Direkt zu:

16.07.2026

Japankäfer: Abgrenzungserhebung startet

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft informiert über den Japankäfer in Lindau

Nach mehreren Nachweisen des Japankäfers östlich von Lindau hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in der Region eine Abgrenzungserhebung veranlasst. Ziel ist es, das Ausmaß des Auftretens des Schädlings zu erfassen und die Grundlage für das weitere Vorgehen nach den europäischen Pflanzengesundheitsvorschriften zu schaffen. Dafür wurden die bestehenden Überwachungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Basis für alle weiteren notwendigen Maßnahmen.

Seit Beginn der Flugzeit des Japankäfers Ende Juni wurden östlich von Lindau insgesamt 33 Käfer nachgewiesen, darunter 27 männliche und 6 weibliche Tiere. Die LfL hat deshalb die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg und Kempten mit der Durchführung einer Abgrenzungserhebung beauftragt. Diese erfolgt zurzeit im Umfeld der bisherigen Fundorte.

Im Rahmen der Erhebung wird das bestehende Monitoring gezielt erweitert. Zusätzliche Pheromonfallen sowie Sichtkontrollen an Wirtspflanzen geben Aufschluss darüber, ob und in welchem Umfang sich der Japankäfer in der Region bereits ausgebreitet hat. Da der Schädling mehr als 400 Pflanzenarten befällt und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann, schreiben die Pflanzengesundheitsvorschriften der Europäischen Union beim Auftreten des Käfers eine systematische Abgrenzung des Befalls vor.

Die Ergebnisse der Abgrenzungserhebung bilden die Grundlage für die nachfolgende Ausweisung eines abgegrenzten Gebiets zur Bekämpfung des Japankäfers durch die LfL. Ein abgegrenztes Gebiet besteht aus einer Befalls- und einer darum liegenden Pufferzone. Als Befallszone wird das Gebiet ausgewiesen, in welchem der Käfer festgestellt wurde, während die Pufferzone noch frei vom Käfer ist. Im abgegrenzten Gebiet werden per Allgemeinverfügung Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Käfers angeordnet und durchgeführt.

„Je früher wir erkennen, wie weit sich der Japankäfer ausgebreitet hat, desto besser können wir einer weiteren Ausbreitung entgegenwirken. Die Abgrenzungserhebung ist deshalb ein entscheidender Schritt für eine wirksame Bekämpfung“, erklärt Dr. Dorothee Kaemmerer, Leiterin des Arbeitsbereichs Pflanzengesundheit, Quarantäne an der LfL.

Für die Durchführung der Abgrenzungserhebung bittet die Landesanstalt Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe im betroffenen Gebiet, die Arbeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zu unterstützen und ihnen bei Bedarf Zugang zu den betroffenen Flächen zu ermöglichen.

Auch die Bevölkerung kann einen wichtigen Beitrag leisten. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, ihn – wenn möglich – einzufangen und beispielsweise in einem Schraubglas aufzubewahren. Anschließend kann ein Foto des Käfers zusammen mit den Angaben zum Fundort per E-Mail an popillia@lfl.bayern.de gesendet werden. Die LfL prüft daraufhin, ob es sich bei dem Fund tatsächlich um einen Japankäfer handelt, und teilt das weitere Vorgehen mit.

Die Ergebnisse der Abgrenzungserhebung werden nach Abschluss der Untersuchungen ausgewertet. Die LfL informiert anschließend die Öffentlichkeit und die betroffenen Betriebe über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen.

Wissenswertes zum Japankäfer: https://www.lfl.bayern.de/japankaefer

Quelle: Pressemeldung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft

Kontakt

Presse & Kommunikation »
Bettina Wind
Bregenzer Straße 6
88131 Lindau (B)

E-Mail