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Rechtskräftige Bebauungspläne Stadt Lindau (B)

Städte und Gemeinden können Bebauungspläne aufstellen, um für eine abgegrenzte Teilfläche des Stadtgebietes Regelungen für die bauliche Entwicklung festzulegen. In diesen Bereichen bilden die Bebauungspläne die Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Bebauungspläne finden Sie im BayernAtlas und auf dieser Homepage. Bei online dargestellten Bebauungsplänen besteht kein Anspruch auf Rechtssicherheit. Eine Übersicht zu den rechtsgültigen Bebauungsplänen finden Sie hier.

24 Im vorderen Weyen

25 Lehmenacker

28 Dornier Siedlung

29 Leiblachsiedlung

30 Seniorenwohnanlage Holdereggen

31 Neue Realschule Lindau

33 Lehmgrubenweg

34 Hauptfeuerwache Festland / THW

35 Landtechnik Kremler

37 Berliner Platz

38 Bäuerlinshalde

40 Am Motzacher Tobelbach

41 Lugeck - Steigstraße

42 Köchlin

45 Schönau

46 Unteres Rothenmoos

48 Zeppelinstraße

50 Nördlich der Schachener Straße

51 Südlich Wackerstraße

52 Zwischen Schönauer Straße und Tobelstraße

53 Villenlandschaft Schachener Ufer

54 Schneeberghalde

55a Erweiterung Westliches Wannental (Otto Hahn-Straße)

55b 2. Erweiterung Westliches Wannental

55 Westliches Wannental

56 Zwischen Schweizerhof und Ach

57 Zwischen Laubeggengasse u. Bleicheweg

Übersicht zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“

Ursprungsplan

Bebauungsplan BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“

Textteil zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“

Begründung zu BP 57 «Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg«

1. bis 5. Änderung

1. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Am Rehberg 4 und 6)

Begründung zur 1. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Am Rehberg 4 und 6)

2. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Schoblochweg)

Begründung zur 2. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Schoblochweg)

Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Langenweg 23)

4. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Tannhofweg)

Begründung zur 4. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Tannhofweg)

5. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Hundweilerweg 15 - 19)

6. bis 12. Änderung

6. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Am Rehberg 25 - 29)

7. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Hundweilerstraße 1- 3)

Begründung zur 7. Änderung zu BP 57 «Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg« (Hundweilerstraße 1- 3)

8. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Sprenger, Anheggerstraße 6 und Am Rehberg 25)

9. vereinfachte Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Langenweg 12)

12. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Römerpark, Kolpingstrraße und Anheggerstraße)

13. Änderung

13. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Textteil zur 13. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Begründung zur 13. Änderung zu BP 57 «Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg« (Vorhabenbezogener Bebauungsplan)

14. Änderung

14. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Ferienwohnungen)

Begründung zur 14. Änderung zu BP 57 “Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ (Ferienwohnungen)

Zusammenfassende Erkläung zu BP 57 «Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg« (Ferienwohnungen)

60 Am Gstäudweg

60 a 1. Erweiterung am Gstäudweg

60 b 2. Erweiterung am Gstäudweg

61 Im Wiesental

62 Oberes Rennerle

63a Oberes Rothenmoos

63 Oberes Rothenmoos West

65 Lehrgut Priel

66 Ludwig-Kick-Straße

68 Aeschacher Ufer

71 Zwischen Holdereggenstraße und Wackerstraße

73 Erweiterung des Gewerbegebietes

74 Westlich des Eichbühlweges

76 a Erweiterung Gschlif - Untere Sonnhalde

76 Gschlif

78 Dennenmoos

79 Rickenbacher Wiesen

80 Emersberg

81 Oberspitalmühle

82 Bleiche (Lindaupark)

83 Bei der Kirche

84 Breite

86 Altstadt

89 Betriebserweiterung der Lindauer Bodensee-Fruchtsäfte GmbH

90 Westliche Insel

94 Auffangparkplatz Blauwiese

96 Gewerbegebiet an der Autobahn

97 Zwischen Schönauer Straße und Grubachweg

98 Bazienstraße

102 Ortseingang Bechtersweiler

105 Gewerbegebiet Heuriedweg

106 Schloss Schönbühl

107 Gewerbegebiet westlich Kemptener Straße

110 Therme und Freizeitbad, Eissporthalle

111 Ludwig-Kick-Straße / Ecke Rennerle

112 Hangnachweg

113 Jungfernburg

114 Hoeckle-Areal

115 Paradiesweg

117 Friedrichshafener Straße 7

118 Im Holben

119 „Campingpark Gitzenweiler Hof“

120 Erweiterung Maria-Martha-Stift

124 4-Linden-Quartier

125 Münchhof-Siedlung

128 Karl-Bever-Platz

129 Alte Stadtgärtnerei

130 Kemptener Straße 56

133 Dreierstraße 9

135 Neubau Aldi, Sennhofweg

136 Östliches Wannental

138 Südlich der Holdereggenstraße

BP Nr. 141 "Ferienwohnungen Streitelsfingen"

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 28.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 141 „Ferienwohnungen Streitelsfingen“ mit Stand vom 13.04.2026 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Was ist geplant?

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Nun soll auch für Streitelsfingen in Reutin begonnen werden, Ferienwohnungen über Bebauungspläne zu regeln. Streitelsfingen wurde ausgewählt, da weitere Nutzungsänderungen erwartet werden. In Bereich Reutin – Streitelfingen liegt aktuell kein Bebauungsplan vor. Um Ferienwohnungen und Zweitwohnungen auszuschließen wird der Bebauungsplan Nr. 141 „Ferienwohnungen Streitelsfingen“ aufgestellt

Die Aufstellung des Bebauungsplans setzt die Art der baulichen Nutzung fest. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise werden nicht getroffen. Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.
Außerdem sollen gemäß dem am 28.06.2023 beschlossenen Konzept nach § 176a BauGB ein Genehmigungsvorbehalt für Nebenwohnungen eingeführt werden.

Der einfache Bebauungsplan Nr. 141 "Ferienwohnungen Streitelsfingen“ wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt und sind Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt nach den Vorschriften der §§ 3 und 4 BauGB.

Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtteiles Reutin. Es hat eine Größe von ca. 4,99 ha. Durch die Streitelsfinger Straße wird das Gebiet von Süden nach Osten in einem größeren Ostteil und einem kleineren Westteil gegliedert. Nordwestlich des Geltungsbereichs befinden sich die landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im Umfeld des Plangebiets dominieren landwirtschaftliche Grünflächen. Eine direkte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist derzeit nicht vorhanden. Innerhalb des Plangebiets befinden sich überwiegend Wohn- und Ferienhäuser. Der Planungsbereich wird bislang dem Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zugeordnet und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Reutin. 

677/0, 711/3, 924/0, 929/0, 930/0, 930/2, 930/3, 930/4, 931/0, 931/2, 931/3, 931/4, 933/1, 933/2, 934/0, 934/1, 934/2, 934/3, 934/4, 934/5, 936/6, 934/7, 934/8, 934/9, 935/0,936/0, 937/0, 937/1, 938,0, 940/0, 940/1, 940/2, 941/0, 941/1, 942/1, 944/0, 945/0, 1005/1, 1006/0, 1007/0, 1008/1, 1009/0, 1009/1, 1011/0.

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 03.08.2026 bis Freitag, 04.09.2026 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Planzeichung Vorentwurf 
  2. Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung

Bregenzer Straße 8

88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Özge Yilmaz unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 619 wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern. 

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt. 

Welche umweltbezogenen Informationen liegen vor?

Die bisherige Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wurde, hat ergeben, dass für die Umweltschutzgüter keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen für den Bebauungsplan Nr. 141 „Ferienwohnungen Streitelsfingen“ zu erwarten sind.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.


BP Nr. 143 "Südlich der Schachener Straße

Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) hat am 22.06.2026 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 143 „Südlich der Schachener Straße“ in der Planfassung des Vorentwurfs vom 03.06.2026 gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen. 

Was ist geplant?

Anlass für die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Nun soll auch für Bad Schachen in Hoyren begonnen werden, Ferienwohnungen über Bebauungspläne zu regeln.

Die Aufstellung des Bebauungsplans setzt die Art der baulichen Nutzung fest. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise werden nicht getroffen. Ferienwohnungen sollen ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken. Außerdem sollen gemäß dem am 28.06.2023 beschlossenen Konzept nach § 176a BauGB ein Genehmigungsvorbehalt für Nebenwohnungen eingeführt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 143 „Südlich der Schachener Straße“ wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt und sind Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt nach den Vorschriften der §§ 3 und 4 BauGB.

Wo liegt das Plangebiet?

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 5,2 ha. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Schachener Straße, südlich wird das Gebiet von dem Oeschländerweg eingegrenzt. Das Plangebiet umfasst überwiegend Wohnnutzungen. Im Geltungsbereich befinden sich überwiegend Wohnnutzungen, sowie einige gewerbliche Nutzungen, darunter ein Hotel, Immobilienmakler, AloeVera Beratungszentrum, Beratung und Monitoring und eine professionelle Sprecherin mit eigenem Studio.

Die Buslinie 4 begleitet die Schachener Straße in beide Richtungen. Südlich unterhalb des Plangebietes befinden sich das Hotel Bad Schachen sowie Villen mit Wohnnutzung am Seeufer entlang. In der Umgebung des Geltungsbereichs befinden sich Wohnnutzungen und ebenfalls teilweise gewerbliche Nutzungen.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Reutin mit den Flurstücksnummern:

190/2, 190/3, 215/0, 216/2, 216/3, 216/4, 216/5, 216/6, 216/7, 216/8, 216/9, 216/10, 216/11, 217/0, 217/1,234/0, 234/1, 234/2, 236/0, 236/2, 237/0, 237/2, 238/1, 238/2, 240/1, 240/2, 241/2, 241/3, 241/4, 241/5, 241/6, 241/8, 241/9, 242/0, 242/1, 243/0, 251/0, 251/2, 252/0, 255/0, 257/0, 261/0, 272/2, 274/0

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 „Südlich der Schachener Straße“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.


Wann und wo erfolgt die Beteiligung?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 03.08.2026 bis einschließlich Freitag, 04.09.2026 durchgeführt. Die Planunterlagen können Sie hier abrufen und einsehen:

  1. Planzeichung Vorentwurf
  2. Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an

Stadtbauamt Lindau (B)

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung

Bregenzer Straße 8

88131 Lindau (B)

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung, Özge Yilmaz unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 619 wenden.

Warum erfolgt die Beteiligung?

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern. 

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt. 

Welche umweltbezogenen Informationen liegen vor?

Die bisherige Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wurde, hat ergeben, dass für die Umweltschutzgüter keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen für den Bebauungsplan Nr. 143 „Südlich der Schachener Straße“ zu erwarten sind.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.