Bürgerversammlung
Der Oberbürgermeister/Die Oberbürgermeisterin hat die Verpflichtung, einmal im Jahr eine Bürgerversammlung einzuberufen, in der wichtige Angelegenheiten der Stadt erörtert werden. 2021 musste die Stadt Lindau ihre Bürgerversammlung wegen der Pandemieentwicklung verschieben. Die Versammlung 2022 fand zum zweiten Mal in abgespeckter Form am 24.01. online statt.
Eine Live-Stream ist ein zusätzliches Angebot der Stadt, Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Aufgrund des eingeschränkten öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie ist es der Stadt Lindau ein Anliegen, auf diesem Weg über die Projekte und Themen transparent zu berichten. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger konnten im Vorfeld ihre Fragen an die Projektstelle Bürgerbeteiligung senden.
In diesem Jahr wurden so viele Anfragen wie nie zuvor eingebracht, weshalb sich die Stadt Lindau entschied, alle Fragen im Anschluss schriftlich zu beantworten und auf der Webseite zu veröffentlichen. Alle Fragen und Antworten haben wir hier für Sie in einer pdf-Datei zusammengefasst: Fragen und Antworten der Bürgerinformation wie auch die Antworten auf die Fragen aus dem Live-Chat während der Versammlung. So können sich erstmals alle Bürgerinnen und Bürger, auch die, die nicht in der Online-Übertragung dabei waren oder das Video anschauen wollen, ein Bild von den Anfragen machen.
Die Präsentation der Bürgerversammlung 2022 finden Sie hier. Sie möchten die Aufzeichnung der Bürgerversammlung nachträglich anschauen? Sie finden diese auf unserem Youtube-Kanal.
Wissen kompakt:
- Der Oberbürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung ein. Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten und es dürfen nur städtische Angelegenheiten erörtert werden, d.h. es muss ein konkreter Bezug zum Stadtgebiet und zu den örtlichen Verhältnissen bestehen.
- Die anwesenden Gemeindebürger können auch Anträge mit einer Empfehlung an den Stadtrat stellen. Darüber wird offen abgestimmt, stimmberechtigt sind ausschließlich Gemeindebürger. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat oder einem beschließenden Ausschuss behandelt werden.
- Die Bürgerversammlung selbst kann keine für die Stadt verbindlichen Beschlüsse fassen. Die Empfehlung bedeutet, dass sich der Stadtrat oder ein Ausschuss sachlich mit dem Antrag befassen muss.
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