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Stadtrecht

Das Lindauer Stadtrecht

Liebe Lindauerinnen und Lindauer,
sehr geehrte Interessierte am Lindauer Stadtrecht,

das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 28 Abs. 2:

„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“.

Eine wichtige Ausprägung dieser Bestimmung ist das Recht der Städte und Gemeinden, für ihr Stadtgebiet allgemein geltende Satzungen und Verordnungen zu beschließen. Es ist dies ein wichtiger Teil des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Alle Städte haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. Die Regelungen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Sie sollen die Freiheit des Einzelnen achten und zum guten Zusammenleben in der Gemeinschaft beitragen.

Das Lindauer Stadtrecht, d. h. die einzelnen Satzungen und Verordnungen werden vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschlossen. Sie werden öffentlich bekannt gemacht und können in gesammelter Form bei der Stadt Lindau (B) oder im Internet eingesehen werden.

Wir möchten Ihnen mit dieser Sammlung einen Überblick über das geben, was in Lindau (B) Recht ist. Bitte beachten Sie auch unseren „Hinweis“.

Über Kritik und Anregungen an rechtsabteilung@lindau.de freuen wir uns.

Herzliche Grüße
Ihre

Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin

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