Ab sofort gilt die neue Stellplatzsatzung
Der Lindauer Stadtrat hat am 24. September 2025 eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Diese wurde am 25. September im digitalen Amtsblatt veröffentlicht und ist damit offiziell in Kraft getreten.
Was bedeutet das für Bauvorhaben?
Offiziell gelten die Regelungen somit seit dem 25. September 2025 für alle Bauanträge, die neu bei der Stadt Lindau eingereicht werden. Wer ab diesem Datum ein Bauvorhaben plant, muss den Stellplatznachweis nach den neuen Regeln erbringen. Die aktuelle Stellplatzsatzung kann auf der Webseite der Stadt Lindau unter „Aktuelles/Stadtrecht“ nachgelesen werden.
Für bereits laufende oder eingereichte Verfahren ändert sich nichts: Hier wird weiterhin die bisherige Stellplatzsatzung angewendet. Um den Wechsel möglichst reibungslos gestalten zu können und keine unmittelbaren Mehrkosten für Bauherren und Mehrarbeit für Entwurfsverfasser zu verursachen, gilt dies auch für neue Bauanträge, welche unmittelbar nach Erlass der Satzung bis zum 30. September bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Lindau eingereicht wurden. So soll vermieden werden, dass bestehende Planungen kurzfristig geändert werden oder nachträglich zusätzliche Stellplätze geschaffen werden müssen. Für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2025 bei der Stadt Lindau eingereicht werden, gilt die neue Stellplatzsatzung.
Hintergrund
Die Stadt Lindau hat ihre Stellplatzsatzung an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Diese regelt, wie viele Pkw-Stellplätze bei Bauvorhaben nachgewiesen werden müssen – zum Beispiel bei neuen Wohn- oder Gewerbebauten.
Anlass für die Anpassung war das „Zweite Modernisierungsgesetz zur Bayerischen Bauordnung“, das zum 1. Oktober 2025 die bisherige Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen aufgehoben hat. Künftig dürfen Stellplätze nur noch auf Grundlage einer kommunalen Satzung gefordert werden, wobei verbindliche Höchstgrenzen gelten. Vorgaben zur Beschaffenheit sind nicht mehr erlaubt.
Die bisherige Satzung der Stadt hatte teilweise höhere Berechnungsmaßstäbe als künftig zulässig. Außerdem enthielt diese noch Vorgaben zur Beschaffenheit. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und bewährte Standards zu sichern, wurde die Satzung rechtzeitig neu gefasst und vor dem 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt. Dabei wurden auch neue Entwicklungen in der Stadtplanung und im Mobilitätsverhalten berücksichtigt.
