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Öffentliche Auslegungen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet hier über diese Seite statt. Sie können sich im Rahmen der Auslegung über die Planungen informieren und sich dazu äußern. Durch Anklicken des jeweiligen Verfahrens können Sie die alle Unterlagen ansehen oder herunterladen.

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung unter stadtplanung@lindau.de wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll möglichst transparent über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.

Was passiert mit meiner Stellungnahme?

Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren wird durch das Baugesetzbuch (§2 Abs. 3 sowie durch § 3 BauGB) geregelt. Es wird damit sichergestellt, dass bei der Planung alle relevanten Belange und Aspekte erfasst, bewertet und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden.

Alle Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung abgegeben wurden, werden vom Stadtbauamt geprüft und bewertet. Anschließend werden sie dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bauleitplanes führt.

Öffentliche Auslegungen finden Sie, wenn Sie auf die jeweiligen Überschriften klicken.

Die Unterlagen der Auslegungen finden Sie, wenn Sie auf die jeweiligen Überschriften klicken.

Bebauungsplan Nr. 38 „Bäuerlinshalde“ 1. Änderung „Ferienwohnungen“ - Öffentliche Auslegung vom 19.02.2024 bis 22.03.2024

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 38 „Bäuerlinshalde“ mit Stand vom 31.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Was ist geplant?

Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Nun soll auch für das Wannental in Reutin begonnen werden, Ferienwohnungen über Bebauungspläne zu regeln. Das Wannental wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.

Die 1. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche Festsetzungen. Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.

Außerdem sollen gemäß dem am 28.06.2023 beschlossenen Konzept nach § 176a BauGB ein Genehmigungsvorbehalt für Nebenwohnungen eingeführt werden

Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Reutin. Nach Norden wird es durch die Straße „Bäuerlinshalde“ begrenzt, nach Süden durch das „Wannental“. Es hat eine Größe von ca. 3,17 ha. Nördlich der Bäuerlinshalde liegen nach einer Reihe Wohnbebauung landwirtschaftlich genutzte Flächen. Westlich, östlich und südlich schließen bebaute Bereiche an das Plangebiet an. In der Mitte des Plangebiets befindet sich eine Grünstruktur aus Gehölzen und Wiesenflächen.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Reutin mit den Flurstücksnummern: 1216 (Teilfläche), 1339/1 (Teilfläche),1340,1340/1, 1340/2, 1340/3, 1340/4, 1340/5, 1340/6, 1340/7, 1340/8, 1340/10, 1340/11, 1340/12, 1340/15, 1342, 1342/1, 1342/2, 1345/4 (Teilfläche).

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 „Bäuerlinshalde“, 1. Änderung „Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, 22.03.2024 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung
  2. Stellungnahmen mit Umweltbezug
  3. Bebauungsplan
  4. Begründung mit Umweltbericht
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?

Die bisherige Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wurde, hat ergeben, dass für die Umweltschutzgüter keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen für die 1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplan Nr. 38 „Bäuerlinshalde“ zu erwarten sind.

Weitere Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themen vor:
  • Altlasten und vorsorgender Bodenschutz
  • Wasser (Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser) 
  • Grünzüge

Die entsprechenden Stellungnahmen werden veröffentlicht bzw. ausgelegt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.

Lindau (B), den 01.02.2024
STADT LINDAU (B)
gez. Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin


Bebauungsplan Nr. 55 „Westliches Wannental“ 7. Änderung „Ferienwohnungen“ - Öffentliche Auslegung vom 19.02.2024 bis 22.03.2024

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 7. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 55 „Westliches Wannental“ mit Stand vom 31.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 (Baugesetzbuch) BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Was ist geplant?

Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Nun soll auch für das Wannental in Reutin begonnen werden, Ferienwohnungen über Bebauungspläne zu regeln. Das Wannental wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.

Die 7. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen zur Grünfläche, zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche Festsetzungen. Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.

Außerdem sollen gemäß dem am 28.06.2023 beschlossenen Konzept nach § 176a BauGB ein Genehmigungsvorbehalt für Nebenwohnungen eingeführt werden.

 Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Reutin. Es hat eine Größe von ca. 14,63 ha. Nördlich des Plangebietes grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, östlich weitere bebaute Bereiche an der Rickenbacher Straße bzw. des Wannentals. Der südliche Nachbar ist der Bereich des Gemeindehauses Lugeck mit gleichnamiger Siedlung. Im Westen befinden sich das Areal der ehemaligen Steigbrauerei und das zugehörige Trenngrün bis zum Oberreutiner Weg. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Reutin mit den Flurstücksnummern:

Bantingstraße: 426, 426/3, 427, 427/1, 427/4, 438, 439, 440, 441, 441/1, 443, 444, 445/1, 446, 446/2, 446/4, 447/1, 450, 452

Bäuerlinshalde: 425/2, 445, 446/3, 447, 451, 1216 (teilweise), 1217 (teilweise), 1217/3, 1217/4, 1217/5, 1217/6, 1217/7, 1219, 1221, 1228 (teilweise), 1228/1 (teilweise), 1228/2 (teilweise), 1228/3, 1228/9 (teilweise)

Domagkstraße: 303/3, 303/4, 303/5, 303/6, 303/7, 303/8, 303/9, 303/11, 303/13, 303/16, 303/19, 303/20, 303/21, 303/22, 303/23, 303/24, 303/25, 303/26, 303/27, 303/28

Flemingstraße: 289/2, 289/8, 290/8, 291, 477, 477/2, 478, 478/1, 478/2, 478/3, 479, 479/1, 479/2, 479/3, 479/4, 479/5, 479/ 6, 479/7, 480, 481, 481/1, 481/2, 481/3, 485, 486/1, 487/1, 492/6, 1338/10, 1338/11, 1338/42, 1338/43

Nobelstraße: 492, 492/1, 492/2, 492/3, 492/4, 492/5, 492/7, 1338/1(teilweise), 1338/9

Otto-Hahn-Straße: 299/2, 299/3, 299/4, 300 (teilweise), 300/2, 300/4, 300/5, 300/6, 300/9, 300/10, 300/11, 300/13, 300/14 (teilweise), 300/15, 300/16, 300/17, 300/18, 301, 301/3, 303/10, 303/12, 303/14, 328 (teilweise), 328/4 (teilweise)

Rickenbacher Straße: 285, 285/2, 490 (teilweise), 1877/2 (teilweise)

Röntgenstraße: 273 (teilweise), 273/4, 273/5, 273/6, 289, 289/5, 289/7, 290/2, 290/3, 290/9, 292/1*, 292/2*, 292/3*, 292/4*, 292/5*, 292/6*, 292/7*, 292/8*, 292/9*, 292/10*, 301/2, 303, 303/1, 303/2, 303/17, 424/2, 424/3, 425, 426/1, 427/3, 1217/2

* Diese Flurstücke wurden neu in den Geltungsbereich aufgenommen. Dabei handelt es sich um die Grundstücke mit den Gebäuden Röntgenstraße 5, 7, 9, 9a, 9b und 11.

Steigstraße: 272 (teilweise), 279/9, 285/1, 286, 286/1, 286/2, 286/3, 289/3, 289/4, 486, 486/2, 487, 491, 491/2, 491/2, 491/3, 491/4, 491/5, 491/6, 491/7

Wannental: 290, 290/4, 290/5, 429, 432, 434, 435, 436, 454/1, 460, 461, 463, 465, 465/1, 465/2, 467, 471, 1339/1 (teilweise)

Weitere Flurstücksnummern: 294 (teilweise), 295 (teilweise), 296 (teilweise), 300/7, 300/12, 302

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Westliches Wannental“, 7. Änderung „Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Entwurf mit Stand 21.07.2023

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, 22.03.2024 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung
  2. Stellungnahmen mit Umweltbezug
  3. Bebauungsplan
  4. Begründung mit Umweltbericht

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?

Die bisherige Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wurde, hat ergeben, dass für die Umweltschutzgüter keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen für die 7. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplan Nr. 55 „Westliches Wannental“ zu erwarten sind.

Weitere Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themen vor:

  • Altlasten und vorsorgender Bodenschutz
  • Wasser (Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser) 
  • Grünzüge

Die entsprechenden Stellungnahmen werden veröffentlicht bzw. ausgelegt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.

Lindau (B), den 01.02.2024
STADT LINDAU (B)
gez. Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin



Bebauungsplan Nr. 55a „Erweiterung Westliches Wannental“, 1. Änderung „Ferienwohnungen“ - Öffentliche Auslegung vom 19.02.2024 bis 22.03.2024

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 55a „Erweiterung Westliches Wannental“ mit Stand vom 31.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 (Baugesetzbuch) BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Was ist geplant?

Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Nun soll auch für das Wannental in Reutin begonnen werden, Ferienwohnungen über Bebauungspläne zu regeln. Das Wannental wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.

Die 1. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche Festsetzungen. Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken. Um damit nicht in Widerspruch zur 1990 festgesetzten Anzahl der Wohnungen zu kommen, wird diese frühere Festsetzung aufgehoben.

Außerdem sollen gemäß dem am 28.06.2023 beschlossenen Konzept nach § 176a BauGB ein Genehmigungsvorbehalt für Nebenwohnungen eingeführt werden.

 Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Reutin und dient der Wohnnutzung. Es hat eine Größe von ca. 1,65 ha. Die Umgebung des Plangebietes wird nördlich, östlich und südlich durch Wohngebiete geprägt. Westlich grenzen an das Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Reutin mit den Flurstücksnummern: 300/14 (Teilfläche), 317/1, 317/2, 317/3, 317/4, 318/1, 318/2, 318/3, 319, 328, 328/1, 328/2, 328/3, 328/4 (Teilfläche), 328/5 (Teilfläche), 329 (Teilfläche), 329/2.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55a „Erweiterung Westliches Wannental“, 1. Änderung „Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Entwurf mit Stand 21.07.2023

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, 22.03.2024 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung
  2. Stellungnahmen mit Umweltbezug
  3. Bebauungsplan
  4. Begründung mit Umweltbericht

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?

Die bisherige Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wurde, hat ergeben, dass für die Umweltschutzgüter keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen für die 1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplan Nr. 55a „Erweiterung Westliches Wannental“ zu erwarten sind.

Weitere Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themen vor:

  • Altlasten und vorsorgender Bodenschutz
  • Wasser (Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser) 
  • Grünzüge

Die entsprechenden Stellungnahmen werden veröffentlicht bzw. ausgelegt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.

Lindau (B), den 01.02.2024
STADT LINDAU (B)
gez. Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin


Bebauungsplan Nr. 136 „Östliches Wannental“ - Öffentliche Auslegung vom 19.02.2024 bis 22.03.2024

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 136 „Östliches Wannental“ mit Stand vom 31.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Was ist geplant?

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Nun soll auch für das Wannental in Reutin begonnen werden, Ferienwohnungen über Bebauungspläne zu regeln. Das Wannental wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.

Der Bebauungsplan Nr. 136 wird als einfacher Bebauungsplan aufgestellt, der nur Regelungen über die Art der baulichen Nutzung trifft. Das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, werden sich weiterhin im Rahmen von § 34 BauGB nach Art der umliegenden Bebauung richten. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.

Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Reutin. Es hat eine Größe von ca. 13,21 ha. Nördlich des Plangebietes grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen bis zum Ortsteil Streitelsfingen an, östlich bebaute Bereiche mit überwiegend gewerblichen Nutzern am Mühlweg. Südlich begrenzt die Rickenbacher Straße das Plangebiet. Der Grünfinger „In den feuchten Senken“ bildet eine grüne Fuge zwischen dem Gewerbegebiet entlang der Bregenzer Straße und dem Wohngebiet Wannental.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Reutin mit den Flurstücksnummern:

Bäuerlinshalde: 1236, 1236/1, 1236/2, 1236/3, 1236/4, 1236/5, 1236/6, 1236/8, 1236/9, 1237, 1237/11, 1237/15, 1237/16, 1238/1, 1238/2, 1345, 1345/1, 1345/2, 1345/3, 1345/4 (teilweise)

Bayerstraße: 1237/2, 1237/3, 1237/5, 1237/6, 1237/7, 1237/8, 1237/9, 1237/10, 1237/13, 1237/14, 1238, 1238/3, 1240 (teilweise), 1362, 1362/1, 1364, 1368/1, 1368/2, 1368/3, 1368/15, 1368/16, 1368/17, 1368/18, 1368/19, 1369, 1369/3, 1369/4, 1369/5, 1369/6, 1369/7, 1369/8, 1369/9, 1369/10, 1369/11, 1369/12, 1369/13, 1369/14, 1369/15, 1369/16, 1378/1, 1378/2, 1379, 1379/1, 1379/2, 1379/10

Flemingstraße: 1338/12, 1338/13, 1338/14, 1338/15, 1338/25

Max-Planck-Straße: 1334/1, 1334/2, 1334/3, 1334/4, 1338/21, 1338/22, 1338/38, 1338/39, 1353

Max-von-Laue-Straße: 1370/2, 1377 (teilweise), 1378, 1379/3, 1379/4, 1379/5, 1379/7, 1379/8, 1379/9, 1379/11, 1380, 1380/1, 1384, 1384/1, 1384/2, 1386, 1388

Nobelstraße: 1333, 1333/1, 1333/2, 1333/3, 1333/4, 1333/5, 1333/6, 1333/7, 1333/8, 1333/9, 1333/10, 1333/11, 1333/12, 1333/13, 1333/14, 1333/15, 1333/16, 1333/17, 1333/18, 1333/19, 1333/20, 1334, 1334/5, 1334/6, 1334/7, 1334/8, 1334/9, 1334/10, 1334/11, 1334/12, 1335, 1335/1, 1338/1 (teilweise), 1338/4, 1338/5, 1338/6, 1338/7, 1338/8, 1338/16, 1338/26, 1338/27, 1338/28, 1338/29, 1338/30, 1338/31, 1338/32, 1338/33, 1338/34, 1338/36, 1338/37, 1338/40, 1338/41, 1368/5, 1368/7, 1368/8, 1368/9, 1368/10, 1368/11, 1368/12, 1368/13

Rickenbacher Straße: 1368, 1368/4, 1368/14

Wannental: 1338, 1338/17, 1338/18, 1338/19, 1338/20, 1338/24, 1338/44, 1338/45, 1338/46, 1338/47, 1339/1 (teilweise), 1344, 1346, 1346/2, 1347, 1348, 1350, 1353, 1353/1, 1354, 1355, 1355/1, 1356, 1357, 1358, 1359, 1359/3, 1359/5, 1359/6, 1359/7, 1359/8, 1360, 1360/1, 1361, 1363, 1365, 1366, 1367, 1367/2

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 136 „Östliches Wannental“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.


Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 21.07.2023

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, 22.03.2024 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung
  2. Stellungnahmen mit Umweltbezug
  3. Bebauungsplan
  4. Begründung mit Umweltbericht

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?

Die bisherige Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wurde, hat ergeben, dass für die Umweltschutzgüter keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 136 „Östliches Wannental“ zu erwarten sind.

Weitere Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themen vor:

  • Altlasten und vorsorgender Bodenschutz
  • Wasser (Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser) 
  • Grünzüge

Die entsprechenden Stellungnahmen werden veröffentlicht bzw. ausgelegt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.

Lindau (B), den 01.02.2024
STADT LINDAU (B)
gez. Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung vom 19.02.2024 bis 22.03.2024

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf mit Stand vom 20.10.2023 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Was ist geplant?

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Absicht eines privaten Investors auf ca. 2,4 ha eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt nördlich sowie nordöstlich des Weilers Waltersberg in der Gemarkung Oberreitnau. Das Stadtgebiet der Stadt Lindau liegt ca. 6 km entfernt in südlicher Richtung. Das Plangebiet wird durch einen von Gitzenweiler im Süden nach Sauters im Norden verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg geteilt.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberreitnau mit den Flurstücksnummern: 799 (Teilfläche), 821 (Teilfläche) sowie 832/6 (Teilfläche)

Der vorgesehene Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.


Abbildung 1: Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Vorentwurf mit  Stand 20.10.2023

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, 22.03.2024 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
  2. Begründung mit Umweltbericht
  3. Artenschutzrechtlicher Kurzbericht
  4. Blendgutachten
  5. Bodengutachten

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Zum Auftakt der frühzeitigen Beteiligung findet am Montag, den 19. Februar 2024 um 15.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Planungsgebiet, Höhe Waltersberg 85, 88131 Lindau, statt, bei der die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes vom Planungsbüro erläutert werden. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Änderung des Flächennutzungsplans führt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.

Lindau (B), den 02.02.2024
STADT LINDAU (B)
gez. Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung vom 19.02.2024 bis 22.03.2024

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf mit Stand vom 18.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Was ist geplant?

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Absicht eines privaten Investors, auf ca. 2,4 ha eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau erfolgt im Parallelverfahren.

Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt nördlich sowie nordöstlich des Weilers Waltersberg in der Gemarkung Oberreitnau. Das Stadtgebiet der Stadt Lindau liegt ca. 6 km entfernt in südlicher Richtung. Das Plangebiet wird durch einen von Gitzenweiler im Süden nach Sauters im Norden verlaufenden befestigten Wirtschaftsweg geteilt.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberreitnau mit den Flurstücksnummern: 799 (Teilfläche), 821 (Teilfläche) sowie 832/6 (Teilfläche)

Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 „PV-Freiflächenanlage Waltersberg“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.


Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Vorentwurf mit Stand 18.01.2024

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, 22.03.2024 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Vorhaben- und Erschließungsplanung
  2. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
  3. Begründung mit Umweltbericht
  4. Artenschutzrechtlicher Kurzbericht
  5. Blendgutachten
  6. Bodengutachten

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Zum Auftakt der frühzeitigen Beteiligung findet am Montag, den 19. Februar 2024 um 15.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Planungsgebiet, Höhe Waltersberg 85, 88131 Lindau, statt, bei der die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes vom Planungsbüro erläutert werden. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zur Abgabe der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.

Lindau (B), den 02.02.2024
STADT LINDAU (B)
gez. Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin

Beteiligungsverfahren zur Stadtentwicklungsplanung

Hier finden sie bei Bedarf aktuelle Dokumente zum Thema Stadtentwicklungsplanung und zur Städtebauförderung. Mögliche Beteiligungsverfahren werden in der Presse öffentlich bekannt gemacht.

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