanes, nötig. Deshalb wird dieser auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet.

Rechtsgültiger Flächennutzungsplan der Stadt Lindau

Flächennutzungsplan

Zeichenerklärung

Zusammenfassende Erklärung FNP

Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplanes