Pressemitteilung: Gestaltungsbeirat hat Anbau Maria-Martha-Stift erst ermöglicht
Die Stadt Lindau korrigiert der Darstellung der Diakonie, der Gestaltungsbeirat habe das Bauvorhaben Maria-Martha-Stift verteuert. „Zum wiederholten Male behauptet der Maria-Martha-Stift, dass der Gestaltungsbeirat den Neubau um mehrere Millionen Euro verteuert hätte. Dies ist falsch“, so Stadtbaumeister Kay Koschka.
„Fakt ist, dass der erste, vermeintlich günstigere Planungsentwurf des Maria-Martha-Stiftes sich an dieser sensiblen Stelle städtebaulich nicht eingefügt hätte und von der Baumasse her nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Mit dieser Planung hätte man niemals in ein dafür notwendiges Bebauungsplanverfahren gehen können“, stellt er klar. Mit Hilfe des Gestaltungsbeirates wurde dann in zwei Sitzungen eine genehmigungsfähige Planung entwickelt.
Diese Planung wollte der Maria-Martha-Stift dann umsetzen, sonst hätten sie wohl nicht ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt und einen Bauantrag gestellt. Bereits im Bebauungsplanverfahren wird die Leistungsfähigkeit durch den Vorhabenträger, das Vorhaben finanziell auch leisten zu können, gegenüber der Stadt bestätigt. Auch im Bauantrag müssen die Baukosten angegeben werden, das heißt spätestens dann sollte man wissen, ob man sich ein Vorhaben leisten kann oder nicht“, so Koschka weiter. „Die Teuerungen jetzt, nach den erfolgten Genehmigungsverfahren, auf den Gestaltungsbeirat zu schieben, ist nicht seriös“.
Die Finanzierung des Bauvorhabens und eine möglicher finanzieller Zuschuss durch Stadt wurden mehrfach in den städtischen Gremien behandelt. Da es sich jedoch um eine private Einrichtung und keine Pflichtaufgabe der Stadt handelt, kam man zu dem Ergebnis, dass der hierfür keine Haushaltsmittel verwendet werden können. Gleichwohl hat die Stadt sich insbesondere im letzten Jahr nochmals um Alternativen bemüht, um die Realisierung des Vorhabens zu unterstützen. Daher freut sich die Stadt ausdrücklich, dass die Diakonie die Finanzierung nun auf eigene Beine stellen kann.
Die Behauptung, die Veränderungssperre habe die Kreditaufnahme erschwert, lässt die Stadt so nicht gelten. „Die Diakonie und die Stadt hatten das gemeinsame Verständnis, dass das Kinderhaus St. Stephan erhalten bleiben soll, von daher war es Ziel des Stadtrates diese Nutzung baurechtlich zu sichern. Wenn die Diakonie erklärtermaßen nie vorhatte, die Nutzung als Kinderhaus aufzugeben, ist nicht nachvollziehbar, warum die rechtliche Festsetzung hierüber eine seriöse Finanzierung erschwert haben soll“, sagt Kämmerer Felix Eisenbach.
