Rechtskräftige Bebauungspläne Stadt Lindau (B)
Städte und Gemeinden können Bebauungspläne aufstellen, um für eine abgegrenzte Teilfläche des Stadtgebietes Regelungen für die bauliche Entwicklung festzulegen. In diesen Bereichen bilden die Bebauungspläne die Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Bebauungspläne finden Sie im BayernAtlas und auf dieser Homepage. Bei online dargestellten Bebauungsplänen besteht kein Anspruch auf Rechtssicherheit. Eine Übersicht zu den rechtsgültigen Bebauungsplänen finden Sie hier.
24 Im vorderen Weyen
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 24 “Im vorderen Weyen“
Änderungen
Änderung Baugrenzen Fl.nr. 194 und 195
Änderungen aus den Jahren 1959 und 1962
Deckblätter aus den Jahren 1961 und 1964
5. Änderung
5 Änderung im Bereich Karl-Wolfart-Straße
Begründung zur 5. Änderung BP 24 “Im Vorderen Weyen“
Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung BP 24 “Im Vorderen Weyen“
25 Lehmenacker
28 Dornier Siedlung
29 Leiblachsiedlung
30 Seniorenwohnanlage Holdereggen
31 Neue Realschule Lindau
33 Lehmgrubenweg
Ursprungsplan
Bebauungspan BP 33 “Lehmgrubenweg“
Textliche Festsetzungen zu BP 33 “Lehmgrubenweg“
Begündung zu BP 33 «Lehmgrubenweg«
Zusammenfassende Erklärung zu BP 33 «Lehmgrubenweg«
1. Änderung "Beherbergungsbetriebe"
1. Änderung “Beherbergungsbetriebe“ zu BP 33 “Lehmgrubenweg“
Begründung zur 1. Änderung zu BP 33 “Lehmgrubenweg“
Zusammenfassende Erklärung zur 1. Änderung zu BP 33 “Lehmgrubenweg“
34 Hauptfeuerwache Festland / THW
35 Landtechnik Kremler
37 Berliner Platz
38 Bäuerlinshalde
40 Am Motzacher Tobelbach
41 Lugeck - Steigstraße
45 Schönau
46 Unteres Rothenmoos
48 Zeppelinstraße
50 Nördlich der Schachener Straße
Übersicht zu BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
Textliche Festsetzungen zu BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
1. - 10. Änderung
1. Vereinfachte Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
2. Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
3. Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
4. Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
5. Änderung BP 50 Nördlich der Schachener Straße“
6. Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
7. Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
9. vereinfachte Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
10. vereinfachte Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
11. Änderung "Ferienwohnungen"
11. Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
Begründung mit Umweltbericht zur 11. Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
Zusammenfassende Erklärung zur 11. Änderung BP 50 “Nördlich der Schachener Straße“
51 Südlich Wackerstraße
52 Zwischen Schönauer Straße und Tobelstraße
53 Villenlandschaft Schachener Ufer
54 Schneeberghalde
55a Erweiterung Westliches Wannental (Otto Hahn-Straße)
Bebauungsplan BP 55a “Erweiterung Westliches Wannental (Otto Hahn-Straße)“
Textteil zu BP 55a “Erweiterung Westliches Wannental (Otto Hahn-Straße)“
1. Änderung "Ferienwohnungen"
1. Änderung zu BP 55a “Erweiterung Westliches Wannental“
Begründung mit Umweltbericht zur 1. Änderung zu BP 55a «Erweiterung Westliches Wannental«
Zusammenfassende Erklärung zur 1. Änderung BP 55a «Erweiterung Westliches Wannental«
55b 2. Erweiterung Westliches Wannental
55 Westliches Wannental
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 55 “Westliches Wannental“
Textteil zu BP 55 “Westliches Wannental“
Begründung zu BP 55 “Westliches Wannental“
1.- 6. Änderung
1. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
2. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
3. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
4. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
5. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
6. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
7. Änderung "Ferienwohnungen"
7. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
Begründung zur 7. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
Zusammenfassende Erklärung zur 7. Änderung zu BP 55 “Westliches Wannental“
56 Zwischen Schweizerhof und Ach
Ursprungsplan
1. Änderung
2. und 3. Änderung
4. Änderung
57 Zwischen Laubeggengasse u. Bleicheweg
Übersicht zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“
Textteil zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“
Begründung zu BP 57 «Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg«
1. bis 5. Änderung
1. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Am Rehberg 4 und 6)
Begründung zur 1. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Am Rehberg 4 und 6)
2. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Schoblochweg)
Begründung zur 2. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Schoblochweg)
Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Langenweg 23)
4. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Tannhofweg)
Begründung zur 4. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Tannhofweg)
5. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Hundweilerweg 15 - 19)
6. bis 12. Änderung
6. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Am Rehberg 25 - 29)
7. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Hundweilerstraße 1- 3)
Begründung zur 7. Änderung zu BP 57 «Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg« (Hundweilerstraße 1- 3)
9. vereinfachte Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Langenweg 12)
13. Änderung
13. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
14. Änderung
14. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Ferienwohnungen)
Begründung zur 14. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Ferienwohnungen)
Zusammenfassende Erkläung zu BP 57 «Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg« (Ferienwohnungen)
60 Am Gstäudweg
60 a 1. Erweiterung am Gstäudweg
60 b 2. Erweiterung am Gstäudweg
61 Im Wiesental
62 Oberes Rennerle
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 62 “Oberes Rennerle“
Textteil zu BP 62 “Oberes Rennerle“
Begründung zu BP 62 «Oberes Rennerle«
2. Änderung
2. Vereinfachte Änderung zu BP 62 “Oberes Rennerle“
3. Änderung
3. Änderung zu BP 62 “Oberes Rennerle“ (myos), Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Text zur 3. Änderung zu BP 62 «Oberes Rennerle« (myos), Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Zeichenerklärung zur 3. Änderung zu BP 62 «Oberes Rennerle« (myos), Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Begründung zur 3. Änderung zu BP 62 «Oberes Rennerle« (myos), Vorhabenbezogener Bebauungsplan
63a Oberes Rothenmoos
63 Oberes Rothenmoos West
65 Lehrgut Priel
66 Ludwig-Kick-Straße
68 Aeschacher Ufer
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 68 “Aeschacher Ufer“
Textteil zu BP 68 “Aeschacher Ufer“
Begründung zu BP 68 “Aeschacher Ufer“
1. Änderung zu BP 68 “Aeschacher Ufer“
2. Änderung
2. Änderung zu BP 68 “Aeschacher Ufer“ (Ferienwohnungen)
Begründung zur 2. Änderung BP 68 “Aeschacher Ufer“ (Ferienwohnungen)
Zusammenfassende Erklärung zur 2. Änderung BP 68 «Aeschacher Ufer« (Ferienwohnungen)
71 Zwischen Holdereggenstraße und Wackerstraße
73 Erweiterung des Gewerbegebietes
Übersicht
Übersicht zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“
Textteil zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“
1. bis 4. Änderung
1. Änderung zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“
2. Änderung zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“ (Gewerbegebietserweiterung Bus)
3. Änderung zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“
4. Änderung zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“ (Abfallbeseitigungsbetrieb)
5. Änderung entspricht 3. Änderung zu BP 79 Rickenbacher Wiesen
5. Änderung zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“ (Teilbereich Verbrauchermarkt, Aldi)
8. Änderung "Beherbergungsbetriebe"
8. Änderung zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“ (Beherbergungsbetriebe)
Begründung zu 8. Änderung zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“
Zusammenfassende Erklärung zur 8. Änderung zu BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes“
74 Westlich des Eichbühlweges
76 a Erweiterung Gschlif - Untere Sonnhalde
76 Gschlif
78 Dennenmoos
79 Rickenbacher Wiesen
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 79 “Rickenbacher Wiesen“
Begründung zu BP 79 “Rickenbacher Wiesen“
1. - 3. Änderung
1. Änderung zu BP 79 “Rickenbacher Wiesen“
2. Änderung zu BP 79 “Rickenbacher Wiesen“
3. Änderung zu BP 79 “Rickenbacher Wiesen“ (Aufhebung im Teilbereich Verbrauchermarkt, Aldi) entspricht der 5. Änderung des BP 73 Erweiterung des Gewerbegebietes
Begründung zu BP 79 “Rickenbacher Wiesen“ (Aufhebung im Teilbereich Verbrauchermarkt, Aldi) entspricht der 5. Änderung des BP 73 Erweiterung des Gewerbegebietes
6. Änderung "Beherbergungsbetriebe"
6. Änderung zur BP 79 “Rickenbacher Wiesen“
Begründung zur 6. Änderung BP 79 “Rickenbacher Wiesen“
Zusammenfassende Erklärung zur 6. Änderung zu BP 79 “Rickenbacher Wiesen“
Veränderungssperre zur 6. Änderung zu BP 79 (Verlängerung der Satzung)
80 Emersberg
81 Oberspitalmühle
82 Bleiche (Lindaupark)
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 82 “Bleiche (Lindaupark)“
Begründung zu BP 82 «Bleiche (Lindaupark)«
1. -3. Änderung
1. Änderung zu BP 82 “Bleiche (Lindaupark)“
2. Änderung zu BP 82 “Bleiche (Lindaupark)“
3. Änderung zu BP 82 “Bleiche (Lindaupark)“ (Einkaufszentrum Lindaupark)
Begründung zur 3. Änderung zu BP 82 «Bleiche (Lindaupark)« (Einkaufszentrum Lindaupark)
4. Änderung
4. Änderung zu BP 82 “Bleiche (Lindaupark)“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Begründung zur 4. Änderung zu BP 82 “Bleiche (Lindaupark)“
Zusammenfassende Erklärung zur 4. Änderung zu BP 82 “Bleiche (Lindaupark)“
83 Bei der Kirche
84 Breite
86 Altstadt
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 86 “Altstadt“
Begründung zu BP 86 «Altstadt«
1.-7. Änderung
1. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (Hafen)
2. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (HEKA)
3. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (21 Uhr Gaststätten)
4. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (Krone)
5. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (Baublock 24)
6. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (Krone)
7. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (Gaststätten)
8. Änderung
vorhabenbezogene 8. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (An der Kaltkhütte)
Begründung zur 8. Änderung zu BP 86 «Altstadt« (An der Kaltkhütte)
10. Änderung
10. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (Kaufhaus May)
Begründung zur 10. Änderung zu BP 86 «Altstadt« (Kaufhaus May)
11. Änderung
11. Änderung zu BP 86 “Altstadt“ (Art der baulichen Nutzung)
Begründung zur 11. Änderung zu BP 86 «Altstadt« (Art der baulichen Nutzung)
89 Betriebserweiterung der Lindauer Bodensee-Fruchtsäfte GmbH
90 Westliche Insel
94 Auffangparkplatz Blauwiese
Bebauungsplan BP 94 «Auffangparkplatz Blauwiese«
Begründung zu BP 94 «Auffangparkplatz Blauwiese«
1. Änderung "Mittelschule"
Bebauungsplan BP 94 “Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung “Mittelschule“
Begründung zu BP 94 “Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung “Mittelschule“
Maßnahmenkonzept Gehölzflächen zu BP 94 “Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung “Mittelschule“
Umweltbericht zu BP 94 “Auffangparkparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung “Mittelschule“
Zusammenfassende Erklärung zu BP 94 «Auffangparkparkplatz Blauwiese«, 1. Änderung «Mittelschule«
96 Gewerbegebiet an der Autobahn
Bebauungsplan BP 96 “Gewerbegebiet an der Autobahn“
Textteil zu BP 96 “Gewerbegebiet an der Autobahn“
1. Änderung
1. Änderung zu BP 96 “Gewerbegebiet an der Autobahn“
Textteil zur 1. Änderung zu BP 96 “Gewerbegebiet an der Autobahn“
Begründung zur 1. Änderung zu BP 96 «Gewerbegebiet an der Autobahn«
2. Änderung
2. Änderung “Beherbergungsbetriebe“ zu BP 96 “Gewerbegebiet an der Autobahn“
Begründung zur 2. Änderung “Beherbergungsbetriebe“ zu BP 96 “Gewerbegebiet an der Autobahn“
97 Zwischen Schönauer Straße und Grubachweg
98 Bazienstraße
102 Ortseingang Bechtersweiler
105 Gewerbegebiet Heuriedweg
Ursprungsplan
Bebauungsplan BP 105 “Gewerbegebiet Heuried“ mit Änderung des Bebauungsplanes 95 "Feuerwache Ost"
Begründung zu BP 105 «Gewerbegebiet Heuried«
1. Änderung
vorhabenbezogener Bebauungsplan 1. Änderung “Kaufland“ zu BP 105 “Gewerbegebiet Heuriedweg“
Begründung zur 1. Änderung «Kaufland« zu BP 105 «Gewerbegebiet Heuriedweg«
2. Änderung
vorhabenbezogener Bebauungsplan, 2. Änderung “Penny / Fristo“ zu BP105 “Gewerbegebiet Heuriedweg“
Begründung zur 2. Änderung «Penny / Fristo« zu BP105 «Gewerbegebiet Heuriedweg«
106 Schloss Schönbühl
107 Gewerbegebiet westlich Kemptener Straße
110 Therme und Freizeitbad, Eissporthalle
111 Ludwig-Kick-Straße / Ecke Rennerle
112 Hangnachweg
113 Jungfernburg
114 Hoeckle-Areal
115 Paradiesweg
117 Friedrichshafener Straße 7
119 „Campingpark Gitzenweiler Hof“
120 Erweiterung Maria-Martha-Stift
124 4-Linden-Quartier
125 Münchhof-Siedlung
128 Karl-Bever-Platz
129 Alte Stadtgärtnerei
130 Kemptener Straße 56
133 Dreierstraße 9
135 Neubau Aldi, Sennhofweg
136 Östliches Wannental
138 Südlich der Holdereggenstraße
BP Nr. 141 "Ferienwohnungen Streitelsfingen"
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 28.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 141 „Ferienwohnungen Streitelsfingen“ mit Stand vom 13.04.2026 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Was ist geplant?
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Nun soll auch für Streitelsfingen in Reutin begonnen werden, Ferienwohnungen über Bebauungspläne zu regeln. Streitelsfingen wurde ausgewählt, da weitere Nutzungsänderungen erwartet werden. In Bereich Reutin – Streitelfingen liegt aktuell kein Bebauungsplan vor. Um Ferienwohnungen und Zweitwohnungen auszuschließen wird der Bebauungsplan Nr. 141 „Ferienwohnungen Streitelsfingen“ aufgestellt
Die Aufstellung des Bebauungsplans setzt die Art der baulichen Nutzung fest. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise werden nicht getroffen. Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.
Außerdem sollen gemäß dem am 28.06.2023 beschlossenen Konzept nach § 176a BauGB ein Genehmigungsvorbehalt für Nebenwohnungen eingeführt werden.
Der einfache Bebauungsplan Nr. 141 "Ferienwohnungen Streitelsfingen“ wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt und sind Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt nach den Vorschriften der §§ 3 und 4 BauGB.
Wo liegt das Plangebiet?
Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtteiles Reutin. Es hat eine Größe von ca. 4,99 ha. Durch die Streitelsfinger Straße wird das Gebiet von Süden nach Osten in einem größeren Ostteil und einem kleineren Westteil gegliedert. Nordwestlich des Geltungsbereichs befinden sich die landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im Umfeld des Plangebiets dominieren landwirtschaftliche Grünflächen. Eine direkte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist derzeit nicht vorhanden. Innerhalb des Plangebiets befinden sich überwiegend Wohn- und Ferienhäuser. Der Planungsbereich wird bislang dem Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zugeordnet und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Reutin.
677/0, 711/3, 924/0, 929/0, 930/0, 930/2, 930/3, 930/4, 931/0, 931/2, 931/3, 931/4, 933/1, 933/2, 934/0, 934/1, 934/2, 934/3, 934/4, 934/5, 936/6, 934/7, 934/8, 934/9, 935/0,936/0, 937/0, 937/1, 938,0, 940/0, 940/1, 940/2, 941/0, 941/1, 942/1, 944/0, 945/0, 1005/1, 1006/0, 1007/0, 1008/1, 1009/0, 1009/1, 1011/0.
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 03.08.2026 bis Freitag, 04.09.2026 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an
Stadtbauamt Lindau (B)
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Özge Yilmaz unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 619 wenden.
Warum erfolgt die Beteiligung?
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.
Welche umweltbezogenen Informationen liegen vor?
Die bisherige Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wurde, hat ergeben, dass für die Umweltschutzgüter keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen für den Bebauungsplan Nr. 141 „Ferienwohnungen Streitelsfingen“ zu erwarten sind.
Hinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.
BP Nr. 143 "Südlich der Schachener Straße
Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) hat am 22.06.2026 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 143 „Südlich der Schachener Straße“ in der Planfassung des Vorentwurfs vom 03.06.2026 gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen.
Was ist geplant?
Anlass für die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Nun soll auch für Bad Schachen in Hoyren begonnen werden, Ferienwohnungen über Bebauungspläne zu regeln.
Die Aufstellung des Bebauungsplans setzt die Art der baulichen Nutzung fest. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise werden nicht getroffen. Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken. Außerdem sollen gemäß dem am 28.06.2023 beschlossenen Konzept nach § 176a BauGB ein Genehmigungsvorbehalt für Nebenwohnungen eingeführt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 143 „Südlich der Schachener Straße“ wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt und sind Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt nach den Vorschriften der §§ 3 und 4 BauGB.
Wo liegt das Plangebiet?
Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 5,2 ha. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Schachener Straße, südlich wird das Gebiet von dem Oeschländerweg eingegrenzt. Das Plangebiet umfasst überwiegend Wohnnutzungen. Im Geltungsbereich befinden sich überwiegend Wohnnutzungen, sowie einige gewerbliche Nutzungen, darunter ein Hotel, Immobilienmakler, AloeVera Beratungszentrum, Beratung und Monitoring und eine professionelle Sprecherin mit eigenem Studio.
Die Buslinie 4 begleitet die Schachener Straße in beide Richtungen. Südlich unterhalb des Plangebietes befinden sich das Hotel Bad Schachen sowie Villen mit Wohnnutzung am Seeufer entlang. In der Umgebung des Geltungsbereichs befinden sich Wohnnutzungen und ebenfalls teilweise gewerbliche Nutzungen.
Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Reutin mit den Flurstücksnummern:
190/2, 190/3, 215/0, 216/2, 216/3, 216/4, 216/5, 216/6, 216/7, 216/8, 216/9, 216/10, 216/11, 217/0, 217/1,234/0, 234/1, 234/2, 236/0, 236/2, 237/0, 237/2, 238/1, 238/2, 240/1, 240/2, 241/2, 241/3, 241/4, 241/5, 241/6, 241/8, 241/9, 242/0, 242/1, 243/0, 251/0, 251/2, 252/0, 255/0, 257/0, 261/0, 272/2, 274/0
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 „Südlich der Schachener Straße“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 03.08.2026 bis einschließlich Freitag, 04.09.2026 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an
Stadtbauamt Lindau (B)
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Özge Yilmaz unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 619 wenden.
Warum erfolgt die Beteiligung?
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.
Welche umweltbezogenen Informationen liegen vor?
Die bisherige Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wurde, hat ergeben, dass für die Umweltschutzgüter keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen für den Bebauungsplan Nr. 143 „Südlich der Schachener Straße“ zu erwarten sind.
Hinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.
