Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden.
Angesiedelte Unternehmen sollen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandorte gesteigert werden. In allen Teilen Bayerns, in jeder Gemeinde und vor allem auch im ländlichen Raum sollen Hochgeschwindigkeitsversorgungen entstehen, die auch die Erschli-leßung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden sichern.
Die Stadt Lindau (B) beteiligt sich an diesem Förderprogramm.
Als Einstieg in das Förderverfahren ist im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens zunächst der derzeitige Stand der Breitbandversorgung zu ermitteln. Hierzu dient die nachfolgende Karte.
1. Verfahren: Unterreitnau
Erschließungsgebiet:Das vorläufige Erschließungsgebiet (Unterreitnau) ist rot umrahmt.
Wir bitten alle Netzbetreiber um folgende Stellungnahmen:
- zu von der Stadt Lindau dokumentierten Ist-Versorgung
- zu Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind
- zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen
Bekanntmachung der Markterkundung
Bekanntmachung Markterkundungsverfahren
Karte der Ist-Versorgung der Stadt Lindau
Die Frist zur Äußerung endete am 09.09.2015.
Stadt Lindau unterstützt Unterreitnau, Rickatshofen und Eggatsweiler bei der Anbindung an das schnelle Internet
Mit dem bayerischen Breitbandförderprogramm soll auch der ländliche Raum innerhalb der Lindauer Stadtgrenzen bald erschlossen werden. Der überwiegende Teil von Lindau ist an das Breitbandnetz der städtischen Tochter TKL angebunden oder verfügt über eine Anbindung an das Netz eines Wettbewerbers. Unterreitnau, Rickatshofen und Eggatsweiler gelten dagegen, nach heutigem Standard, als unterversorgte Gebiete. „Nachdem eine eigenfinanzierte Erschließung des ländlichen Raumes für kommerzielle Anbieter nicht wirtschaftlich dargestellt werden kann, gehen wir jetzt den Weg über das Breitbandförderprogramm des Freistaates“, äußert sich Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker zum Thema.
Claus Bihl ist der Breitbandbeauftragte der Stadt Lindau und wird in dieser Funktion die Umsetzung des Projektes begleiten. Nachdem sich in der ersten Phase der Markterkundung kein Anbieter fand, der sich zu einem eigenfinanzierten Ausbau bereit erklärt hat, leitet die Stadt Lindau jetzt die nächsten Schritte ein. Potenzielle Anbieter haben dann die Möglichkeit eine Kostenabschätzung abzugeben und eine Aussage über die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke zu treffen. Die Stadt Lindau trifft dann die Entscheidung für einen Anbieter, der 70% seiner Deckungslücke über das Förderprogramm erhält. Die übrigen 30% müssen von der Stadt Lindau über den Haushalt bereitgestellt werden.
Der Bieter wiederum verpflichtet sich zum zeitnahen Ausbau mit einer festgelegten Übertragungsqualität. Insgesamt liegt der Förderhöchstbetrag für die Stadt Lindau bei 625.000 Euro, der durch die geplante Maßnahme nicht ausgeschöpft wird. Genauere Angaben kann Bihl erst machen, wenn die nächste Stufe des Förderverfahrens abgeschlossen ist und die Kostenschätzungen der Unternehmen vorliegen. Dann wird es auch einen detaillierten Zeitplan geben, aus dem hervor geht, bis wann die Ortsteile mit einer Anbindung an das schnelle Netz rechnen können. Die Stadt zeigt sich zuversichtlich, dass im Rahmen des Förderprogrammes genügend Telekommunikationsunternehmen ein Angebot abgeben werden. Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker sagte zu, den auf die Stadt Lindau entfallenden Anteil der Wirtschaftlichkeitslücke in den Entwurf des städtischen Haushalts für 2016 einzustellen.
Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlicht am 23.05.2016
Ergebnis der Markterkundung zum Download - Dokument
Ergebnis der Markterkundung zum Download - Gemeinde Karte
Auswahlverfahren
Bekanntmachung am 23.05.2016
ACHTUNG: Die Frist für die Angebotsabgabe wurde bis 7. Oktober 2016, 10 Uhr verlängert
- Bekanntmachung Auswahlverfahren Fristverlängerung
- Anlage 1 zur Bekanntmachung
- Anlage 2 Wertungsvorgehen
- Anlage 3 Lageplan
Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Projektbeschreibung
2. Verfahren: Gemarkung Oberreitnau, Hoyren, Aeschach, Reutin
Bekanntmachung zur Markterkundung
Die Frist zur Äußerung endet am 26.02.2018
- Übersichtskarte IST-Bestand
- Markterkundung Bekanntmachung
- Anforderungskatalog
- Leitfaden technisches Konzept
Sollte ein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgen, so ist dieser in einem verbindlichen und detailliertem Zeit- und Projektplan bis zum 26.03.2018 abzugeben (bitte Anforderungskatalog beachten).
Hinweis: Aufgrund auslaufendem Förderprogramm termingerechte Abgabe der Unterlagen (keine Verlängerung der Fristen möglich)
Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlicht am 24.05.2018
Ergebnis der Markterkundung zum Download - Dokument
Ergebnis der Markterkundung zum Download - Gemeinde Karte
Ergebnis der Markterkundung zum Download - Oberreitnau Karte
Ergebnis der Markterkundung zum Download - Hoyren-Aeschach Karte
Ergebnis der Markterkundung zum Download - Reutin Karte
Auswahlverfahren (Bekanntmachung am 24.05.2018)
- Bekanntmachung Auswahlverfahren
- Anlage 1 zur Bekanntmachung
- Anlage 2 Wertungsvorgehen
- Anlage 3 E-Gebiete Oberreitnau
- Anlage 4 E-Gebiete Hoyren-Aeschach
- Anlage 5 E-Gebiete Reutin
- Anlage 6 Muster Wirtschaftlichkeitslücke
- Anlage 7 Hinweisdokument
Aufgrund auslaufendem Förderprogramm termingerechte Abgabe der Unterlagen (keine Verlängerung der Fristen möglich)
Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Projektbeschreibung