Direkt zu:

Ökokonto

Was ist ein Ökokonto?

Das Ökokonto ist ein Naturschutzinstrument auf kommunaler Ebene im Rahmen der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Durch das Ökokonto können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt und in ein Ökokonto eingestellt werden. Aufgrund der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird die ökologische Qualität der entwickelten Flächen gesteigert. Zukünftige Eingriffe durch eine Bebauung mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft können dann mit diesen bereits durchgeführten Maßnahmen ausgeglichen werden.

Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2001 für neue Baugebiete Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu Gunsten von Natur und Landschaft vorzusehen. Mit Hilfe des Ökokontos werden Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch die Bauleitplanung verursacht werden, ausgeglichen. Ein Eingriff ist eine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Die Eingriffsregelung ist mit ihren Elementen Vermeidung und Ausgleich im Bauleitplanverfahren in der Abwägung zu berücksichtigen.

Funktionsweise des Ökokontos

Im Rahmen eines Ökokontos können Gemeinden bereits vor der Planung von Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen und später refinanzieren. Im Zuge der Ausgleichsmaßnahme werden Flächen naturschutzfachlich aufgewertet. Der Ausgleich wird also zeitlich vorgezogen und erst später beispielsweise einem Bebauungsplan zugeordnet. Nach erfolgreicher Umsetzung einer Maßnahme kann die Fläche in das Ökokonto „eingebucht" werden. Maßnahmen sind üblicherweise "ökologische Aufwertungen" von Flächen beispielsweise Umbau eines Maisackers in eine Magerwiese. In der Bebauungsplanung kann die Gemeinde später auf die Flächen des Ökokontos zurückgreifen und „abbuchen“. Eine einmal abgebuchte Fläche steht dann nicht mehr zur Verfügung und ist dauerhaft als Ausgleichsfläche zu sichern und zu erhalten. So lange eine Ökokontofläche nicht als Ausgleichsfläche "verbucht", also zum Beispiel einem Bebauungsplan zugeordnet ist, ist auch noch eine anderweitige Verwendung möglich.

Ökokonto der Stadt Lindau

Die Stadt Lindau hat sich im Jahre 2000 entschieden, ein Ökokonto für die Bauleitplanung einzurichten. Als Grundlage für die Entwicklung von Flächen dient ein landschaftspflegerisches Ausgleichskonzept. Die Ausgleichsmaßnahmen werden in dieses Gesamtkonzept eingebettet. Durch die Bündelung können größere Flächen im ökologischen Zusammenhang entwickelt werden und erzielen damit eine größere Wirksamkeit.

Die Ausgleichsmaßnahmen sind dem Landesamt für Umwelt (LfU) zu melden, damit sie im Ökoflächenkataster erfasst werden. So soll eine Doppelverwendung verhindert werden.

20 Jahre Ökokonto - eine Bilanz

Unser städtisches Ökokonto feierte 2020 ein bedeutendes Jubiläum – 20 Jahre wird es alt. Als Grundlage hierfür wurden zunächst geeignete Flächen identifiziert, in einem landschaftspflegerischen Ausgleichskonzept zusammengefasst und dargestellt. Durch die Bündelung können größere Flächen im ökologischen Zusammenhang entwickelt werden und erzielen damit eine größere Wirksamkeit.

Seither wurden an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Wiesen wieder vernässt und Tümpel angelegt, Feldgehölze und Obstwiesen gepflanzt oder artenreiche Wiesengesellschaften entwickelt. Die so entstandenen Pufferflächen und Trittsteinbiotope bieten vielen Tieren und Pflanzen einen neuen Lebensraum und sind ein wichtiger Beitrag zu einem wirkungsvollen Biotopverbund.

Derzeit umfasst das Ökokonto der Stadt Lindau (B) eine Fläche von über 20 ha. Im BayernAltas werden die Ökokontenflächen dargestellt.

Ökokontoflächen in Lindau

Die Ökokonto- und Ausgleichsflächen der Stadt Lindau liegen verteilt im Stadtgebiet. Größere Flächen gibt es beispielsweise im Wäsen im Stadtteil Reutin und bei Lattenweiler im Ortsteil Oberreitnau. Im Wäsen wurden auf einer Fläche Feuchtgebietskomplexe entwickelt. In Lattenweiler wurden Ackerflächen und Intensivgrünland zu extensivem Grünland und Gehölzflächen entwickelt.

Für die Die Maßnahmenplanung und -umsetzung sind Stadtbauamt und Stadtgärtnerei zuständig. Zusätzlich findet eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lindau (B) statt.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema Ökokonto finden Sie auch beim Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt