Elektrofahrzeuge
Seit dem 1. April 2025 dürfen Elektrofahrzeuge in ganz Bayern auf allen öffentlichen Parkflächen, auf denen normalerweise Parkgebühren nach der Straßenverkehrsordnung anfallen, kostenfrei parken.
Das kostenfreie Parken ist nur mit ausgelegter Parkscheibe erlaubt und auf maximal drei Stunden begrenzt; gilt an einem Parkplatz eine kürzere Höchstparkdauer, ist diese einzuhalten.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für privatrechtlich betriebene Parkplätze wie beispielsweise P2 Bleicheweg, P3 Karl-Bever-Platz, P4 Parkhaus Inselhalle und P5 Bahnhof Reutin.
Ebenfalls ausgenommen sind Parkplätze, die zu bestimmten Zeiten ausschließlich Bewohnern vorbehalten sind, zum Beispiel im Altstadtkern der Lindauer Insel.
Kostenlos parken dürfen ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem sogenannten E-Kennzeichen bzw. ausländische Fahrzeuge mit einer E-Plakette entsprechend den Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes.
Eine Karte mit den Ladestationen für E-Fahrzeuge im Lindauer Stadtgebiet und weitere nützliche Infos finden Sie bei den Stadtwerken Lindau; vgl. hierzu folgender Link Stadtwerke Lindau
